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Sitzungen
Hier finden Sie die Tagesordnung sowie die Berichte zu den einzelnen Gemeinderatssitzungen.
Die Sitzungen beginnen an den jeweiligen Tagen um 19:00 Uhr und finden im Sitzungssaal im Rathaus, Kirchstr. 19 statt.
Gemeinderatssitzung am 20.06.2022
Bericht aus dem Gemeinderat vom 20.06.2022
Bekanntgaben aus der Verwaltung
- Sandsäcke für die Bevölkerung
Die Stadt Aichtal stellt Sandsäcke am Samstag, den 25.06.2022 im Industriegebiet Wolfschlugen für 3 €/Stück, für die Bevölkerung, zur Verfügung. Am Montag, den 27.06.2022, steht eine Palette Sandsäcke, gestellt von der Gemeinde Wolfschlugen und der Freiwilligen Feuerwehr Wolfschlugen, am Feuerwehrmagazin Wolfschlugen für die Bürger*innen kostenlos bereit. Es wird darum gebeten, dass nur die tatsächlich erforderliche Menge pro Haushalt genommen wird, damit möglichst viele Menschen die Möglichkeit haben, ihre Häuser im Ernstfall zu schützen - Informationen Fluglärmkommission
Am 04. Juli 2022 findet die nächste nichtöffentliche Sitzung der Fluglärmkommission statt. Die Kommunen Wolfschlugen, Aichtal, Nürtingen, Denkendorf, Köngen, Neckartailfingen, Neuhausen/F. und Schlaitdorf haben einen offenen Brief an den Verkehrsminister Winfried Hermann MdL versandt. Eine Rückmeldung ist noch nicht erfolgt. - Ab Sommer neue Personalbesetzungen im Rathaus
Ab 15.07.2022 verstärkt Frau Schindler das Standesamt und tritt als Elternzeitvertretung von Frau Speidel ihren Dienst an. Ab 16.07.2022 übernimmt Herr Clemens die Aufgaben und die Verantwortung des stellvertretenden Ortsbaumeisters und ab dem 01.08.2022 wird das Ordnungsamt von Frau Schuster wieder vollständig sein, da Frau Magagnin eine neue Tätigkeit außerhalb der Gemeinde Wolfschlugen angetreten hat.
Tagesordnungspunkte aus der Sitzung
Kindertagesbetreuung örtliche Bedarfsplanung
Die Verwaltung hat in der Sitzung des gemeinsamen Kindergartenausschusses am 30.05.2022 die örtliche Bedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2022/2023 mit dem Ausblick auf die Jahre 2023/2024 und 2024/2025 vorgetragen und damit die notwendige Abstimmung mit dem Kirchenbezirk Bernhausen als Träger des evangelischen Kindergartens und dem Verein „Naturwölfle“ als Träger des Naturkindergartens in Wolfschlugen herbeigeführt und den Elternvertretern erläutert. Die Bedarfsplanung wurde in der GR-Sitzung vorgestellt. Da das Interesse steigt die VÖ-Betreuung im Kindergarten Spatzenhaus von 30 auf 35 Stunden umzuwandeln, wurde sowohl die örtliche Bedarfsplanung als auch die Umwandlung dem Gemeinderat vorgeschlagen. Mit einstimmigem Beschluss hat der Gemeinderat die Bedarfsplanung und die Umwandlung der Betreuungsstunden bestätigt.
Jahresabschluss 2021 Eigenbetrieb Abwasserentsorgung - Feststellungsbeschluss
Der Jahresabschluss 2021 einschließlich der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden von der KOBERA GmbH Steuerberatungsgesellschaft gemäß Handelsgesetzbuch (HGB) gefertigt. Das Wirtschaftsjahr schließt mit einem Verlust von 71.468,43 € (Vorjahr: 76.893,75 € Verlust) ab. Der Verlust ist zwar geringer, jedoch die Aufwendungen gestiegen.
Der Gemeinderat nimmt einstimmig den Beschlussantrag an.
Jahresabschluss 2021 Eigenbetrieb Wasserversorgung - Feststellungsbeschluss
Der Jahresabschluss 2021 einschließlich der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden von der KOBERA GmbH Steuerberatungsgesellschaft gefertigt. Das Wirtschaftsjahr schließt mit einem Gewinn von 56.450,00 € (Vorjahr: 141.830,52 € Gewinn) ab. Der Pro-Kopf-Verbrauch lag bei 119 Liter im Jahr. Der Schuldenstand hat sich minimal erhöht. Der Gemeinderat nimmt einstimmig den Beschlussantrag an.
Jahresabschluss 2021 Eigenbetrieb Energieversorgung Wolfschlugen
Der Jahresabschluss 2021 einschließlich der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurde von der KOBERA GmbH Steuerberatungsgesellschaft gemäß Handelsgesetzbuch (HGB) gefertigt. Das Wirtschaftsjahr schließt mit einem Gewinn von 40.900,82 € (Vorjahr: 20.765,82 € Gewinn) ab. Die Abgabemenge wurde deutlich erhöht. Der Wärmeverlust konnte auf 15,3 % reduziert werden (Vorjahr 18,2 %). Die Schulden sanken ebenfalls. Es konnten bereits 5 weitere Neukunden an das Netz angeschlossen werden. Mehrere befinden sich auf der Warteliste. Die Erschließung muss wirtschaftlich sein und an der bereits befindlichen Strecke liegen. Der Gewinn wird für notwendige Investitionen verwendet. Der Gemeinderat nimmt einstimmig den Beschlussantrag an.
sv
Gemeinderatssitzung am 04.07.2022
Bericht aus dem Gemeinderat vom 04.07.2022
Bekanntgaben aus der Verwaltung
- Unwetter hinterlässt Spuren an den Gebäuden der Gemeinde Wolfschlugen
Heftige Unwetter vorletzte Woche haben nicht nur den Wechselrichter der PV-Anlage (vermutlich durch Blitzeinschlag) im Keller des Zwergenhauses bzw. Karl-Schubert-Seminar zerstört, sondern auch für erheblichen Wassereintritt im Kiga Spatzenhaus und im Proberaum des Musikvereins gesorgt. Die Schäden werden derzeit behoben, was aber teilweise noch etwas andauern wird. Problembereiche wie Regenrinnen und Schächte werden in Kürze überprüft bzw. gespült und ggf. gereinigt. Der Bereich in der Hardter Straße aber auch in der Albstr. hatte wieder unter dem Schlamm des Unwetters zu leiden. Außerdem zeigten die umgesetzten Maßnahmen des Starkregenschutzes positive Wirkung. Der Vorsitzende dankte zudem den Einsatzkräften der Feuerwehr für Ihre Hilfeleistung. - Fortsetzung der Baustelle RÜB Kirchstraße
Ab dem 18.07.2022 wird die Firma Schwenk ihre Instandsetzungsarbeiten am RÜB Kirchstraße fortsetzen, sodass die leider krankheitsbedingte Verzögerung der Beendigung der Baumaßnahme spätestens im August erfolgt. - Verlegung von Erdgasversorgungsleitungen in Wolfschlugen
Die FairNetz GmbH plant in der Jahnstraße und Feuerleinstraße (Nürtinger Straße bis Jahnstraße 26 und Jahnstraße bis Silcherstraße 1/2) ca. 450 Meter Erdgasversorgungsleitungen zu verlegen. Die Tiefbaumaßnahmen werden von der Firma Leonhard-Weiss GmbH aus Metzingen durchgeführt, sobald die verkehrsrechtliche Anordnung vorliegt. Durch die Baustellen kann es in den Bereichen zu Behinderungen kommen.
Tagesordnungspunkte
Ersatzbeschaffung eines Mannschaftstransportwagens (MTW) für die Freiwillige Feuerwehr Wolfschlugen
Der 26 Jahre alte MTW soll altershalber ersetzt werden. Der Gemeinderat hat dem Leistungsverzeichnis und der beschränkten Ausschreibung am 04.04.2022 bereits zugestimmt. Die beschränkte Angebotseinholung erfolgte vorschriftsgemäß. Die zwei abgegebenen Angebote wurden u. a. in Anwesenheit des Kommandanten geprüft. Die Entscheidung für den Vorschlag bei der GR-Sitzung fiel auf die Firma Schäfer Fahrzeugausbau aus Oberderdingen zum Preis von 102.335,48 €. Ebenso wird die Funkausstattung und EDV-Technik des neuen MTW wird bei der Firma KFT Selectric und dem freien Markt zu veranschlagten Kosten in Höhe von rund 4.500,00 € dem Gemeinderat vorgeschlagen.
Mit einstimmigem Beschluss hat der Gemeinderat der Vergabe der Firma Schäfer Fahrzeugbau und der Funkausstattung der Firma KFT Selectric und dem freien Markt bestätigt.
Kommunale Förderung der Musikschule für die Jahre 2023 - 2025
Nach der aktuellen Berichterstattung durch den Leiter der Musikschule, Herrn Rainer Schollenberger, über die Entwicklung der Musikschule und auch die kurzfristige Bewältigung der Unterrichtsumstellung im Lockdown auf Online-Betrieb, hat sich dies nicht merklich bei der Schülerzahlenentwicklung ausgewirkt. Die Schülerzahlen stiegen erfreulicher Weise und auch die Kooperationen mit der Schule und den Kitas läuft hervorragend. Eine Erhöhung der kommunalen Förderung fällt nicht an. Mit der Planungssicherheit von 50.000 € pro Jahr für die Jahre 2023 – 2025 kann die Musikschule weiterhin auskommen. Nur mit der kommunalen Förderung durch die Gemeinde bzw. dem Gemeinderat kann der Landeszuschuss von jährlich 18.000 € beantragt werden. Bürgermeister Matthias Ruckh lobte den Einsatz des Musikschullleiters sowie der Lehrkräfte. Der Gemeinde ist es wichtig, dass Kinder Zugang zur Musik insbesondere schon in der musikalischen Früherzieherung erhalten. Hier leistet die Musikschule und ihr Träger, der Musikverein hervorragende Arbeit.
Mit einstimmigem Beschluss ist der Gemeinderat (ausgenommen von Gemeinderat Bernd Schäfer, der wegen Befangenheit ins Publikum wechselt) dem Beschlussantrag gefolgt und hat die kommunale Förderung befürwortet.
Beitritt in den Zweckverband Gruppenklärwerk Wendlingen am Neckar (GKW)
Durch vergaberechtliche Probleme bzgl. des bestehenden Betriebsführungsvertrages, wurde dieser zum 31.12.2022 gekündigt. In mehreren Gesprächen und Vorstellungen in nichtöffentlichen Sitzungen, konnten die Rahmenbedingungen mit den Verantwortlichen des Zweckverbandes GKW, Herrn Bürgermeister Matthias Ruckh und den Damen und Herren Gemeinderäte geklärt und verhandelt werden. Nicht nur die Reinigungsauflagen zum Betrieb der Kläranlage werden strenger, sondern auch die Klärschlammentsorgung stellt ein Problem in jeder einzelnen Kommune dar. Durch den Beitritt in den Zweckverband wird eine Sicherstellung der Anlagenbetreuung durch ein kompetentes Team gewährleistet und die Personalentwicklung gestärkt und unterstützt. Der Zweckverband GKW bildet eigene Fachkräfte in den kaufmännischen, technischen und abwassertechnischen Bereichen aus. Sollten alle erforderlichen Gremien positiv entscheiden, wird der Beitritt zum 01.01.2023 vollzogen. Es wird vorgeschlagen, dem Beitritt in den Zweckverband GKW zuzustimmen und die Verwaltung für die erforderlichen rechtlichen und notariellen Handlungen zu bevollmächtigen. Der Gemeinderat folgt der Beschlussvorlage einstimmig.
Anpassung der Benutzungsgebühren für die Kita-Einrichtungen in Wolfschlugen zum 01.09.2022
Seit dem 01.09.2019 wurden die Benutzungsgebühren für die Kita-Einrichtungen neu kalkuliert und von der Anzahl der im Haushalt lebenden minderjährigen Kinder, der noch kindergeldberechtigten Kinder bis 25 Jahren, sowie dem Jahresfamilienbruttoeinkommen abhängig gemacht. Die Benutzungsgebühren sind in der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kita-Einrichtungen geregelt.
Der Gemeindetag Baden-Württemberg, der Städtetag Baden-Württemberg, sowie die vier Kirchenleitungen in Baden-Württemberg und deren Träger- und Spitzenverbände über Kindergartenfragen, haben sich auf eine Neufestsetzung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2022/2023 verständigt. Eine Erhöhung der Elternbeiträge pauschal um 3,9 % zum 01.09.2022 wird empfohlen.
Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung vor, dass der Gemeinderat der Empfehlung der Spitzenverbände folgt und eine Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kita-Einrichtungen zustimmt.
Der Gemeinderat folgt den Vorschlägen mit einstimmigem Beschluss.
Änderung der Flugroute am Flughafen Stuttgart – Gemeinde wird Feststellungsklage einreichen gegen die zu erlassende Rechtsverordnung
Die Deutsche Flugsicherung (DFS) plant am Flughafen Stuttgart die Änderung der Abflugroute von Startbahn 07 Richtung Osten. Diese geänderte Flugroute führt zu einer erheblichen Neu- und Mehrbelastung an Fluglärm für Wolfschlugen. Die Gemeinden Wolfschlugen, Aichtal, Nürtingen, Denkendorf, Köngen, Neckartailfingen, Neuhausen/F. und Schlaitdorf hatten bei der Anwaltskanzlei Kasper Knacke ein Gutachten beauftragt, die die Rechtmäßigkeit der Festlegung des geplanten neuen Flugverfahrens prüft. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass die Festlegung des geplanten Flugverfahrens nicht rechtssicher ist. Nach Auffassung der Juristen ist sie sogar rechtswidrig. In der nichtöffentlichen Sitzung der Fluglärmkommission, am 04.07.2022, wurde mit knapper Mehrheit (bei 6 Ja-, 5 Neinstimmen und 5 Enthaltungen) die Umsetzung des Probebetriebes zum 23.02.2023 zugestimmt. Favorisiert wird die grüne Flugroute (Variante C). Bürgermeister Matthias Ruckh erläuterte, dass die Rechtsverordnung keine zeitliche Befristung oder ein automatisches Auslaufen beinhaltet. Daher besteht nur mittels einer Klage die Möglichkeit dagegen vorzugehen. Sie hat jedoch keine aufschiebende Wirkung auf den Probebetrieb. Es wird vorgeschlagen, dass die Gemeinde Wolfschlugen rechtlich vorgeht und eine Klage einreicht. Die weitere Vorgehensweise wird mit den Nachbarkommunen abgestimmt. Der Gemeinderat bestätigt den Vorschlag mit einstimmigem Beschluss. Die Klage kann auch von betroffenen Privaten Bürger*innen eingereicht werden. Sie richtet sich gegen die vom Bund zu erlassende Rechtsverordnung, die voraussichtlich Anfang 2023 vor Umsetzung des neuen Flugbetriebs erlassen werden muss.
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Gemeinderatssitzung am 25.07.2022
Bericht aus dem Gemeinderat vom 25.07.2022
Bekanntgaben aus der Verwaltung
Erhöhtes Rattenaufkommen im Bereich Rathausstraße/Grüner Weg
Im Bereich der Rathausstraße/Grüner Weg besteht derzeit ein erhöhtes Rattenaufkommen, das nicht nur die Anwohner in dem Areal beschäftigt. Die Gemeindeverwaltung hat bereits sämtliche zuständigen Ämter im Landratsamt Esslingen mit höchster Priorität kontaktiert. Ein Schädlingsbekämpfer wurde bestellt, um sich der Plage anzunehmen. Bürgermeister Matthias Ruckh weist darauf hin, dass Kinder und Hunde von möglichen Kadavern fernzuhalten sind, nachdem teilweise Rattengift von privaten ausgelegt wurden. Verendete Tiere bitte nur mit Handschuhen anfassen und in einer Tüte im Restmüll entsorgen. Den Ursachen für die Vermehrung der Ratten wird mit dem einberufenen Sachverständigen auf den Grund gegangen. Mit großer Wahrscheinlichkeit unterstützt aber auch das Futterangebot sowie die Versteckmöglichkeiten die Situation.
Lärmaktionsplan Nürtingen
Der Lärmaktionsplan Nürtingen wird vom 01.08. – 16.09.2022 öffentlich im Rathaus ausliegen und auf der Homepage der Gemeinde Wolfschlugen zu sehen sein. Der Zugang zur Einsichtnahme ist nach Terminvereinbarung selbstverständlich möglich.
Weihnachtsmarkt 2022 in Wolfschlugen
Die AG Weihnachtsmarkt hat sich am 12.07.2022 im Rathaus getroffen und sich darauf verständigt, dass der Weihnachtsmarkt dieses Jahr wieder am 1. Advent stattfinden wird. Die Planungen sind entsprechend angelaufen in der Hoffnung trotz Pandemie ihn auch endlich wieder durchführen zu können.
Personalveränderungen im Rathaus
Seit 15.07. gehört Frau Heike Schindler mit zum Rathausteam. Sie ist die Nachfolgerin für Frau Groß (ehemals Speidel), die in Kürze in den Mutterschutz gehen wird und übernimmt die Aufgaben im Standesamt.
Herr Nicky Clemens begann am 18.07. seinen Dienst und vervollständigt als stellvertretender Ortsbaumeister das Ortsbauamt.
Zum 01.08. dürfen wir Frau Nannette Schuster in der Verwaltung begrüßen. Sie wird die Stelle im Ordnungsamt wiederbesetzen (ehemals Magagnin).
Ebenfalls zum 01.08. verstärkt Frau Irina Früh das Rathausteam. Sie wird Ansprechpartnerin für die Hallenbelegung und Vereinsförderung sein, aber auch die Telefonzentrale, die die Erreichbarkeit des Rathausteams verbessern wird.
Auch der Bauhof bekommt Verstärkung. Herr Bernhard Schreck wird zum 01.09. dort seinen Dienst beginnen.
Tagesordnungspunkte aus der Sitzung
Nachpflanzungen von Bäumen im Gemeindegebiet u. a. in der Beethovenstraße
Die Bäume innerhalb des Ortes werden von der Gemeinde jährlich durch einen Sachverständigen überprüft, die sogenannte Baumkontrolle. Dadurch stellt die Gemeinde sicher, dass die Verkehrssicherungspflicht gewahrt bleibt. Die entsprechenden Handlungsempfehlungen beinhalten das Fällen von Bäumen, Entfernen von Astbrüchen und Totholz, Freischneiden des Lichtraumprofils bzw. der Kronenpflege usw. Aus dem Baumgutachten 2021 geht hervor, dass 30 Baumfällungen empfohlen wurden, davon 13 in der Beethovenstraße und 3 direkt im Bereich des Kindergartens. Diese Fällung wurde vom Bauhof durchgeführt. Grundsätzlich wird für jeden gefällten Baum eine Neupflanzung vorgesehen. Die Gemeindeverwaltung hat den öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen, Herrn Gaiser, damit beauftragt, zukünftig die Baumkontrollen und Standortüberprüfung durchzuführen. Der Platz für Bäume ist in der Beethovenstraße sowohl ober- als auch unterirdisch sehr beengt. Darum empfiehlt er den Straßenraum unterirdisch zu erweitern, damit sich die Wurzeln der Bäume besser entfalten können und somit zur Gesundheit und Langlebigkeit der Bäume beitragen. Hinzu gilt ein großes Augenmerk auf den Klimawandel. Er empfiehlt die Baumsorte Feldahorn. Sie ist für den Standort geeignet, pflegeleicht und schnittfest. Alternativ käme die Grau-Erle in Betracht. Sie wird jedoch nicht so alt und ist nicht besonders schnittfest. Von Strauchpflanzungen rät der Experte ab, da das Streusalz schädlich für die Entwicklung und das Sichtfeld bzgl. der Ausfahrten behindert sein würde. Die noch bestehenden 40 Jahre alten Bäume haben durch große Schnittwunden einen massiven Pilzbefall erlitten und tragen große Schäden mit sich, die eine Fällung erforderlich machen. Herr Gaiser empfiehlt Bäume mit kleinerem Stammumfang (14 – 16 cm) zu pflanzen. Sie haben bereits eine Höhe von 4 – 5 Metern, jedoch einen kleineren Wurzelballen und gewährleisten ein besseres Anwachsen nach der Pflanzung. Mit einem Kostenrahmen pro Baum zwischen 500 – 800 € je Baum muss gerechnet werden. Wird der Straßenraum unterirdisch erweitert betragen die Pflanzkosten pro Baum etwa 1.500 €.
Die Erweiterung des Wurzelraums in den Straßenbereich hätte ca. 85.000 € für 10 Bäume betragen. Herr Gaiser schätzt dann die Lebenserwartung der Bäume auf 100 bis 150 Jahre ein. Aufgrund der Kosten spricht sich der Gemeinderat für eine Ersatzpflanzung ohne unterirdische Wurzelraumerweiterung aus. Dem Expertenvorschlag, den Feldahorn als Ersatzbaum zu pflanzen, stimmt der Gemeinderat mehrheitlich zu.
Vergabe Lüftungstechnik und Durchbrucharbeiten für die Grundschule
Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 13.12.2021 den Grundsatzbeschluss über den Einbau einer zentralen Lüftungsanlage in der Grundschule Wolfschlugen getroffen. Die Verwaltung wurde unter Voraussetzung, dass der Fördermittelantrag bewilligt wird ermächtigt, die notwendigen Leistungen auszuschreiben. Mit Bescheid vom 29.04.2022 hat die Gemeinde den Zuwendungsbescheid in Höhe von 500.000 € (max. Zuschuss) erhalten. Demzufolge wurden die „Betonbohr- und sägearbeiten“ und die „Lüftungsanlage“ ausgeschrieben.
Für die Betonbohr- und sägearbeiten wurden 2 Angebote fristgereicht abgegeben. Der 1. Bieter ist bekannt, regional und vertrauenswürdig. Bei dem 2. Bieter fehlten Unterlagen und die betragliche Differenz zum 1. Bieter ist extrem groß. Daher wird der 1. Bieter Firma H. P. Ottich aus Frickenhausen mit der Angebotssumme 21.821,86 € dem Gemeinderat vorgeschlagen.
Für die Lüftungsanlage wurden 6 Angebote fristgerecht abgegeben. Alle Angebote befinden sich in einem ähnlichen Preissegment. Das wirtschaftlichste Angebot hat die Firma ESW Luft- und Klimatechnik GmbH aus Ellwangen/Jagst mit einem Betrag von 443.888,24 € (brutto) abgegeben. Dieses Angebot wird dem Gemeinderat vorgeschlagen.
Der enge Terminplan zur Umsetzung der Arbeiten zwischen dem Architekt Ulrich Brost, dem Ingenieurbüro Henne & Walter, der Schule und der Verwaltung erarbeitet und abgestimmt. Bis Ostern 2023 soll die Lüftungsanlage auf dem Dach der Schule befestigt und installiert sein.
Der Gemeinderat stimmt mehrheitlich den vorgeschlagenen Vergaben an die Bieter und somit der Beauftragung zu.
Aufstockung Kindergarten Spatzenhaus – Dachausführung
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 26.07.2021 für die Aufstockung des Kindergartens Spatzenhaus den Abschluss eines Architektenvertrages mit Herrn Kommritz sowie die vorgestellte Planung beschlossen. Der Gemeinderat hat sich dabei einstimmig für eine Dachbegrünung und mehrheitlich für ein Pultdach mit einer Dachneigung von 2 Grad entschieden. Nach Erhalt der Baugenehmigung, am 07.03.2022, begann die Werkplanung. Dabei stellte sich heraus, dass die angedachte Planungsvariante mit einem 2 Grad begrünten Pultdach und der an der Traufe einseitig offenen Dachrinne nachteilig sein könnte. In Abstimmung mit zwei namhaften Flachdachfirmen wurde geraten, keine offene Dachrinne, sondern eine umlaufende Attika zu bauen. Die offene Dachrinne ist anfälliger bei Wartungen, so die Experten. Die Erfahrung mit Pultdächern hat bereits ergeben, dass die Dehner bei Edelstahldachrinnen mehrfach schon gerissen sind. Herr Kommritz hegt aber die Hoffnung, dass eine bessere Qualität beim Neubau verarbeitet wird. Seit dem 01.01.2022 besteht die Verpflichtung auf öffentlichen Gebäuden eine PV-Anlage zu installieren. Ein Fachmann muss ebenfalls hinzugezogen und die Kosten dementsprechend erweitert werden. Die fertiggestellte Planung wird dann in einer weiteren Sitzung dem Gemeinderat nebst den Kosten vorgestellt.
Der Gemeinderat entschied sich mehrheitlich an dem bereits beschlossenen Pultdach mit Dachbegrünung und zwei Grad Dachneigung festzuhalten.
Feststellung Jahresrechnung 2021
Gemäß § 95 der Gemeindeordnung (GemO) für Baden-Württemberg hat die Verwaltung die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2021 gefertigt. Auf die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2021, die Darstellung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben, sowie den Feststellungsbeschluss der Jahresrechnung wird verwiesen. Nach Ausführungen der Fachbeamtin für Finanzwesen freut sie sich über ein positives Ergebnis von rund 2 Mio. € Überschuss. Davon kommen rund 1 Mio. € aus dem Bereich der Gewerbesteuer und ca. 107.000 € aus den Einnahmen des Gewerbezweckverbandes Nürtingen. Die Personalkosten werden 2022 höher ausfallen als im Jahr 2021.
Mit einstimmigem Beschluss folgt der Gemeinderat dem Vorschlag der Beschlussfassung die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2021 zur Kenntnis zu nehmen, den über- und außerplanmäßigen Ausgaben zuzustimmen und den Feststellungsbeschluss zu treffen.
Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2023 des Gewerbezweckverbands Wirtschaftsraum Nürtingen
Nach § 4 Abs. 2 Nr. 6 der Verbandssatzung des Gewerbezweckverbands Wirtschaftsraum Nürtingen obliegt der Verbandsversammlung die Feststellung der Haushaltssatzung und die Festsetzung der Verbandsumlage. Jedes Verbandsmitglied gibt in der Verbandsversammlung durch den Bürgermeister (Stimmführer) die ihm laut § 5 Abs. 2 der Verbandssatzung zustehenden Stimmen einheitlich und komplett ab. In wichtigen Angelegenheiten der Gemeinde hält der Stimmführer die durch Beratung und Beschlussfassung in den örtlichen zuständigen Organen eine entsprechende Weisung für die Stimmabgabe in der Verbandsversammlung. Der Entwurf 2023 wurde im Verwaltungsrat des Gewerbezweckverbands am 11.07.2022 eingebracht, die Beschlussfassung ist für die Sitzung der Verbandsversammlung am 24.11.2022 vorgesehen. Die jährlich zu erbringende Betriebskostenumlage von den Verbandsgemeinden beträgt für 2023 196.800 € (199.290 € in 2022). Der Umlageanteil der Gemeinde Wolfschlugen beträgt 7,5 % (14.760 €). Es wird vorgeschlagen, Herrn Bürgermeister Matthias Ruckh, als Stimmführer der Gemeinde Wolfschlugen, für die Verbandsversammlung des Gewerbezweckverbands am 24.11.2022 zu beauftragen.
Der Gemeinderat folgt mehrheitlich dem Beschlussvorschlag.
Gemeinderatssitzung am 19.09.2022
Bericht aus dem Gemeinderat vom 19.09.2022
Vorstellungsrunde der neuen Mitarbeiter*innen im Rathaus
Die Gemeinderatssitzung wurde zum Anlass genommen, dass sich die neuen Mitarbeiter*innen Nicky Clemens (stv. Ortsbaumeister), Heike Schindler (Standesamt), Beate Burkert (Assistenz Ortsbauamt), Irina Früh (Amt für Zentrale Dienste und Finanzen) und Martina Zeltwanger (Amt für Zentrale Dienste und Finanzen) mit ihren jeweiligen Aufgaben in einer kurzen Vorstellungsrunde präsentiert haben. In der nächsten Vollverteilung des Mitteilungsblattes erhalten die Bürger*innen dies in Papierform und Einzeldarstellung. Herr Bürgermeister Matthias Ruckh ist sehr froh, dass das Rathaus nun wieder voll besetzt ist. Nannette Schuster (Ordnungsamt) konnte leider schulungsbedingt an der Sitzung nicht teilnehmen.
Baustelle RÜB Kirchstraße
Die langandauernde Baustelle an dem RÜB in der Kirchstraße endet bald. Die Pflasterarbeiten sollen in der KW 38 beendet sein. Danach wird die Baustellenabgrenzung und –beschilderung entfernt.
Stellenausschreibung Klimaschutzmanager
Im Jahr 2021 wurde beraten und beschlossen für die Gemeinden Aichtal, Wolfschlugen und evtl. Altenriet bzw. dem Gemeindeverwaltungsverband Neckartenzlingen zwei Stellen für Klimaschutzmanager auszuschreiben. Zwischenzeitlich ist das Landesförderprogramm ausgeschöpft und keine finanzielle Mittel mehr vorhanden: Auch das Bundesförderprogramm wurde novelliert und auch hier gibt es keine Förderung mehr für Personal. Die Gemeinden Waldenbuch, Steinenbronn, Aichtal und Wolfschlugen haben sich zusammengeschlossen, um einen Brief an die Landesregierung zu entwerfen, die die Förderung des Landes wieder ermöglichen soll.
Beschaffung eines Gebläse-Aggregates für die Kläranlage
Im Jahr 2014 wurde die Kläranlage verfahrenstechnisch umgebaut. In dem Zuge wurde die Belüfterbrücke stillgelegt und festinstallierte Membranbelüfter eingebaut. Da die vorhandenen Gebläse die benötigte Luftmenge nicht bereitstellen konnten, wurde ein leistungsstarkes Aggregat der Firma Aerzen verbaut. Bereits während des Umbaus wurden in der Fertiggarage bauliche Möglichkeiten geschaffen, um ein zweites, baugleiches Aggregat aufstellen zu können. In der ursprünglichen Gebläsestation stehen noch 3 kleinere Gebläse, welche leistungsgemäß das Aerzen Aggregat im Störfall nicht ersetzen können. Zur Gewährleistung der Betriebssicherheit benötigt die Kläranlage eine Redundanz und somit die Beschaffung eines baugleichen Aggregates. Herr Hartwig, Betriebsleiter des Gruppenklärwerks Wendlingen, informierte in der Gemeinderatssitzung über die Details und die Kosten. Die Gesamtkostenaufstellung beläuft sich auf rund 45.000 €.
Der Gemeinderat stimmt einstimmig der Vergabe der Arbeiten zu.
Vergabe Sanierungsarbeiten der denkmalgeschützten Fassade des Rathauses
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 14.06.2021 den Grundsatzbeschluss über die Fassadensanierung des Rathauses getroffen. Am 26.07.2022 hat die Angebotseröffnung (Submission) für die Gewerke Zimmerarbeiten und Gerüstarbeiten stattgefunden. Am 30.08.2022 fand die Submission für das Gewerk Malerarbeiten statt.
Bei den Zimmererarbeiten wurden 13 Unternehmen angefragt. Fünf davon haben ein Angebot abgegeben. Das wirtschaftlichste Angebot in Höhe von 215.690,28 € (brutto) hat die Firma Frodermann GmbH & Co. KG aus Stuttgart abgegeben.
Bei den Gerüstarbeiten wurden 11 Unternehmen angefragt. Drei davon haben ein Angebot abgegeben. Das wirtschaftlichste Angebot in Höhe von 14.137,20 € (brutto) hat die Firma Mack Gerüsttechnik GmbH aus Schönaich abgegeben.
Bei den Malerarbeiten wurden acht Unternehmen angefragt. Vier davon haben ein Angebot abgegeben. Das wirtschaftlichste Angebot in Höhe von 67.239,76 € (brutto) hat die Firma Maler- und Lackierwerkstätte Markus Erb aus Frickenhausen abgegeben.
Die Ausführung der Arbeiten ist für den März 2023 geplant. Die Zimmermannsarbeiten werden voraussichtlich zwei Monate in Anspruch nehmen. Zwei weitere Monate werden die Malerarbeiten benötigen. Das Ende der gesamten Baumaßnahme ist für Juli 2023 geplant.
Der Gemeinderat stimmt einstimmig der Vergabe aller drei Gewerke zu.
Antrag des TSV Wolfschlugen e. V. auf Zuschuss gemäß IV. Ziffer 2 Abs. 4 Vereinsförderrichtlinie im Rahmen der Jugendarbeit
Auf Grund der Corona-Pandemie war die Jugendarbeit und der generelle Trainingsbetrieb im Jahr 2021 in großen Teilen eingeschränkt bzw. nicht möglich. Seit 2022 ist sowohl die Jugendarbeit, als auch der generelle Trainingsbetrieb wieder möglich. Daher beantragt der Verein für das Jahr 2022 einen Zuschuss in Höhe von 28.500 € gemäß IV. Ziffer 2 Abs. 4 Vereinsförderrichtlinie.
Der Gemeinderat stimmt einstimmig dem Antrag des TSV Wolfschlugen e. V. zu und gewährt den Zuschuss in Höhe von 28.500 €.
Antrag des Kleintierzüchtervereins Wolfschlugen e. V. Z 198 zur Anschaffung eines Aufsitzmähers im Rahmen der Vereinsförderung
Der KTZV Wolfschlugen e. V. Z 198 stellt mit Antrag vom 20.06.2022 für einen Zuschuss im Rahmen der Vereinsförderung zur Anschaffung eines Aufsitzmähers, um die Pflege der Vereinsanlage vornehmen zu können. Die Angebotssumme beläuft sich auf etwa 7.660,16 €. Nach den Richtlinien zur Förderung der Vereine vom 23.11.2020 besteht nach Nr. IV, Ziffer 3 die Möglichkeit, eine Anschaffung für Pflegemaßnahmen in Höhe von 30 %, zu fördern. Dies würde einen anteiligen Vereinszuschuss in Höhe von 2.298,05 € für das Haushaltsjahr 2023 bedeuten.
Der Gemeinderat stimmt einstimmig dem Antrag des KTZV Wolfschlugen e. V. Z 198 zu und gewährt 30 % der tatsächlichen Rechnungssumme.
Vergabe Entwicklung eines Nahmobilitätskonzepts für die Gemeinde Wolfschlugen
Die Arbeitsgruppe Verkehrskonzept bestehend aus Vertreter*innen aller Fraktionen hat sich mehrfach getroffen und Grundlagen erarbeitet. Das Büro BS Ingenieure hat sich als das geeignetste Planungsbüro für die Gemeinde Wolfschlugen herausgestellt und bekam die im Ausschuss erarbeiteten Schwerpunkte, um ein Nahmobilitätskonzept auszuarbeiten. Verständigte Schwerpunkte sind die Fußgänger und der Radverkehr im gesamten Ortsgebiet, das Parken bzw. der ruhende Verkehr im zentralen Ort und alter Ortskern und selbstverständlich die ÖPNV-Anbindungen der Siedlung, die Linienverlängerung 120 nach Nürtingen und eine Verbesserung nach Neuhausen, Ostfildern und Esslingen.
Herr Schäfer, der Geschäftsführer der BS Ingenieure, stellte sich, das Planungsbüro und die zu berücksichtigten Punkte in der Gemeinderatssitzung vor. Es wird vorgeschlagen, Ideen in den einzelnen Ebenen, wie z. B. mit Straßenverkehrsbehörde in Verbindung mit der Verkehrsschau unter Beteiligung der Polizei und des ADFC zu sammeln. Danach erfolgt das priorisieren und filtern unter Einbeziehung der Bevölkerung. Im nächsten Schritt wird der Arbeitskreis Nahmobilitätskonzept mit dem Planungsbüro das Arbeitsprogramm und das Konzept vorbereiten. Das Projekt wird ständig von Frau Nannette Schuster aus dem Ordnungsamt mitbegleiten.
Der Gemeinderat stimmt einstimmig der dargestellten Vorgehensweise zu und beschließt die Beauftragung des Fachbüros BS-Ingenieure.
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Gemeinderatssitzung am 10.10.2022
Bericht aus dem Gemeinderat vom 10.10.2022
Bekanntgaben aus der Verwaltung
Information zur Baustelle Hindenburgstraße
Die Fertigstellung der Stellplätze und Außenanlagen um das Ärztehaus ist bis Ende des Jahres 2022 geplant. Ende November ist in der Hindenburgstraße die Pflanzung eines Baumes vorgesehen.
Starkregenschutz im Bereich Albstraße
Die Firma Schneider wurde beauftragt eine Schotterpackung oberhalb der Albstraße einzubringen. Sie soll Volumen schaffen, damit sich das Wasser sammeln und einsickern kann. Die Kosten werden mit etwa 11.700 € beziffert.
Bestellung des MTW für die Feuerwehr Wolfschlugen erfolgt
Der MTW für die Feuerwehr Wolfschlugen wurde bestellt. Die Kosten betragen rund 100.000 €. Die momentane Lieferzeit wurde mit 15 – 18 Monate angegeben. Eine Erweiterung, der zu erwartenden Lieferung, könnte bis 24 Monate eintreten.
Interaktive MitMachAusstellung "Kleine Klimaschützer unterwegs" vom 17. – 29.10.2022 im Rathaus
Die interaktive Mitmachausstellung „Kleine Klimaschützer unterwegs“ wird am Samstag, 15. Oktober 2022 um 11:00 Uhr auf dem Parkplatz neben dem Rathaus in Wolfschlugen eröffnet. Dabei sein wird auch der Clown Pimpolino. Die Ausstellung wird bis zum 29. Oktober im Rathaus mit kreativen Werken zu sehen sein. Zudem gibt es viele Mitmach-Aktionen zu verschiedenen Themen, wie Müllvermeidung, Umweltschutz, Klimaschutz, gesunde Ernährung und Nachhaltigkeit. An unterschiedlichen Stationen kann erforscht werden, welchen Einfluss unser tägliches Leben auf das Klima und damit auch auf die Menschen hat. Es gibt auch Denkanstöße und Lösungsansätze, wie man seinen Alltag nachhaltiger gestalten kann. Ein Tauschregal schafft die Möglichkeit, gut erhaltene Bücher, Spielzeuge oder andere Gegenstände von zu Hause mitzubringen, die man dort gegen etwas „Neues“ eintauschen kann. Geöffnet ist die Ausstellung montags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, dienstags von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 15:00 Uhr bis 18:30 Uhr, mittwochs von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, freitags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr, sowie samstags von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr.
Bürgerinformationsveranstaltung „Neues Friedhofskonzept in Wolfschlugen“ am 17.10.2022 in der Turn- und Festhalle
Am Montag, den 17. Oktober 2022 um 19.00 Uhr findet in der Turn- und Festhalle eine Bürgerinformation zum Thema Friedhofskonzept statt. Die Firma Weiher wurde von der Gemeindeverwaltung und den Damen und Herren Gemeinderäten beauftragt, ein neues und bürgerfreundliches Grab- und Wegekonzept für den Friedhof Wolfschlugen auszuarbeiten. Beim Strategietag in der Turn- und Festhalle, der am 10. Juni 2021 stattfand, wurden zahlreiche Anregungen der Bürgerschaft und der Damen und Herren Gemeinderäte, gesammelt und aufbereitet. Das ausgearbeitete Konzept soll nun an der o. g. Bürgerinformationsveranstaltung der Öffentlichkeit vorgestellt werden.
Qualifizierter Mietspiegel Wolfschlugen
Der qualifizierte Mietspiegel Wolfschlugen wird aktualisiert und überarbeitet. Er steht Anfang 2023 zur Verfügung.
Tagesordnungspunkte aus der Sitzung
Ausscheiden von Gemeinderätin Gabriela Wiesmann aus dem Gemeinderat
Frau Gemeinderätin Gabriela Wiesmann hat mit Schreiben am 01.08.2022 mitgeteilt, dass sie aus privaten Gründen ihr Amt nicht mehr ausüben und aus dem Gremium ausscheiden möchte. Nach § 16 Abs. 1 GemO kann das Ausscheiden aus einem wichtigen Grund verlangt werden. Voraussetzung ist jedoch eine Mindestzugehörigkeit von 10 Jahren. Die Ehrung und die offizielle Verabschiedung wurde krankheitsbedingt auf den 7. November verlegt. Der Gemeinderat stimmt einstimmig dem Ausscheiden von Frau Gemeinderätin Gabriela Wiesmann zu.
Verpflichtung der Ersatzbewerberin der OGL Frau Sigrid Wittmann als Gemeinderätin
Als Ersatzbewerberin der Offenen Grünen Liste (OGL) wurde Frau Sigrid Wittmann festgestellt. Frau Wittmann hat bereits unterschriftlich erklärt, dass sie das Ehrenamt antreten möchte. Vom Gemeinderat ist gem. § 29 GemO festzustellen, ob bei der nachrückenden Ersatzbewerberin der OGL ein Hinderungsgrund für den Eintritt in den Gemeinderat gegeben ist. Die Verwaltung konnte bei Frau Sigrid Wittmann keine Hinderungsgründe feststellen und schlägt die Verpflichtung, für die Amtszeit der übrigen Mitglieder des Gemeinderats bis zum Jahr 2024, vor. Der Gemeinderat folgt einstimmig dem Vorschlag der Verwaltung und bestätigt Frau Sigrid Wittmann als Gemeinderätin und Nachfolgerin von Frau Gabriela Wiesmann.
Haushaltsplan 2023 - Einbringung
Herr Bürgermeister Matthias Ruckh trägt die Haushaltsrede vor zur Einbringung. Im Anschluss wird der Haushaltsplan für das Jahr 2023 von der Verwaltung in der Sitzung werden dem Gremium und der Bürgerschaft die wesentlichen Punkte des Haushalts für das Jahr 2023 erläutert. Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zum Haushaltsplan 2023 zur Kenntnis.
Die Haushaltsrede von Bürgermeister Ruckh zur Einbringung des Haushalts finden Sie hier (PDF-Datei).
Feuerwehrbedarfsplan
Die Gemeinde Wolfschlugen hat die Firma Lülf + Sicherheitsberatung GmbH mit der Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplans beauftragt. Zwischenzeitlich wurde der Feuerwehrbedarfsplan erarbeitet und in der Sitzung durch Herrn Simon Mayer, der Firma Lülf + Sicherheitsberatung GmbH, vorgestellt. Die besonderen Ereignisse wie Starkregen und Überflutungen haben merklich zugenommen. Aus diesem Grund ist es besonders wichtig, dass die Feuerwehr nicht nur personell, sondern auch fahrzeugtechnisch gut ausgestattet sind. 4 von 5 Fahrzeuge sollen langfristig neu beschafft werden.
Darüber hinaus dankt der Vorsitzende der Feuerwehr Wolfschlugen sowie dem AK Feuerwehrbedarfsplan bestehend aus Vertreter*innen des Gemeinderats für die Erarbeitung. Der Feuerwehrbedarfsplan ist zudem Grundlage für die weiteren Überlegungen über den Neubau des Feuerwehrgerätehauses. Der Gemeinderat nimmt den Feuerwehrbedarfsplan zur Kenntnis und bestätigt ihn einstimmig.
Tiefbaumaßnahme im Jahr 2023
Die Straße Höflach, von der Hofäckerstraße bis zur Kleintierzuchtanlage, soll auf einer Länge von ca. 400 Metern erneuert werden. In diesem Zuge wird der Kanal ausgetauscht und aufdimmensioniert. Die Wasserleitung soll ebenfalls erneuert werden. Die Sanierung wird im Vollausbau erfolgen. Da der Markt derzeit starken Schwankungen unterliegt und die Preisentwicklung stark von der Verfügbarkeit von Rohmaterialien abhängig ist, wurden den Preisen eine Preissteigerung von 15 % gegenüber den laufenden Maßnahmen aus dem aktuellen Kalenderjahr zu Grunde gelegt. Die Kostenschätzung für die Straße beläuft sich auf 200.000 €, für das Wasser auf 210.000 € und für das Abwasser auf 380.000 €. Die Gesamtkostenschätzung inkl. Nebenkosten liegt voraussichtlich bei 790.000 €. Der Gemeinderat ermächtigt mit 8 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen die Verwaltung, die Tiefbaumaßnahme auszuschreiben und an den wirtschaftlichsten Anbieter zu vergeben, sofern die 5 % der Kostenschätzung nicht überschritten werden.
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Gemeinderatssitzung am 07.11.2022
Bericht aus dem Gemeinderat vom 07.11.2022
Bekanntgaben aus der Verwaltung
Information zu den Sanierungsmaßnahmen in der Schule
Am 08. November 2022 fand ein Besprechungstermin mit dem zuständigen Architekten, Ulrich Brost, und dem stv. Schulleiter, Amadeus von Ridder, statt. In dem wurden die genauen Abläufe der Baumaßnahmen und die teilweise Umsiedelung der Klassenzimmer in die Vereinsräumlichkeiten im Untergeschoss der Turn- und Festhalle, besprochen und abgestimmt. Die Sanierungsarbeiten gehen gut und termingerecht voran.
Tagesordnungspunkte aus der Sitzung
Verabschiedung und Ehrung für 25 Jahre ehrenamtliche Tätigkeit im Gremium des Gemeinderates Frau Gabriela Wiesmann
Frau Gemeinderätin Gabriela Wiesmann hat mit Schreiben am 01.08.2022 mitgeteilt, dass sie aus privaten Gründen ihr Amt nicht mehr ausüben und aus dem Gremium ausscheiden möchte. Die Ehrung und die offizielle Verabschiedung wurde krankheitsbedingt auf die Gemeinderatssitzung am 7. November verlegt. Herr Bürgermeister Matthias Ruckh führte in seiner Abschiedsrede zahlreiche Stationen und Ereignisse auf, die er mit Frau Gabriele Wiesmann erleben durfte. Frau Gabriela Wiesmann nutzte ebenfalls den Anlass, um sich bei Herrn Bürgermeister Matthias Ruckh und den Damen und Herren des Gemeinderates für die vertrauensvolle Zusammenarbeit zu bedanken. Der Vorsitzende überreichte ihr zum Dank einen Blumenstrauß und einen Essens- und Einkaufsgutschein. Im Anschluss überreichte er ihr eine Stele samt Urkunde des Gemeindetages Baden-Württemberg zur Ehrung von 25 Jahre ehrenamtliche Tätigkeit im Gremium. Frau Gabriela Wiesmann freute sich sehr und bedankte sich über die Anerkennung.
Ehrungen Frau Gemeinderätin Ellen Balz für 20 Jahre und Herr Gemeinderat Bernd Schäfer für 25 Jahre ehrenamtliche Tätigkeit im Gremium des Gemeinderates
Herr Bürgermeister Matthias Ruckh durfte zwei weitere Ehrungen in der Gemeinderatssitzung durchführen.
Frau Ellen Balz bekam eine Stele samt Urkunde des Gemeindetages Baden-Württemberg für 20 Jahre ehrenamtliche Tätigkeit im Gremium des Gemeinderates und von der Gemeindeverwaltung einen Blumenstrauß mit einem Einkaufsgutschein überreicht.
Herr Bernd Schäfer bekam ebenfalls eine Stele samt Urkunde des Gemeindetages Baden-Württemberg überreicht, jedoch für 25 Jahre ehrenamtliche Tätigkeit im Gremium des Gemeinderates. Ein Blumenstrauß und ein Einkaufsgutschein vervollkommneten die Ehrung an diesem Abend.
Herr Bürgermeister Matthias Ruckh hielt eine Ansprache zur Ehrung der beiden Gemeinderatsmitglieder und freute sich sehr, dass sie beide weiterhin ein wichtiger Bestandteil im Gremium sind und bleiben. Besonders hob er hervor, dass das enorme ehrenamtliche Engagement für unser liebenswerte Dorf über so lange Zeit keine Selbstverständlichkeit ist. Sich auch manchmal kritischen Diskussionen zu stellen beim Einkaufen und auf der Straße angesichts mancher Kompromissentscheidungen, bei denen die Spielräume in der Gemeinde manches Mal politisch vorgegeben sind, macht die ehrenamtliche Arbeit nicht immer vergnügungssteuerpflichtig. Der Vorsitzende wünschte sich in diesem Zusammenhang mehr Rücksicht, Respekt und Toleranz im Umgang mit den Damen und Herren Gemeinderäten bei den Diskussionen. Sie setzen sich alle freiwillig, ehrenamtlich und engagiert auch in herausfordernden Zeiten fürs Gemeinwohl im Ort ein.
Entwicklungen aus dem Friedhofskonzept – Entscheidung über das Wegekonzept und weiterer Grabfelder
Herr Bürgermeister Matthias Ruckh begrüßt den Geschäftsführer Stefan Lubowitzki, Frau Elke Chmella-Emrich, der Firma Weiher, Frau Patricia Legner, vom Planungsbüro Planstatt-Senner, die der Gemeinderatssitzung digital zugeschalten sind und Herrn Michael Munz, vom Ingenieurbüro Walter, der in Präsenz anwesend ist, zum heutigen Tagesordnungspunkt. Der Vorsitzende informiert darüber, dass die geschwungenen Wege aus der vergangenen Bürgerinformationsveranstaltung mit in die Planung aufgenommen wurden. Alle Wege (Haupt- und Nebenwege) wurden in asphaltierter Ausführung mit einer Randeinfassung geplant und kalkuliert in Höhe von etwa 95.710 €. Es handelt sich um eine Wege-Gesamtfläche von rund 600 m². Die Drainagen- und Schachtkalkulation beläuft sich auf rund 152.000 € und bleibt durch die Veränderung von Rasterform-Wegführung in geschwungene Wegführung, unverändert.
Das Wegekonzept bezieht sich auf das Grabfeld 17 und die Sarggräber. Dies stellt die Hälfte des Friedhofes dar.
Zur Abstimmung stehen das Rahmenkonzept mit den geschwungenen Wegausführungen der Firma Weiher (danach erfolgt erst die Detailplanung) und die Drainage- und Schachtarbeiten durch das Ingenieurbüro Walter.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig das Rahmenkonzept und mehrheitlich die weitere Ausarbeitung der Drainage- und Schachtarbeiten.
Bauvorhaben Bergstraße 13 – Um- und Anbau eines bestehenden Wohnhauses mit Fertiggarage und Carport
Das geplante Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Unterer Berg – im Bereich südliche Bergstraße, 1. Änderung“ und ist deshalb nach § 30 BauGB zu beurteilen. Nach den eingereichten Planunterlagen sind einige Befreiungen erforderlich, denen aber aus Sicht der Gemeindeverwaltung stattgegeben werden kann. Der Gemeinderat stellt fest, dass der Bebauungsplan erst vor zwei Jahren beschlossen wurde. Er wünscht sich von den Architekten und Planern eine Einhaltung der darin geregelten Vorgaben.
Der Gemeinderat lehnt mehrheitlich das Bauvorhaben ab.
Neufestsetzung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung)
Die derzeit geltende Satzung über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung) der Gemeinde Wolfschlugen stammt aus dem Jahr 1995 und wurde erstmals am 27.07.1998 geändert. Eine Anpassung im Zusammenhang mit der Einführung des Euros wurde in der Gemeinderatssitzung am 24.09.2001 vorgenommen. Somit liegt die letzte Änderung mehr als 20 Jahre zurück. Aus diesem Grund ist eine grundlegende Anpassung der Satzung an das aktuelle Satzungsmuster dringend erforderlich. Wie bei seitherigem Erstellen von Verwaltungsgebührensatzungen, wurde sich grundsätzlich an das Muster des Gemeindetags Baden-Württemberg gehalten.
Die Verwaltung schlägt dem Gemeinderat vor, die Satzung über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung), zu beschließen. Die Satzung soll zum 01.01.2023 in Kraft treten.
Der Gemeinderat folgt einstimmig dem Vorschlag der Gemeindeverwaltung. Somit tritt die geänderte Verwaltungsgebührensatzung zum 01.01.2023 in Kraft.
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Gemeinderatssitzung am 28.11.2022
Bericht aus dem Gemeinderat vom 28.11.2022
Bekanntgaben aus der Verwaltung
Information an Nah- bzw. Fernwärmekunden
Herr Bürgermeister Matthias Ruckh informiert darüber, dass der Dezemberabschlag bei den Bürgerinnen und Bürgern, die Nah- bzw. Fernwärme von der Gemeinde bezihen nicht eingezogen wird. Die Gas- und Strompreisdeckelung, beschlossen von der Bundesregierung, wird zur finanziellen Entlastung an die Bevölkerung weitergegeben. Die Haushalte wurden bereits darüber informiert.
Erdauffüllung Ortseingang Waldrand
Die Nachfrage aus dem Gemeinderat nach den Erdauffüllungen am Ortseingang vor der Einmündung Im Stillert am Waldrand, wurde dahingehend beantwortet, dass Erdmaterial stammend aus Erdaushüben aus Gräben verteilt wurden.
Beitritt Zweckverband GKW
Bürgermeister Matthias Ruckh informierte über den Beitritt der Gemeinde Wolfschlugen zum Zweckverband Gruppenklärwerk Wendlingen (GKW) zum 01.01.2023. Die Zweckverbandsmitglieder haben einstimmig dem Beitritt in der letzten Verbandsversammlung zugestimmt. Die Beitrittserklärung wurde bereits unterzeichnet.
Tagesordnungspunkte aus der Sitzung
Haushaltsplan 2023 der Gemeinde Wolfschlugen
– Wirtschaftspläne 2023 der Eigenbetriebe Wasser- und Energieversorgung und Abwasserentsorgung
- Generaldebatte
Die Fraktionen UW, OGL, CDU und SPD haben in ihren jeweiligen Haushaltsreden zum Haushalt 2023 vorgetragen. Für die UW übernahm dies Herr Gemeinderat Achim Deuschle, für die OGL Herr Gemeinderat Thomas Weis, für die CDU Herr Gemeinderat Dr. Axel Lorentz und für die SPD Herr Gemeinderat Jens Arnold.
Folgende Anträge sind bei der Gemeindeverwaltung für den Haushalt 2023 eingegangen:
Antrag der UW-Liste:
Umwandlung von Parkplätzen in Inseln mit auf Spezialsubstrat gepflanzten Bäumen
2022 wurden im Straßenbereich der Gemeinde einige Bäume gefällt und durch neue ersetzt. Als Alternativvorschlag und um bessere Wachsbedingungen zu schaffen, wurde von einem Baumexperten vorgeschlagen, den Untergrund am Straßenrand mit einem Spezialsubstrat aufzufüllen. Um Erfahrungswerte zu sammeln bietet sich im Franz-Lehar-Weg die Möglichkeit, 2 kommunale Parkplätze, die nicht stark frequentiert werden, in Bauminseln umzuwandeln. Im Zuge dessen soll ein Leerrohr mitverlegt werden, damit der Einfluss der Baumwurzeln auf Rohre und Kabel erforscht werden kann. Die Kosten würden 20.000 € betragen.
Stellungnahme der Gemeinde:
Der Parkplatzstandort im Franz-Lehar-Weg wurde früher zur möglichen Umsetzung im E-Ladekonzept vorgestellt. Zunächst wurde von der Umsetzung abgesehen. Bei der Sanierung der Hirschstraße wurde durch die FairNetz bereits Vorbereitungen getroffen, um an den beiden Parkplätzen E-Ladesäulen zu errichten. Bei einer Überbauung wäre die Nutzung der Parkplätze stark eingeschränkt. Ein weiterer Grund, dort nicht eine Umwandlung vorzunehmen ist, dass am Ende der Sackgasse eine Zugangsmöglichkeit zur Kita Beethovenstraße existiert. Bei einer möglichen Erweiterung müsste der Zugang aktiviert werden, somit wäre der Parkraum wieder erforderlich.
Die Verwaltung schlägt daher vor, nach einem anderen Standort zu schauen und im Zuge einer Baumtauschaktion solch einen Versuch zu starten.
Nach eingehender Diskussion beschließt der Gemeinderat mehrheitlich, dass nach erfolgter Prüfung des Standortes durch einen Experten, bis zu 2 Stellplätze für einen Baum inkl. dem Substrat mit Vorsehen eines Leerrohrs als Muster zur Erkundung der Durchwurzelung gepflanzt werden sollen.
Anträge der OGL-Liste:
Einführung von Nutzungsgebühren von Gehwegen und Straßen bei privaten Bauvorhaben
Die Nutzung von Straßenraum und Gehwegen bei privaten Baumaßnahmen, z. B. zum Aufstellen eines Krans, soll künftig gebührenpflichtig sein. Die Höhe der Gebühren soll gestaffelt sein. Denkbar wäre eine Gebührenbefreiung der ersten 3 Monate. Danach soll die festgelegte Gebühr alle 3 Monate verdoppelt werden. Begründet wird der Antrag dadurch, dass bei größeren Baumaßnahmen der öffentliche Raum zu lange genutzt wird und erhebliche Beeinträchtigungen und Gefahrenstellen sowohl für Fußgänger, als auch für den rollenden Verkehr vorhanden ist. Es soll ein Anreiz schaffen, möglichst schnell die Baumaßnahmen vom jeweiligen Grundstück abzuwickeln.
Stellungnahme der Gemeinde:
Die Verwaltung befürwortet den Antrag, um die übermäßige Nutzung einzudämmen. Eine entsprechende Sondernutzungssatzung ist zwingend erforderlich. Sie schlägt eine Erarbeitung eines Satzungsentwurfs vor.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Umsetzung über eine Sondernutzungssatzung und bittet die Verwaltung um einen Satzungsentwurf.
Die Garage des Gebäudes Rathausstraße 2 (Unterkunft für Geflüchtete) soll begrünt werden. Dafür sind 5.000 € in den Haushalt einzustellen
Bei dem Neubau des Gebäudes wurde die Flachdachgarage nicht begrünt, obwohl dies bei Neubauten vorgeschrieben ist. Dies dient nicht nur den einheitlichen Vorgaben, sondern hat auch ökologische Vorteile.
Stellungnahme der Gemeinde:
Die Gemeinde fördert die Begrünung bei Neubauten, insbesondere bei den eigenen Bauprojekten. Die Umsetzung des Antrages wird veranlasst. Die Kosten wurden im Haushaltsplanentwurf 2023 und im Teilhaushalt 2 „Gebäudemanagement“ eingeplant.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Umsetzung der Garagenbegrünung im Jahr 2023.
Einführung der Grundsteuer C bei der Neuregelung der Grundsteuer-Sätze
In Wolfschlugen gibt es sehr viele unbebaute, jedoch erschlossene Baugrundstücke. Bevor neue Baugebiete ausgewiesen werden, soll hier eine Lenkung erfolgen, dass erst die Baulücken geschlossen werden, mittels der Grundsteuer C. Dies soll bei der Neugestaltung der Hebesätze eingeführt werden.
Stellungnahme der Gemeinde:
Die zukünftige Erhebung der Grundsteuer basiert auf dem Bodenrichtwert, der für unbebaute wie für bebaute Grundstücke gleichermaßen gilt. Im Gegensatz zu Bauplätzen erhalten bebaute Grundstücke einen Abschlag von 30 % auf die Grundsteuer. Dies hat zur Folge, dass zukünftig Bauplätze bzgl. der Grundsteuer ohnehin teurer werden. Eine weitere Teuerung durch einen speziellen Hebesatz muss im Gremium diskutiert und mit Hebesatzänderungen beschlossen werden.
Nach Beratung innerhalb der Fraktion OGL, gibt sie bekannt, dass der Antrag zurückgenommen und die Grundsteuerreform 2025 abgewartet wird.
Es soll eine Expertenkommission gebildet werden, die einen Pflegeplan für die Gräben erstellt
Bei der Grabenpflege prallen die Interessen und Belange der Landwirtschaft, des Naturschutzes des Hochwasserschutzes und der Verwaltung (Wirtschaftlichkeit) aufeinander. Um diese Interessen möglichst gut auszugleichen, sollen sich die beteiligten Personen/Institutionen zusammensetzen und einen Pflegeplan entwickeln, der dann Bestandteil in der Umsetzung der Grabenpflege ist. Das Hinzuziehen von Bauhof und den ausführenden Firmen wird ebenfalls als wichtiger Faktor sein.
Stellungnahme der Gemeinde:
Die Erstellung eines Pflegeplans ist zu befürworten. Bzgl. der Biotopverbundplanung ist die Verwaltung bereits mit Herrn Prof. Dr. Christian Küpfer, Leiter der Abteilung Landschaftsplanung in der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen, in engem Austausch. Dabei ist auch die Grabenunterhaltung, insbesondere die Pflege, ebenfalls berücksichtigt. Im kommenden Jahr wird zusammen mit ihm, dem Bauhof und dem örtlichen Naturschutz ein Termin koordiniert, indem die weitere Planung und Zielführung besprochen wird.
Der Antrag mit der oben beschriebenen Vorgehensweise wird vom Gemeinderat einstimmig beschlossen.
Vergabe Mess-, Steuer- und Regelungstechnik (MSR) für die Grundschule
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 13.12.2021 den Grundsatzbeschluss über den Einbau einer zentralen Lüftungsanlage in der Grundschule Wolfschlugen getroffen. Die Verwaltung wurde unter der Voraussetzung, dass der Fördermittelantrag bewilligt wird ermächtigt, notwendigen Leistungen auszuschreiben. Mit Bescheid vom 29.04.2022 hat die Gemeinde den Zuwendungsbescheid in Höhe von 500.000 Euro (max. Zuschuss) erhalten. Die Zuwendung ist jedoch damit verbunden, dass die Baumaßnahme zum 29.04.2023 beendet ist. Dagegen hat die Gemeinde Wolfschlugen Widerspruch eingelegt. Eine erneute Rückmeldung der BAFA steht noch aus.
Die Leistungen für die MSR wurden entsprechend ausgeschrieben. Am 11.11.2022 hat die Submission stattgefunden. 3 Angebote wurden insgesamt abgegeben. Die Kostenschätzung für das Gewerk wurde mit 56.000 € angesetzt. Die Firma Maier Elektrotechnik hat mit 57.833,38 € das günstigste und wirtschaftlichste Angebot abgegeben. Das Büro Henne & Walter hat das Angebot geprüft und empfiehlt den Zuschlag.
Der Gemeinderat folgt mehrheitlich der Empfehlung des Fachbüros und erteilt der Firma Maier Elektrotechnik den Zuschlag zur Vergabe der Mess-, Steuer- und Regelungstechnik.
Friedhofskonzept – Entscheidung über den Rahmenplan sowie erste Umsetzungen – Entscheidung über das Wegekonzept sowie über die Anlage neuer Grabfelder
Das Friedhofskonzept wurde in der letzten GR-Sitzung am 07.11.2022 mehrheitlich beschlossen. Das Planungsbüro Planstatt Senner wurde stufenweise beauftragt, das Konzept für die Umgestaltung der Wege und der Friedhofsgestaltungvorzunehmen. Gleichzeitig wurde das Ingenieurbüro Walter in der Sitzung damit beauftragt, die erforderlichen Wege und Drainagen anzulegen. In der Klausurtagung am 19.11.2022 haben sich das Gremium und die Verwaltung nochmals eingehend mit dem Konzept befasst. Das Planungsbüro stellt dort einen konkreten Planungsentwurf vor, der nun in der GR-Sitzung am 28.11.2022 der Öffentlichkeit vorgestellt wurde. Die Tiefbaukosten belaufen sich voraussichtlich nach der Kostenschätzung für die Drainierung zur Anlage der Erdgrab- und Urnenfelder auf ca. 155.000 € brutto inkl. Ingenieurhonorar. Das Wegekonzept, basierend auf die geschwungenen Variante beläuft sich auf 100.000 € brutto inkl. Ingenieurhonorar. Die Erstellung des Leistungsverzeichnisses und Ausgabe durch das Ingenieurbüro Walter ist in KW50/51 geplant. Die Vergabe der Tiefbauarbeiten soll in der GR-Sitzung am 30.01.2023 erfolgen.
Bzgl. der Grabfeldergestaltung können die ersten Kosten Mitte Dezember 2022 vorliegen, die das Planungsbüro Planstatt Senner liefert. Ebenso ist geplant, dass Mitte Dezember 2022 der Vorentwurf abgeschlossen ist und Ende Januar/Anfang Februar 2023 der Abschluss des Entwurfes vollzogen wird. Der Arbeitskreis Friedhof soll in einer weiteren Sitzung im Januar mit einbezogen werden, um den Vorentwurf nochmals zu prüfen und Ideen einzubringen, bevor die Entwurfsplanung fertig gestellt wird.
Der Gemeinderat spricht sich einstimmig für die Zeitschiene und die Ausschreibungsplanung des Ingenieurbüros Walter aus. Die Zeitschiene der Entwurfs- und Ausführungsplanung durch das Planungsbüro Planstatt Senner wird mehrheitlich durch den Gemeinderat bestätigt.
Waldbewirtschaftungsplan 2023
Das Forstamt des Landratsamtes Esslingen hat die gesetzliche Vorgabe einen jährlichen Betriebsplan für den Gemeindewald Wolfschlugen zu erstellen. Dieser Plan muss vom Gemeinderat beschlossen werden. Der Betriebsplan 2023 besteht aus dem Nutzungsplan, dem Kulturplan (Kulturen, Forstschutz, Bestandspflege) und dem Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben.
Forstrevierleiter Jonathan Sachs stellte den Waldbewirtschaftungsplan vor und berichtete über den aktuellen Zustand des Waldes. Die hohe Baumvielfalt soll auf jeden Fall erhalten bleiben. Forstarbeiten wie Kronenpflege vor allem durch Hitze und Trockenheit entstandenen abgestorbenen Baumteile werden in Kürze vorgenommen. Einige Eichenbäume werden noch geerntet und zur weiteren Bearbeitung verkauft. Vermutlich im Frühjahr 2023 wird eine Aufforstung (etwa 300 Bäume) mit Eichen- und Winterlindensetzlingen durchgeführt. Die Mehrkosten der Aufforstung sollen durch Förderungen und Holzerlöse begrenzt werden. Eine mögliche Kombination in Form einer Pflanzaktion mit dem Schwäbischen Albverein ist denkbar. Das aktuelle Preisniveau beim Holz hat jetzt den Stand wie vor 30 Jahren. Es wird eine Brennholzversteigerung geben, jedoch ist steht die Menge und der Termin noch nicht fest. Wird aber im Mitteilungsblatt rechtzeitig bekanntgegeben. Private Waldbesitzer dürfen sich jederzeit an das Forstamt wenden, sollten sie eine Beratung oder eine Information benötigen.
Der Gemeinderat nimmt einstimmig den vorgeschlagenen Betriebsplan 2023, für den Gemeindewald Wolfschlugen, an.
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Gemeinderatssitzung am 12.12.2022
Bericht aus dem Gemeinderat vom 12.12.2022
Bekanntgaben aus der Verwaltung
PV-Bündelausschreibung
Herr Bürgermeister Matthias Ruckh informiert darüber, dass sich seit der Bürgerinformationsveranstaltung in der Turn- und Festhalle über 120 Interessenten gemeldet haben und ein Angebot der Firma Solarway aus Ostfildern wünschen. Anmeldungen sind noch bis Ende Januar 2023 möglich. Informationen finden Sie auch auf der Internetseite der Gemeinde www.wolfschlugen.de Nachfragebündelung zum Bau von PV-Anlagen Bürgerinformation.
Energiesicherheit – Information der TransnetBW und EnBW über Stromversorgungsunterbrechungen
Herr Bürgermeister Matthias Ruckh gibt die Information der TransnetBW und EnBW weiter, dass sie das Szenario einer geplanten Abschaltung von Stromnetzteilen abgeschlossen haben. Diese Aktion wird auch Brownout = gezielte Lastreduktion im Stromnetz durch geplante, gesteuerte Abschaltung von Teilen des Stromnetzes durch (Fern)Abschaltung von „Trafos“ genannt. Grund hierfür ist, dass es in diesem Winter nicht mehr gelingen wird, weitere wesentliche Strommengen aus den französischen Atomkraftwerken ins Stromnetz zu bringen. Dies würde bei einer Überlastung des Stromnetzes bedeuten, dass binnen weniger Minuten die Abschaltung von Ortstransformatoren für 90 Minuten vorgenommen wird. Kann in dieser Zeit kein Ausgleich zwischen Stromanforderung und Stromlieferung erzielt werden, erfolgt eine Abschaltung weiterer Transformatoren, aber auch die Wiederinbetriebnahme der zuvor abgeschalteten Ortstransformatoren. Welche, entscheidet der Netzbetreiber. Nach Informationen der EnBW bzw. TransnetBW wird versichert, dass eine kontrollierte Abschaltung rechtzeitig angekündigt wird.
Blutspende-Ehrungen
Für jeweils 10 Blutspenden wurden Frau Elisa Alber, Frau Inken Fischer und Frau Janika Mauch (leider nicht anwesend) und für 150 Blutspenden wurde Herr Jürgen Dahler geehrt. Herr Bürgermeister Matthias Ruckh verlas die Urkunde, überreichte die Ehrennadel, die Frau Ann-Katrin Mugrauer, Vertreterin des DRK Kreisverbands Nürtingen-Kirchheim an den Jubilar mit Stolz verlieh. Sie schloss sich den Worten von Herrn Bürgermeister Matthias Ruckh an, der sich für so viel Solidarität gegenüber den Mitmenschen bei ihm herzlich bedankte. Jeder könne ganz schnell auf eine Blutkonserve angewiesen sein. Deshalb ist es wichtig solidarisch Blut zu spenden. Er dankte auch dem DRK und seinen ehrenamtlichen Teams für die Durchführung der Blutspendenaktionen. Die nächste in Wolfschlugen wird in der Turn- und Festhalle am Aschermittwoch (22. Februar 2023) voraussichtlich wieder stattfinden.
Tagesordnungspunkte aus der Sitzung
Bauvorhaben Hofäckerstraße 3/2 – Abbruch vorhandener Bebauung und Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und Carport
Das Baugrundstück liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ohne Bebauungsplan. Das Vorhaben ist gemäß § 34 Baugesetzbuch zu beurteilen. Das geplante, vollunterkellerte Einfamilienhaus wird einen Baukörper von 10 x 9,6 m aufweisen. Zur südlichen Grenze hin ist ein Carport geplant. Da kein Bebauungsplan vorliegt, werden die Kriterien, die das BauGB § 34 vorschreibt, berücksichtigt. Diese wären die Art und Maß der baulichen Nutzung, die Bauweise, die überbaute Grundstücksfläche, die Eigenart der Umgebung, eine gesicherte Erschließung und die nicht Beeinträchtigung des Ortsbildes. Aus Sicht der Verwaltung kann das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden, da die Voraussetzungen erfüllt werden.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen und folgt somit den o. g. Ausführungen der Verwaltung.
Bauvorhaben Uhlandstraße 4 - Neubau eines Zwei-Familienwohnhauses mit Garage
Das Bauvorhaben liegt innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans „Waldhäuser Straße/Friedrichstraße“. Daher ist das Vorhaben gemäß § 30 Baugesetzbuch zu beurteilen. Das geplante Wohngebäude wird einen Baukörper von 13,5 x 14 m aufweisen. Damit wird das Baufenster komplett ausgenutzt. Der Balkon im Obergeschoss und die Terrasse im Erdgeschoss befinden sich bereits außerhalb des Baufensters. Zur Uhlandstraße hin ist eine Garage mit einem extensiven Flachdach geplant. Die geplante Erdgeschossfußbodenhöhe wird um 25 cm erhöht. Damit wird auch der höchste Punkt des Gebäudes um 25 cm angehoben, was den Festsetzungen des B-Plans widerspricht. Dachaufbauten sind laut des B-Plans zulässig, jedoch aufgrund der Plandarstellungen ergibt sich eine relative Breitenüberschreitung von rund 15 % über den Vorgaben hinaus und bewegt sich damit in einer Größenordnung, für die eine Zustimmung nicht in Aussicht gestellt werden sollte. In der Summe ergeben sich damit Abweichungen von den planungsrechtlichen Vorgaben, die eine Befreiung gemäß § 31 BauGB und § 56 LBO erforderlich machen. Gründe, die diese Befreiung rechtfertigen, sind aus Sicht der Verwaltung nicht ersichtlich. Die Verwaltung empfiehlt daher, das gemeindliche Einvernehmen nicht zu erteilen.
Der Gemeinderat folgt mehrheitlich dem Vorschlag der Verwaltung und erteilt nicht das gemeindliche Einvernehmen.
Neuer Mietspiegel für Wolfschlugen
Der im Jahr 2020 erstellte Mietspiegel der Gemeinde Wolfschlugen läuft zum 31.12.2022 aus. Im April 2022 wurde das EMA-Institut beauftragt, den bestehenden Mietspiegel fortzuschreiben. Ein qualifizierter Mietspiegel muss alle 4 Jahre neu erstellt und alle zwei Jahre per Stichprobe oder Preisindex fortgeschrieben werden. Der neue Mietspiegel hat Gültigkeit vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2024. Er ist auf der Homepage der Gemeinde Wolfschlugen abrufbar, ebenso der Online-Mietspiegelrechner. Der Gemeinderat hat den erneuerten Mietspiegel zur Kenntnis genommen.
3. Änderung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften
Am 29.09.2016 trat die Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften in Kraft. Die 1. Änderung erfolgte am 18.03.2019, die Zweite erfolgte am 18.01.2021. Die zuletzt stark gestiegenen Energiekosten machen schon jetzt die Neukalkulation der Nutzungsgebühren sämtlicher Unterkünfte erforderlich. Die Stromkosten werden rund 300.000 Euro höher liegen als vorher. 5 Unterkünfte wurden kalkuliert. Dazu gehören Winkelwiesen 7+7/1, Waldhäuser Straße 28, Rathausstraße 2, Nürtinger Straße 40 und die Mozartstraße 55. Die Verwaltung hält Gebührensätze in Höhe der vollen Kostendeckung für nicht vermittelbar und schlägt für die Unterkunft in den Winkelwiesen einen Kostendeckungsgrad von 60 % vor. Ebenso wird ein reduzierter Kostendeckungsgrad von 85 % für die Mozartstraße 55 vorgeschlagen. Für die übrigen Unterkünfte möchte man die Kosten zu 100 % an die Nutzer weitergeben.
Der Gemeinderat beschließt mehrheitlich eine Kostendeckung von 100 % in der Mozartstraße 55. Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Reduzierung der Kostendeckung auf 50 % in der Unterkunft Winkelwiesen. Der Gemeinderat beschließt einstimmig die 3. Änderung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften.
Verabschiedung
– Haushaltsplan 2023 einschließlich Finanzplanung mit dem Investitionsprogramm
– Wirtschaftspläne 2023 der Eigenbetriebe Wasserversorgung, Abwasserentsorgung und Energieversorgung
In der Gemeinderatssitzung am 10.10.2022 wurde der Haushalt 2023 eingebracht und die wesentlichen Eckpunkte kurz erläutert. Anträge zum Haushalt 2023 konnten bis zum 13.11.2022 gestellt werden. In der Gemeinderatssitzung am 28.11.2022 wurde über die Anträge abgestimmt. Auch fand die Generaldebatte mit den Haushaltsreden der Fraktionen statt. Die beschlossenen Anträge aus den Fraktionen führen zu keinen Änderungen des Haushaltsplans. Nach Austausch mit der Kommunalaufsicht sind insbesondere noch folgende Veränderungen zum Entwurf des Haushaltsplans in die Endfassung des Haushalts 2023 aufzunehmen:
Eigenbetrieb Wasserversorgung Wolfschlugen
Anpassung des Höchstbetrages der Kassenkredite
Eigenbetrieb Abwasserentsorgung
Die Kreditaufnahmen wurden auf die Höhe der Investitionen begrenzt. Die reduzierten Kreditaufnahmen führen zu niedrigeren Tilgungsbeträgen. Die Umsatzerlöse der Jahre 2024 bis 2026 wurden erhöht.
Eigenbetrieb Energieversorgung
Anpassung des Höchstbetrages der Kassenkredite
Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
- Die Haushaltssatzung 2023 mit Haushaltsplan in der vorgelegten Fassung.
- Die vom Gremium beschlossenen Haushaltsanträge werden entsprechend umgesetzt.
- Die mittelfristige Finanzplanung 2023 – 2026 und das Investitionsprogramm.
- Die Wirtschaftspläne 2023 der Eigenbetriebe Wasserversorgung, Abwasserentsorgung und Energieversorgung.
Lärmaktionsplan der Verwaltungsgemeinschaft Nürtingen Fortschreibung Stufe 3
- Sachstand und Informationen
Aufgrund der Verpflichtung der Kommunen zur Fortschreibung des Lärmaktionsplans infolge der EU-Vorgaben, wurde in der Sitzung der Verwaltungsgemeinschaft Nürtingen am 02.03.2020 der Beschluss gefasst, dem beauftragten Fachbüro der Verwaltungsgemeinschaft Nürtingen auch weitere Punkte/Wünsche der Bürgerschaft und des Gemeinderats zur Prüfung und Ausarbeitung zum Lärmaktionsplan mitzuteilen und ausarbeiten zu lassen. In der Sitzung des Gemeinderats am 21.09.2020 wurde über den Sachstand zur Fortschreibung des Lärmaktionsplans informiert. Die öffentliche Auslegung des Lärmaktionsplan Phase 3 ist am 16.09.2022 abgelaufen. Das Fachbüro hat sämtliche Stellungnahmen gesichtet und zusammengefasst. Am 22.11.2022 fand ein Gespräch mit der Bürgerinitiative aus der Esslinger-, Nürtinger- und Grötzinger Straße statt. Im Ergebnis sprach man sich für ein ganztägiges Tempo 40 km/h auf den vorgestellten Streckenabschnitten aus. Bei der Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h stehen die Einhaltung der Fahrpläne des ÖPNV, die Parkraumsituationen und der Umbau der Fußgängerampeln entgegen. Die Bürgerinitiative würde grundsätzlich diese Geschwindigkeitsreduzierung als Ziel begrüßen.
Aus dem Gremium (UW-Fraktion) wurde der Antrag gestellt die Esslinger Straße zwischen Beethoven- und Kirchstraße und Nürtinger Straße zwischen Kirchstraße und Haus-Nr. 60 (östl. Waldweg) Tempo 30 km/h zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr. Bei Stimmengleichheit (6:6) fand der Antrag keine Mehrheit. Dann wurde über die Variante 2, den Vorschlag der Verwaltung abgestimmt. Er sah vor in der Esslinger Straße zwischen Beethoven- und Kirchstraße und Nürtinger Straße zwischen Kirchstraße und Haus-Nr. 60 (östl. Waldweg) Tempo 40 km/h ganztägig (24 Stunden) umzusetzen. Der Antrag fand bei 6:6 Stimmen ebenfalls keine Mehrheit. Somit sind sie abgelehnt und die Temporegelung samt den Maßnahmen bleiben vorerst unverändert. Bürgermeister Matthias Ruckh klärt nun innerhalb der Verwaltungsgemeinschaft Nürtingen die weitere Vorgehensweise ab. Nachdem über das Gesamtpaket im Mai abgestimmt werden soll in der Verbandsversammlung, wird das Thema zuvor nochmals im Gemeinderat behandelt werden.
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Gemeinderatssitzung am 16.01.2023
Bericht aus dem Gemeinderat vom 16.01.2023
Tagesordnungspunkte aus der Sitzung
Bauvorhaben Lindengrabenstraße 13 – Neubau Mehrfamilienhaus mit 6 WE
Das Bauvorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ohne Bebauungsplan und ist daher nach § 34 Baugesetzbuch zu beurteilen. Die Planung des Mehrfamilienhauses sieht einen etwa 18 m breiten, 13 m tiefen, dreigeschossigen und mit einem Pultdach mit 10 ° Dachneigung versehenen Baukörper, vor. Das Grundstück ist noch freizulegen. Des Weiteren sind überdachte Stellplätze angedacht. Die Erschließung erfolgt aus vom Stickereiweg aus südlicher Richtung. Um diese Erschließung sicherzustellen, sind entsprechende Einigungen mit den Angrenzern, zu treffen. Diese Verpflichtungen sind öffentlich-rechtlich in Form von Baulasten zu sichern. In der GR-Sitzung am 20.11.2020 wurde dieses Bauvorhaben vom Gemeinderat mehrheitlich beschlossen. In einem Abstimmungsgespräch mit dem Landratsamt, der unteren Baubehörde, wurde eine Zustimmung der geplanten Zufahrt in Aussicht gestellt, sofern die Erschließung des Grundstückes gesichert ist.
Der Gemeinderat beschließt mehrheitlich das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen und folgt somit den o. g. Ausführungen der Verwaltung, unter der Voraussetzung, dass die Erschließung und die dingliche Sicherung über den Stickereiweg erfolgt.
Bauvorhaben Feldklirrenstraße 24 – Umbau bestehendes Einfamilienhaus und Ausbau des Dachgeschosses mit Dachaufbauten und Erstellung eines Carports
Das Bauvorhaben liegt innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans „Feuerhaupt“. Das Vorhaben ist gemäß § 30 Baugesetzbuch zu beurteilen. Die Planung sieht eine umfassende Sanierung und Umgestaltung des bestehenden Baukörpers vor. Die vorhandene Dachkonstruktion soll komplett zurückgebaut und durch einen neuen Dachstuhl ersetzt werden. Auf beiden Dachhälften sind Dachaufbauten geplant. Diese würden die Firsthöhe um 1,5 m, zum bestehenden Gebäude, überschreiten. Zur Straßenseite hin ist geplant, ein 6 m breiter und 6 m tiefer Carport zu errichten. Die vorhandene Garage soll durch einen Abstellraum erweitert werden und misst eine neue Gesamtlänge von über 8 m. Es ist lediglich die Dachform, die Traufhöhe und die Garage im Bebauungsplan definiert. Aus Sicht der Gemeinde gibt es für das Vorhaben am Gebäude bzw. zur Erstellung eines Carports keine Bedenken. Die Verwaltung legt der Bauherrschaft nahe, die flach geneigten Dächer für eine extensive Begrünung zu nutzen.
Der Gemeinderat beschließt mehrheitlich das gemeindliche Einvernehmen.
Bauvorhaben Stuttgarter Straße 1 – Neubau Mehrfamilienhaus mit 13 WE
Das Baugrundstück liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteil ohne Bebauungsplan. Das Vorhaben ist gemäß § 34 Baugesetzbuch zu beurteilen. Nach Abbruch des bestehenden Wohnhauses, soll auf dem 1.424 m² großen Grundstück ein Mehrfamilienwohnhaus mit 13 Wohneinheiten errichtet werden. Es weist eine Gesamtlänge von 48 m auf. Im UG des Gebäudes werden sich Funktionsräume und Stellplätze befinden. Darüber befinden sich 3 Geschosse, die mit einem Flachdach enden. Durch das etwas rückversetzte Dachgeschoss wird Raum für Dachterrassen geschaffen. Die Zufahrt erfolgt über die Stuttgarter Straße im westlichen Grundstücksbereich. Durch das Fehlen von planungsrechtlichen Vorgaben ist eine Genehmigung dann zulässig, wenn sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Aus Sicht der Verwaltung sind die Kriterien erfüllt. Der planerische Entwurf ist der exponierten Lage im mittelbaren Ortseingangsbereich angepasst. Auch die Höhenentwicklung passt sich dem Umfeld und den damit angrenzenden Gebäuden an. Aufgrund der Schaffung von dringend notwendigem Wohnraum sind keine Gründe ersichtlich, die gegen diese Bebauung sprechen würden. Die Verwaltung legt der Bauherrschaft nahe, das Flachdach für eine extensive Begrünung zu nutzen. Das im Kurvenbereich liegende vordere Grundstück mit der Flst.Nr. 850 befindet sich im Gemeindeeigentum. Die erforderliche Abstandsfläche wird nicht eingehalten und muss mittels einer Baulast geregelt werden.
Der Gemeinderat möchte keine Regelung der Baulast und lehnt dies einstimmig ab.
Der Gemeinderat lehnt einstimmig das Bauvorhaben ab und erteilt somit nicht das gemeindliche Einvernehmen.
Bauvorhaben Max-Eyth-Straße 30 – Aufstockung des Bürogebäudes mit einem weiteren Bürogeschoss sowie zwei Wohngeschossen samt dazugehörigen Dachterrassen
Das Vorhaben liegt innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans „Industriegebiet Oberer Berg 2. Änderung“ und ist demzufolge gemäß § 30 Baugesetzbuch zu beurteilen. Das Bauvorhaben wurde bereits in der GR-Sitzung am 09.11.2009 beraten und beschlossen. Die Genehmigung erfolgte am 02.09.2010. Im letzten Jahr wurden Abweichungen von den genehmigen Plänen festgestellt. Daraufhin wurden von der Bauherrschaft die aktualisierten Pläne zur erneuten Genehmigung eingereicht. An der ursprünglichen Grundlage zur Beschlussfassung haben sich keine relevanten Planänderungen ergeben.
Der Gemeinderat beschließt mehrheitlich das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Neues Abflugverfahren am Flughafen Stuttgart – TEDGO-Route – aktuelle Informationen über den Stand des Verfahrens – Entscheidung über die Klageerhebung gegen die Rechtsverordnung
In der GR-Sitzung am 14.03.2022 hat der Gemeinderat u.a. den Beschluss gefasst, alle rechtlichen Möglichkeiten einschließlich einer Feststellungsklage über eine Anwaltskanzlei auszuschöpfen, sofern erforderlich.
Zwischenzeitlich wurde in der Fluglärmkommission am 14.07.2022 mehrheitlich zugestimmt, dass die neue Flugroutenänderung umgesetzt wird. Die Rechtsverordnung wurde erlassen und zugestimmt. Am dem 23.02.2023 soll der Probebetrieb mit max. 2 Flugzeugen pro Stunde die neue Route fliegen. Begleitet wird diese mit Messungen an verschiedenen Stellen, wie in diesem Fall, einen Monat lang an der Grundschule in Wolfschlugen und am Sportgelände (Jahnstr. 1). Die Messung wird vom Büro ACCON ausgewertet.
Die Einreichung einer Feststellungsklage hat keine aufschiebende Wirkung. Auch private Eigentümer und Bürgerinitiativen können anwaltlich gegen die Rechtsverordnung vorgehen, jedoch wird empfohlen, um Interessenskonflikte zu vermeiden, unterschiedliche Anwaltsbüros zu beauftragen. Aktuell werden gegen die Rechtsverordnung die Städte Nürtingen und Aichtal klagen. Die Gemeinden Neuhausen und Denkendorf beraten ebenfalls im Januar in ihren jeweiligen Gremien.
Zur Abstimmung durch den Gemeinderat steht die Bestätigung, die Beschlussfassung vom 14.03.2022 und Beauftragung der Verwaltung konkret mittels Feststellungsklage gegen die Rechtsverordnung vorzugehen. Die Verwaltung soll von der Anwaltskanzlei Kaspar und Knacke, Herrn Dr. Spilok rechtlich vertreten und die weitere Vorgehensweise mit den übrigen klagenden Kommunen abstimmen.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die aufgeführte Vorgehensweise und bestärkt die Verwaltung gegen die Rechtsverordnung alle rechtlichen Schritte einzuleiten und zu forcieren.
Beitritt zur Klimaschutzagentur des Landkreises Esslingen – Vorstellung der Agentur und ihre Zielsetzung – Entscheidung über den Beitritt Wolfschlugens zum Klimaschutzverein
Die Gemeinde Wolfschlugen war Gesellschafter der Energieagentur des Landkreises Esslingen, die damals gemeinsam mit 6 weiteren Kommunen existierte. Die Agentur wurde nun in die Klimaschutzagentur Landkreis Esslingen (KliSchA) überführt. Neben der Agentur wurde ein Klimaschutzverein gegründet. Inzwischen wurde das neue Klimaschutzkonzept des Landkreises vorgelegt. Die KliSchA hat die Bürgerinformationsveranstaltung der PV-Bündelausschreibung am 08.11.2022 in der Turn- und Festhalle, zusammen mit der Ortsgruppe BUND, der Gemeindeverwaltung und den erforderlichen Firmen gestaltet und maßgeblich mitgewirkt. Zu den Hauptaufgaben gehören die Beratungen, Unterstützung der Klimaschutzmaßnahmen und Förderungen. Die Geschäftsführung liegt im Ehrenamt bei Herrn Florian Hoffmann. Der Klimaschutzverein hat seinen Sitz in den Räumen der Klimaschutzagentur in Esslingen. Die Sonderbeiträge orientieren sich an den auf den Klimaschutzverein anfallenden Gesellschafterbeitrag zugunsten der Klimaschutzagentur zu deren Gesamtfinanzierung. Der beschlossene Wirtschaftsplan der Agentur sieht im Jahr 2023 einen Anteil des Vereins von 70.000 Euro vor. Für eine Kommune in der Größe Wolfschlugens wäre der 2fache Betrag, für 2023 in Höhe von 2.641,51 Euro, fällig.
Der Gemeinderat nimmt einstimmig den Vorschlag zum Beitritt in den Klimaschutzverein an.
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Gemeinderatssitzung am 30.01.2023
Bericht aus dem Gemeinderat vom 30.01.2023
Bekanntgaben
Haushalt der Gemeinde Wolfschlugen für 2023…
Der Vorsitzende gibt bekannt, dass die Haushaltssatzung, Haushaltsplan 2023 sowie die Wirtschaftspläne 2023 für die Eigenbetriebe Abwasserentsorgung, Wasserversorgung und Energie vom Landratsamt genehmigt wurden.
Tagesordnungspunkte aus der Sitzung
Bauvorhaben „Am grünen Weg 14“ – Abbruch der bestehenden Bebauung und Errichtung eines Doppelhauses
Der von der Bauherrschaft gestellte Bauantrag auf Abbruch der bestehenden Bebauung und Errichtung eines Doppelhauses liegt innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplans „Kirchhofländer-Obere Riedwiesen“. Das Bauvorhaben ist somit nach § 30 BauGB zu beurteilen. Nach dem Abbruch des Bestandes soll eine voll unterkellerte Doppelhaushälfte errichtet werden. Das Gebäude erhebt sich über 2 Vollgeschosse und schließt nach oben mit einem Satteldach (Dachneigung 45 Grad) ohne Dachaufbauten ab.
Bereits im Oktober 2022 gab es Planungen für dieses Baugrundstück. Der Gemeinderat hatte damals das kommunale Einvernehmen für die Errichtung eines Wohnhauses mit Lagerräumen bereits erteilt. Dieser Bauantrag wurde allerdings zurückgenommen und dem Gremium wurde die jetzige Planung vorgestellt.
Zur jetzigen Planung gehören im Bereich der Anliegerstraße auch zwei KFZ Stellplätze und eine Garage. Im Nord/Westlichen Grundstücksbereich soll eine weitere Garage entstehen, deren Lage sich teilweise außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche befinden soll. Die mit ca. 17,2 m breite und 6,9 m tiefe geplante Doppelhaushälfte umfasst einen Versatz der einzelnen Gebäudekörper. Dies hat zur Folge, dass das Gebäude auf einer Gebäudelänge von ca. 6 Meter über 4 Stockwerke, bzw. in einer Höhe von ca. 13 Meter senkrecht in Erscheinung tritt oder zumindest so wahrgenommen wird. Dieser Planung stehen die Festsetzungen des Bebauungsplans entgegen. Die Traufhöhe wird im Plangebiet auf maximal 6 Meter ab dem Bezugspunkt Erdgeschossfußbodenhöhe beschränkt. Die Dachform entspricht in diesen Gebäudeteilen einem Pultdach. Diese Dachvariante ist durch die Vorgaben des Bebauungsplans ebenfalls ausgeschlossen. Für die Umsetzung der Planung wäre eine Ausnahme nach § 31 BauGB erforderlich.
Die Verwaltung sieht in der Planung städtebauliche Konflikte und hält eine Befreiung für nicht vertretbar. Das Gremium stimmt dem Verwaltungsvorschlag einstimmig zu und erteilt gemäß § 36 BauGB kein gemeindliches Einvernehmen.
Bauvorhaben „Feuerleinstraße 13“ – Einbau einer Dachgaube
Die Bauherrschaft stellt den Antrag auf Baugenehmigung für die Errichtung eines Dachaufbaus an dem bestehenden Gebäude Feuerleinstraße 13. Das Baugrundstück liegt innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans „Siedlung“. Das Vorhaben ist gemäß § 30 Baugesetzbuch zu beurteilen.
Die Planung umfasst auf der nord-/östlichen Dachfläche ein ca. 6,5 Meter breiter Dachaufbau in Form einer Schleppgaube. Diese Dachfläche liegt auf der rückwärtigen Gebäudeseite und tritt in Richtung der Anliegerstraße nicht in Erscheinung. Die Breite des Vorhabens entspricht ca. 75% der Gebäudelänge. Gemäß den Vorgaben des gültigen Bebauungsplans sind Dachaufbauten nur bei Gebäuden zulässig, bei denen die Dachneigung 45 Grad beträgt. In diesem Fall liegt die Dachneigung bei lediglich 38 Grad. Es entspricht somit nicht den Festsetzungen des Bebauungsplans.
Die Verwaltung informierte, dass in der Vergangenheit allerdings im Plangebiet und in der unmittelbaren Umgebung des Vorhabens bereits Befreiungen von dieser Vorgabe erteilt wurden. Einzig hob die Verwaltung hervor, dass die untere Baurechtsbehörde von dem Entwurfsverfasser den Nachweis verlangen soll, dass durch die Errichtung des Dachaufbaus kein weiteres Vollgeschoss entsteht. Ansonsten ist das Maß der Dachgaube entsprechend zu reduzieren. Mit einer Enthaltung wurde dem Bauvorhaben zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zur Errichtung eines Dachaufbaus erteilt.
Tiefbaukonzept Friedhof
- Vergabe der Wege- und Drainagebauarbeiten
Das Ingenieurbüro Walter aus Nürtingen wurde von der Gemeindeverwaltung mit der Vergabe über die Leistung „Erdarbeiten mit Verlegung der Drainagen und Asphaltarbeiten“ beauftragt. Eine Abstimmung dieses Konzepts erfolgte mit dem Büro Planstatt Senner, die sich mit der Außenbereichsplanung auf dem Waldfriedhof Wolfschlugen beschäftigen. Die Ausschreibung erfolgte beschränkt. Alle drei angefragten Firmen haben bei der Submission am 13.01.2023 ein Angebot abgegeben. Herr Munz berichtete in der Sitzung, dass es keine Beanstandung bei den eingereichten Angeboten gibt. Seine rechnerische Prüfung des Hauptangebots ergab folgende Reihenfolge:
Fa. a) 386.266,86 €
Fa. b) 409.463,53 €
Fa. c) 420.917,72 €
Das Ingenieurbüro Walter empfiehlt die Vergabe an Firma a) als das wirtschaftlichste Angebot.
Die Verwaltung informierte, dass im Haushaltsjahr 2023 für das Friedhofskonzept (Drainagen und Wege und Außenbereich) insgesamt 375.00,00 € eingestellt wurden. Bereits mit den Drainage- und Wegearbeiten werde dieser Planansatz überschritten.
Das Gremium wurde weiter informiert, dass es bereits Folgegespräche mit dem wirtschaftlichsten Anbieter gegeben hat, um Kosten zu reduzieren. Hier wurde unter anderem der Vorschlag aus dem Arbeitskreis Friedhof angesprochen, wonach die Nebenwege asphaltiert werden sollen und geringfügig verschmälert werden sollen. Herr Munz informierte, dass durch verschiedene Änderungen die Kosten auf 334.000 € reduziert werden konnten.
Das Gremium stimmte einstimmig der Vergabe der Erdarbeiten mit Verlegung der Drainagen und Asphaltarbeiten an die Firma a) zu. Es handelt sich um die Fa. Hoss aus Wolfschlugen. Ebenfalls erneuert werden soll in diesem Zuge der Zaun auf der Ost-, Süd- und Westseite des Waldfriedhofs. Die Kosten liegen bei rund 30.000 Euro. Die Nordseite wird dann nach der Sanierung der Aussegnungshalle und deren Außenbereiche angegangen werden.
Übersicht über die Spenden im Jahr 2022
- Beschluss über die Annahme
In der vergangenen Gemeinderatssitzung stimmte das Gremium einstimmig der in 2022 vereinnahmten Spenden zu. Die Verwaltung informierte den Gemeinderat sowie die Bürgerinnen und Bürger, dass im vergangenen Kalenderjahr insgesamt Spenden in Höhe von 9.023,99 € eingegangen sind. Beim größten Teil der Spenden handelte es sich um Geldspenden. Allerdings konnte auch eine Sachspende verbucht werden. Bürgermeister Matthias Ruckh dankte allen Spendern für deren Spende an die Gemeinde, an die Freiwillige Feuerwehr und an die kommunalen Einrichtungen.
Interkommunale Zusammenarbeit beim Klimaschutz
- Einstellung eines Klimaschutzmanagers, Beteiligung
Bereits im Dezember 2021 beschäftigte sich das Gremium mit der Einstellung eines Klimaschutzmanagers. Damals wurde beschlossen, dass Wolfschlugen zusammen mit zwei weiteren Kommunen den Antrag auf Förderung durch das Land und den Bund stellt. Bis heute wurde über die Förderanträge noch nicht positiv entschieden und die Programme befinden sich in politischer Abstimmung. Es ist somit nicht absehbar, ob eine Förderung überhaupt zum Tragen kommen würde. Das Thema Klimaschutz nimmt aber eine immer größere Wichtigkeit ein. Mit dem Beitritt zur Klimaschutzagentur des Landkreises Esslingen wurde der erste Schritt getan. Allerdings wurde von dessen Geschäftsführer ganz klar kommuniziert, dass die Klimaschutzagentur nicht die operative Arbeit vor Ort unterstützen kann. Um den Klimaschutz allerdings voranzutreiben, benötigt es aktive Arbeit vor Ort. Bürgermeister Matthias Ruckh schlug in der vergangenen Sitzung deshalb seinem Gremium vor gemeinsam mit den Kommunen Aichtal, Waldenbuch und Steinenbronn eine interkommunale Zusammenarbeit einzugehen und gemeinsam einen Klimaschutzmanager in Vollzeit einzustellen. Bezüglich der Kostenteilung wurde vorgeschlagen dies entsprechend der Einwohnerzahlen zu verteilen. Auf die Gemeinde Wolfschlugen kämen in diesem Fall dann Arbeitgeberaufwendungen in Höhe von ca. 17.200,00 € jährlich zu. Sollte darüber hinaus noch eine Sekretariatsstelle im Umfang von 50% notwendig werden, würden zusätzlich noch weitere Arbeitgeberaufwendungen in Höhe von ca. 5.440,00 € anfallen. Feststeht für den Vorsitzenden sowie die anderen Bürgermeister, dass das Thema Förderung weiter im Auge behalten wird und sofern sich eine Möglichkeit ergibt, selbstverständlich ein entsprechender Förderantrag gestellt wird. Solange soll allerdings die Stelle zu 100% komplett aus den vier Gemeindehaushalten finanziert werden. Das Gremium sieht zwar die Notwendigkeit etwas für den Klimaschutz zu unternehmen, aber ob eine Interkommunale Zusammenarbeit mit vier Kommunen erfolgsversprechend ist, darüber ist man sich aktuell noch nicht sicher. Der Beschäftigungsanteil, der für jede Kommune zum Tragen kommt, sei für eine echte Umsetzung vor Ort sicherlich zu gering, so kamen Stimmen aus dem Gemeinderat. Auch waren sich einzelne Gemeinderäte unsicher, ob die beiden Gemeinden im Landkreis Böblingen die richtigen Partner seien. Bürgermeister Ruckh teilt mit, dass die Zielrichtung dieser vier Kommunen identisch sei und er sich eine Zusammenarbeit sehr gut vorstellen könne. Das damalige Förderprogramm sah Kooperationen von mindestens 3 Kommunen vor. Außerdem bat er darum den interkommunalen Gedanken noch nicht zu beerdigen, da dies ggf. auch wieder Fördervoraussetzung sein kann.
Der Vorsitzende bat sein Gremium um Abstimmung, ob man sich grundsätzlich eine interkommunale Zusammenarbeit vorstellen könne. Dies wurde mit deutlicher Mehrheit bejaht. Wichtig war dem Gremium auch, dass die Entscheidung nur in Verbindung mit einer bewilligten Förderung gesehen wird. Das wurde mit deutlicher Mehrheit beschlossen. Nachdem aus dem Gremium auch der Vorschlag einer eigenen Stelle kam, wurde auch dies von Bürgermeister Matthias Ruckh abgefragt. Hier enthielt sich ein Drittel der Ratsmitglieder. Sechs Stimmberechtigte wünschten sich eine eigene Stelle, wogegen vier Personen dies nicht als erforderlich ansahen.
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Gemeinderatssitzung am 27.02.2023
Bericht aus dem Gemeinderat
Bekanntgaben
- Der Vorsitzende gibt bekannt, dass die Gemeinde den Förderbescheid für die Biotopverbundplanung erhalten hat.
- Der Rathauschef informiert, dass sich über 160 Interessenten bei der PV-Bündelausschreibung registriert haben. Er lädt alle Registrierten, aber auch weitere Interessierte zur nächsten Infoveranstaltung am 14.03.2023 um 19 Uhr in die Aula der Grundschule ein.
- Der Vorsitzende gibt den Dank des Musikvereins Wolfschlugen aus der Hauptversammlung weiter. Für die Unterstützung durch die Gemeinde bei der Sanierung des Parkettbodens im Proberaum letztes Jahr, die Bereitstellung anderer Räume in dieser Zeit sowie für die Vereinsförderung und die Förderung der Musikschule durch die Gemeinde bedankte sich der Verein ausdrücklich bei Gemeinderat und bei der Gemeinde.
- Weiter wird informiert, dass die Gemeinde Wolfschlugen zusammen mit sechs weiteren Kommunen Klage gegen die Flugroutenänderung erhoben hat.
- Erfreulicherweise konnte der Vorsitzende auch informieren, dass die seit Ende Januar vakante Stelle der Assistenz des Bürgermeisters zeitnah wiederbesetzt werden konnte. Frau Korfmann wird bereits am 16.03.2023 ihre Tätigkeit bei der Gemeinde aufnehmen.
Tagesordnungspunkte aus der Sitzung
Bauvorhaben „Am grünen Weg 12“ – Erstellung eines Carports
Der von der Bauherrschaft gestellte Bauantrag auf Erstellung eines Carports liegt innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplans „Kirchhofländer-Obere Riedwiesen“. Das Bauvorhaben ist somit nach § 30 BauGB zu beurteilen. Zur Erschließungsstraße „In den Kirchhofländern“ hin, soll ein circa 3,50 m breiter und 5,50 m tiefer Carport errichtet werden. Die vom Bebauungsplan in diesem Bereich festgesetzten Sichtfelder – die von einer Bebauung freizuhalten sind – werden von dem Vorhaben nicht berührt. Bezüglich der Höhenentwicklung des Carports sind keine Angaben in den Entwurfsunterlagen enthalten. Diesbezüglich beschränkt der Bebauungsplan die Höhe von freistehenden Garagen und damit auch von überdachten Stellplätzen auf maximal 2,5 Meter an der Einfahrtseite.
Die Dacheindeckung soll aus PVC–Trapezplatten hergestellt werden. Die Lage des Vorhabens auf dem Grundstück befindet sich unmittelbar an der Grenze zu der vorhandenen Zufahrt zu der Umspannstation und augenscheinlich in der Größenordnung von einem Meter von der Straße zurückversetzt. Ortsbaumeister Wollschlaeger informiert, dass die Stellung des Carports in der nicht überbaubaren Grundstücksfläche nach den Vorgaben des Bebauungsplans unter der Bedingung möglich ist, dass vor diesen Anlagen ein Stauraum von 5 m vorhanden sein muss. Eine überschlägige Überprüfung der Örtlichkeit zeigt, dass in der unmittelbaren Umgebung bereits vergleichbare Vorhaben existieren, bei denen es wohl eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans gegeben hat. Daher sind aus Sicht der Verwaltung keine Gründe ersichtlich, die gegen das geplante Vorhaben sprechen. Wichtig war der Verwaltung aber, dass der Bauherrschaft aber nahegelegt wird, dass Dach extensiv zu begrünen. Weiter soll die untere Baurechtsbehörde die Ergänzungen der Entwurfsunterlagen fordern, aus denen hervorgeht, dass die geplante Gesamthöhe des Vorhabens nicht gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften verstößt. Das Gremium tat sich mit der Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens schwer. Der Vorsitzende bat sein Gremium um Zustimmung und Befreiung mit der Maßgabe, dass der Carport ein Meter von der Straße abgerückt werden muss. Dieser Verwaltungsvorschlag fand mit nur einer Ja-Stimme, sechs Enthaltungen und sieben Nein-Stimmen allerdings keine Zustimmung.
Friedhofskonzept – Vorstellung des Außenanlagenkonzepts
- Abstimmung und Ausschreibung der Außenanlagengestaltung durch das Büro Planstatt SennerBürgermeister Matthias Ruckh begrüßte Frau Birk vom Büro Planstatt Senner sowie Herrn Munz vom Ingenieurbüro Walter zu diesem Tagesordnungspunkt. Der Vorsitzende informierte, dass das Konzept mit seinen Überlegungen bereits im Arbeitskreis Friedhof sowie in der vergangenen Sitzung vorberaten wurde. Frau Birk stellte erneut die Überlegungen zur Gestaltung des Außenbereichs vor. Aufgrund verschiedener Änderungen konnten bereits Kosten der ursprünglich berechneten ca. 720.000 € brutto reduziert werden. Eine Kostenreduzierung kann unter anderem dadurch erreicht werden, dass die Nebenwege auf eine Breite von einem Meter reduziert werden und die Einfassung nicht mit Pflastersteinen, sondern mit Asphalt erfolgt. Damit kann die enorme Preissteigerung bei den Pflastersteinen ausgeglichen werden und dennoch ergibt sich dadurch eine überfahrbare Breite von 1,20 Meter. Weiter wurde informiert, dass auf das aus der Bürgerschaft gewünschte Kolumbarium zum jetzigen Zeitpunkt vorerst verzichtet werden soll. Hier soll es ggf. im Zuge der Sanierung der Aussegnungshalle Planungen geben. Um weitere Kosten zu reduzieren, sollen die ursprünglich geplanten 170 Urnenröhren auf 80 gesenkt werden. Das Gremium hatte in der vergangenen Sitzung einiges noch bezüglich der Ausführung zu entscheiden. Unter anderem schlug die Planerin der Außenanlagen vor die Pergola für den Aufenthaltsbereich geschwungen auszuführen. Hier kamen aus dem Gremium die Überlegungen auf, ob eine gerade Form nicht zusätzlich weitere Kostenersparnis bringen könnte. Frau Birk empfahl dem Gremium die von ihr geplante Variante geschwungen oder rund zu nehmen, da dies auch gestalterisch viel ansprechender in dieser Parkanlage wirke. Das Gremium sprach sich mit mehrheitlich für diese Variante aus. Mit deutlicher Mehrheit wurde darüber hinaus von den Ratsmitgliedern noch beschlossen, dass die Pergola aus Metall begrünt werden soll. Die Sitzauflage der Bänke soll aus Holz sein. Bezüglich der Urnenröhren stellte Ingenieur Munz vor, dass es hier die Auswahl zwischen drei Materialien gibt. Man könne zwischen Stahl, Ton und Plastik sich entscheiden. Das Gremium sprach sich mehrheitlich für Tonröhren aus. Bislang erfolgte die Wegeerstellung zwischen den Gräbern immer durch die Angehörigen. Hier wurde bereits im Rahmen der Vorberatung diskutiert, ob dies weiterhin sinnvoll sei oder ob es nicht angebracht wäre, dass diese Wege ebenfalls durch die Gemeinde erstellt werden. Die Gründe aus dem Gremium für eine solche Änderung sei unter anderem das einheitliche Erscheinungsbild. Mit nur einer Enthaltung stimmten alle für die künftige Umsetzung durch die Gemeinde. Der Vorsitzende dankte den beiden Externen für deren Ausführungen und verabschiedete diese mit der Bitte entsprechend der Beschlüsse weiter die Planungen für die Außenanlage voranzutreiben.
Friedhofskonzept – Sanierung Aussegnungshalle
- Vorstellung/Herangehensweise zum Prozess der Sanierung der Aussegnungshalle
- Vorstellung Architekturbüro Lohrmann
- Entscheidung über Beauftragung des Architekturbüros Lohrmann
Der Vorsitzende begrüßte Frau Larson (Geschäftsführerin und Ehefrau von Herrn Lohrmann) und Frau Heller in der vergangenen Sitzung vom Architekturbüro Lohrmann. Frau Larson stellte zunächst ihr Büro dem Gremium sowie der anwesenden Bürgerschaft vor. Das Architekturbüro erläuterte dem Gemeinderat den derzeitigen Ist-Bestand. Hier wurde unter anderem festgestellt, dass das Thema Barrierefreiheit bislang weitestgehend noch unbeachtet ist. Die WCs sowie der Zugang über den Haupteingang sind aktuell nur über Treppen zu erreichen. Hierzu gab es Überlegungen des Architekturbüros wie die Toiletten künftig sowohl von innen als auch von außen genutzt werden können und dies zudem noch barrierefrei ist. Auch sollen die bislang sehr funktional gehaltenen Räume ggf. dahingehend umgestaltet werden, dass diese auf die Nutzer ansprechender wirken. Weiter stellten die Fachleute dem Gremium ihre Überlegungen zur flexibleren Nutzung des größten Raumes in der Aussegnungshalle vor. Die Idee ist, dass flexible Möbel eine individuelle Gliederung, Zonierung und Ausrichtung des Raumes ermöglichen. Das Mobiliar kann außerdem zusätzliche Funktionen aufnehmen (z.B. Medientechnik). Eine weitere Überlegung ist in Anlehnung an traditionelle Kirchenfenster die Außenwand zum Abschiedsbereich zu öffnen. Dadurch entsteht im Innenraum ein für diese Situation passendes Lichtspiel. Das Gremium war sich einig, dass das Thema Barrierefreiheit angegangen werden muss. Weiter gibt es auch Sanierungsbedarf beim Dach. Ob allerdings eine komplette Umgestaltung wie in der Konzeptstudie vorgestellt, erfolgen soll, wurde noch nicht entschieden. Aufgrund der derzeitigen wirtschaftlichen Entwicklung konnte das Büro noch keine Kostenschätzung zu den Baukosten abgeben. Davon abhängig sind auch die Honorarkosten für das Architekturbüro. Das Gremium beschloss, dass es weitere Gespräche mit dem Architekturbüro geben soll und weitere Ideen im Arbeitskreis Friedhof besprochen werden sollen.
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Gemeinderatssitzung am 20.03.2023
Bericht aus dem Gemeinderat vom 20.03.2023
Bauvorhaben „Am Grünen Weg 6/1“ – Erstellung eines Carports sowie überdachte Terrasse mit Seitenwänden auf Punktfundament gesetzter Unterkonstruktion
Bürgermeister Matthias Ruckh begrüßte Herrn Hirn zur Vorstellung dieses Tagesordnungspunktes. Die Bauherrschaft stellte den Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Kirchhofländer - Obere Riedwiesen“ im Zusammenhang mit dem Neubau eines Carports sowie einer überdachten Terrasse auf dem Grundstück Am Grünen Weg 6/1. Geplant ist ein ca. 3 m breiter und 5 m langer Carport. Herr Hirn berichtete, dass die Form des geplanten Flachdaches aus den Planunterlagen nicht erkennbar wäre. Außerdem muss gemutmaßt werden, dass sich dieses Vorhaben zumindest teilweise außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche befindet. Angemerkt wurde außerdem, dass auf dem direkt angrenzenden Grundstück in ungefähr gleicher Position sich bereits eine Garage befindet. Das Bauvorhaben plant außerdem unmittelbar angrenzend an das Wohngebäude eine circa 3 m Tiefe und 6 m breite Terrasse. Auf dieser geplanten Aufenthaltsfläche soll eine rundum geschlossene Konstruktion errichtet werden. Dieses geplante Gebäude befindet sich vollumfänglich außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche. Herr Hirn informierte, dass eine Realisierung des Vorhabens an dieser Stelle eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans gemäß § 31 Baugesetzbuch benötigt. Allerdings ist aufgrund der eingereichten Entwurfsunterlagen eine Beurteilung des Vorhabens nur schwer möglich. Herr Hirn führte weiter aus, dass es aufgrund der Größe des Vorhabens aber notwendig erscheint, hier einen Bauantrag im vereinfachten Verfahren zu stellen. Die Verwaltung schlägt dem Gremium vor der beantragten Abweichung, Ausnahme und Befreiung nach § 31 Baugesetzbuch nicht zuzustimmen und das Einvernehmen gemäß § 36 Baugesetzbuch nicht zu erteilen. Dem Verwaltungsvorschlag folgte das Gremium einstimmig.
Sanierungsarbeiten im Abwasserkanalnetz aufgrund der Kamerabefahrung 2019
- Vorstellung der Instandsetzungsmaßnahmen für die Jahre 2023, 2024 und 2025
Der Vorsitzende begrüßte in der vergangenen Sitzung Herrn Neumann vom Büro Geoteck Ingenieure aus Kirchheim. Dieser berichtete, dass im Rahmen der Eigenkontrollverordnung ein Sanierungskonzept zusammengestellt wurde. Die Umsetzung der Instandsetzungsmaßnahmen soll auf mehrere Jahre aufgeteilt werden. Ein Teil dieser Sanierung wurde bereits ausgeführt und abgerechnet. Die restlichen Sanierungsarbeiten werden in den Jahren 2023 bis 2025 durchgeführt. Für das Jahr 2023 sind Instandsetzungen von Kanalschächten sowie Abwasserkanälen in geschlossener Bauweise laut aktueller Kostenberechnung in Höhe von ca. 171.000,00 € geplant. Die entsprechenden Finanzmittel stehen im diesjährigen Haushaltsplan auch zur Verfügung. Herr Neumann informierte weiter, dass die Arbeiten beschränkt ausgeschrieben werden sollen. Eine Ausgabe des Leistungsverzeichnisses an die geplanten Firmen soll am 28.03.2023 erfolgen. Das Bauende für die diesjährigen Instandsetzungsmaßnahmen ist Ende Oktober 2023 vorgesehen. Der Rathauschef informierte, dass auch für 2024 und 2025 Finanzmittel im Haushalt bereitgestellt werden sollen. Gemeinderat Bernd Schäfer dankte den Ausführungen. Er findet allerdings die beschränkte Ausschreibung nicht ideal. Außerdem sei er über Schäden in der Hirschstraße doch sehr erstaunt, sei diese doch grundsaniert. Herr Neumann informierte, dass die Hirschstraße nochmals überprüft werde. Zudem sei eine beschränkte Ausschreibung auch wegen der technischen Anforderungen an die Arbeiten sinnvoll. Das Gremium wünschte sich eine getrennte Abstimmung der verschiedenen Jahre. Die Umsetzung der vorgestellten Sanierungsmaßnahmen für 2023 wurde einstimmig beschlossen. Für die Jahre 2024 und 2025 konnte die Mehrheit des Gremiums sich ebenfalls der beschränkten Ausschreibung durch die Firma Geoteck anschließen.
Vorstellung des Mountainbike-Trails und Pumptrack-Strecke
- Aktueller Bericht über den Stand der Planungen
- Abklärung der weiteren Vorgehensweise
Bürgermeister Matthias Ruckh begrüßte in der vergangenen Sitzung Herrn Ludewig von Pro-CyCl sowie Frau Kunert von der Stabstelle Kinder und Jugend. Beide stellten den Planungsstand vom Mountainbike-Trail sowie der Pumptrack-Strecke vor. Frau Kunert informierte, dass bei Beteiligung der Gemeinde am Gesamtkonzept des Landkreises Esslingen zum Mountainbike-Trail eine Förderung von bis zu 10.250,00 € möglich ist. Herr Ludewig erörterte weiter, dass die Eröffnung für das Jahr 2024 geplant sei. Die Pumptrack-Strecke soll am Kinder- und Jugendhaus erstellt werden. Außerdem soll es hier getrennte Strecken für Kinder und Jugendliche geben. Der Vorsitzende ergänzte, dass man durch den Bau des Mountainbike-Trails erreichen möchte, dass die bislang illegal genutzten Wege verschwinden. Gemeinderätin Hänßler dankte zunächst den Jugendlichen für deren Engagement. Auch, dass die Jugendlichen versuchen möchten eine weitere Förderung zu erhalten, sei nicht selbstverständlich. Weiter erkundigte sich das Mitglied der Offenen Grünen Liste, welche Anforderungen es an den Kümmerer gebe und ob es hier eine schriftliche Vereinbarung mit der Gemeinde gebe. Für Gemeinderat Andreas Broß steht fest, dass Hinweistafeln bzw. eine Nutzungsordnung angebracht werden muss. Er sei außerdem auf die Ausführung gespannt. Gemeinderat Kazmaier erkundigt sich nach der Nachhaltigkeit dieses Projekts und den entsprechenden Kosten, z.B. auch in zehn Jahren. Für das Gremium ist auch die Haftungsfrage wichtig. Der Vorsitzende informierte, dass die Verwaltung außerdem plane einen Lärmschutz bei der Pumptrack-Strecke anzubringen, um die Anwohner zu entlasten. Das Gremium stimmte mehrheitlich der Projektumsetzung zum Bau einer Pumptrack-Strecke im Bereich des Kinder- und Jugendhauses sowie eines Mountainbike-Trails zu. Weiter wurde beschlossen, dass sich die Gemeinde dem Gesamtkonzept des Landkreises Esslingen anschließt, um eine Förderung von bis zu 10.250 € zu erhalten. Die Verwaltung wurde beauftragt die noch benötigten Gutachten und Vereinbarungen einzuholen bzw. abzuschließen. Die nächsten Schritte sind neben der Planung, der Finanzierung auch der Abschluss verschiedener Vereinbarungen und die Klärung des Versicherungsschutzes. Auch die Unterhaltung der Strecken und die Verantwortlichkeiten müssen jetzt geklärt werden. Das Projekt soll gemeinsam mit den Kindern und Jugendlichen, den Eltern und der Ski-Rad-Abteilung des TSV Wolfschlugen umgesetzt werden. „Jetzt geht die Arbeit erst richtig los, die alle Beteiligten hochmotiviert angehen“, resümierte Bürgermeister Matthias Ruckh nach der Beschlussfassung am Ende des Tagesordnungspunktes.
Neubau einer Freilufthalle durch den TSV Wolfschlugen auf dem Kunststoff-Kleinspielfeld der Gemeinde östlich der Sporthalle
1. Vorstellung des Projekts
2. Grundsatzentscheidung über die zur Verfügungsstellung der gemeindlichen Grundstücksfläche
3. Vorschlag über eine finanzielle Beteiligung an dem Projekt
In der vergangenen Sitzung wurde vom Rathauschef Herr Raue als Geschäftsführer des TSV Wolfschlugen und des WoFit-Sportparks sowie Herr Winter von der Vorstandschaft des TSV Wolfschlugen begrüßt. Beide stellten gemeinsam das geplante Projekt zum Bau einer Freilufthalle auf dem Kunststoff-Kleinspielfeld an der Sporthalle vor. Die Halle soll mit 30 m auf 15 m geplant werden. Gründe für die Überlegungen des TSV Wolfschlugen sind unter anderem fehlende Hallenkapazitäten für neue Angebote bzw. bestehende Gruppen. Die Nutzung der Freilufthalle soll nicht auf den TSV beschränkt werden, sondern auch von anderen Vereinen, Schulen, Kindergärten und nicht-organisierten Sportgruppen genutzt werden können. Die Finanzierung der Halle soll neben Werbeeinnahmen auch durch die Vermietung der Halle erfolgen. Sofern noch die notwendigen vorbereitenden Maßnahmen in 2023 erfolgen, könnte die Baufertigstellung bereits im kommenden Jahr sein. Die geplante Freilufthalle soll auf dem Kunststoff-Kleinspielfeld erstellt werden. Hierbei handelt es sich um ein Grundstück in Gemeindebesitz. Deshalb soll die Überlassung in Form eines Erbbaupachtvertrages erfolgen. Für das Gremium waren allerdings die dafür entstehenden Kosten von großem Interesse. Auch die Frage der Finanzierbarkeit durch den Verein stellte sich. Der Vorsitzende stellte fest, dass der TSV Wolfschlugen in den letzten Jahren sehr viel Zeit und Engagement in die Professionalisierung gesteckt hat und dies auch der richtige Weg sei. „Nur mit hauptamtlicher Unterstützung kann zusammen mit Ehrenamtlichen das Angebot aufrechterhalten werden“, so Ruckh. Deshalb findet er die Überlegungen des Vereins gut. Herr Raue informierte, dass der Hauptausschuss einstimmig hinter dem Projekt steht. Herr Winter ergänzte allerdings, dass eine Umsetzung nur mit der Unterstützung der Kommune möglich sei. Die Vorstellung wurde vom Gremium zur Kenntnis genommen. Hierfür notwendige Beschlüsse werden zu einem späteren Zeitpunkt in einer Sitzung zur Abstimmung gestellt.
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Gemeinderatssitzung am 17.04.2023
Bericht aus dem Gemeinderat
Bekanntgaben
- Der Nussbaum Verlag erhöht die Bezugspreise vom Amtsblatt ab dem 01. Juli 2023.
- Der Vorsitzende informiert, dass die Klage gegen Festlegung neuer Flugverfahren für den Flughafen Stuttgart am Laufen ist.
- Nachtrag von der Gemeinderatssitzung vom 20.03.2023. Die Fragen nach dem Kanalzustand aus dem Gremium in der Hirschstraße wurden beantwortet, dass seinerzeit nur die Hausanschlüsse erneuert wurden. Der Abwasserkanal musste nicht erneuert werden, sondern wird jetzt wirtschaftlicher mit Innensanierungen instandgesetzt.
- Die Gemeinde hat sich zusammen mit der Initiative für Artenvielfalt bei dem Projekt „Natur nah dran 2.0“ beworben und ist unter den Siegergemeinden und erhält Fördermittel. Gemeinsam mit der Initiative, unserem Bauhof und evtl. auch Landschaftsgärtnerbetrieben sollen Flächen umgestaltet werden im Siedlungsgebiet bzw. an Straßenrändern.
- Die Gemeinde Wolfschlugen nimmt dieses Jahr wieder an der Aktion „Stadtradeln“ teil. Der Zeitraum ist der 09.09.2023 – 29.09.2023. Das Meilensammeln aller Kitas sowie der Grundschule läuft zeitweise parallel vom 18.09.2023 – 06.10.2023.
Bauvorhaben „Stuttgarter Straße 1“ – Neubau Mehrfamilienhaus
Stadtbaumeister Matthias Hirn von der Stadt Aichtal stellt den Tagesordnungspunkt vor. Die Bauherrschaft stellt den Antrag auf Baugenehmigung für den Neubau eines Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück Stuttgarter Straße 1. Das vorliegende Vorhaben war bereits Inhalt in der Sitzung am 16.1.2023, hier wurde das geplante Maß der baulichen Nutzung, die Erschließungssituation des Grundstückes und die fehlenden Angaben zur Dachbegrünung kritisiert. In den vergangenen Wochen kam es zu einem konstruktiven Dialog zwischen der Gemeindeverwaltung, der unteren Baurechtsbehörde und dem Entwurfsverfasser sowie der Bauherrschaft. Im Wesentlichen kam es zu folgenden Änderungen:
- Rücksprung des Gebäudes im Bereich der Einmündung Stuttgart Straße/Esslinger Straße
- Reduzierung der geplanten Stellplatz Überdachungen
- Ergänzung der Angaben zur Solarnutzung und der Dachbegrünung (PV 60%, Alle Flachdächer ohne Nutzung extensiv begrünt.
Der Gemeinderat stimmt mehrheitlich für den Neubau eines Mehrfamilienhauses in der Stuttgarter Straße 1 und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.
Erstellung eines gesamtheitlichen Energiekonzepts
hier: für die Gebäude der Turn- und Festhalle, Grundschule, Kitas, dem „Bildungs-Campus“ in der Ulrich- und Schulstraße
Der Vorsitzende begrüßt Frau Nischk von der Firma AutenSys. Es handelt sich hier um unabhängige Energie-Ing.-Berater. Die Schwerpunkte der Gemeinde liegen auf energetische Verbesserungen, Wirtschaftlichkeit, zukunftsorientierte Maßnahmen und Ausfallsicherheit im Katastrophenfall. Analysiert werden soll der Schulkomplex „Bildungs-Campus“ in der Schulstraße und Ulrichstraße. Mit beachtet wird hier ob es Veränderungen durch das Thema Notstromversorgung und auch durch den Ausbau/Übernahme von PV-Anlagen in diesem Bereich gibt. Die Arbeiten an der Konzeptstudie und die Aufstellung einer Lösungsfindung beginnen im Oktober 2023 und sind im Februar 2024 abgeschlossen. Umfasst von dem Konzept sind die Kitas, die Grundschule, Karl-Schubert-Seminar sowie Musikschule sowie die Einrichtungen der Ev. Kirche in der Schulstraße. Die Einbindung vorhandener und neu zu planender PV-Anlagen, Stromspeicherung sowie Abstimmung mit dem Fernwärmenetz wird untersucht.
Der Gemeinderat stimmt mehrheitlich für die Beauftragung der Firma AutenSys für ein ganzheitliches Energiekonzept beginnend ab Oktober 2023 über den vorgeschlagenen Bildungs-Campus.
Teilfortschreibung des Regionalplans der Region Stuttgart für Windkraft und Freiflächen-PV-Anlagen
Meldung von Flächen der Gemeinde Wolfschlugen
Bürgermeister Matthias Ruckh erklärt, dass in Deutschland bzw. in Baden-Württemberg neben Klimaneutralität auch klare prozentuale Angaben für die Ausweisung von Flächen für Windkraftanlagen sowie Freiflächen-PV-Anlagen gesetzlich vorgeschrieben wurden.
Die Wirtschaftlichkeit von Windkraftanlagen hat sich mit der Verbesserung der Anlagen auch in schwachwindigen Standorten deutlich verbessert.
In der letzten Sitzung der Verwaltungsgemeinschaft Nürtingen wurde bekannt, dass man in Klärung mit der Region ist, Grenzstandorte mit 205-215 W/m² melden zu können. In Nürtingen wird einen Standort nördlich von Neckarhausen auf der Oberensinger Höhe diskutiert. Dabei wird eine Windhöffigkeit von 205 W/m² in 160 Metern Nabenhöhe auch noch als umsetzbar erachtet. In Wolfschlugen schlägt man erneut den Standort Apfelhecke vor. Die beiden Standorte in Nürtingen und Wolfschlugen sind vergleichbar nach dem Windatlas. In den Jahren 2012/2013 hat man beide Standorte bereits vorgeschlagen. Diese waren nach den damaligen Rahmenbedingungen dann von der Region abgelehnt und nicht aufgenommen worden. Aufgrund der heutigen Energieversorgung muss der Ausbau der Erneuerbaren Energien auch vor Ort im Verdichtungsraum erfolgen.
Der Gemeinderat stimmt mehrheitlich zu, den Standort Apfelhecke als Gebiet für potenzielle Windkraftanlagen anzumelden.
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Gemeinderatssitzung am 08.05.2023
Bericht aus dem Gemeinderat
Bekanntgaben
- Die Dachbegrünung auf dem Gebäude Rathausstraße 2 des Flachdachs fand erfolgreich am 28.04.2023 statt. Ein besonderer Dank geht an Frau Hahn von der Initiative für Artenvielfalt sowie Herrn Schenk von der Fa. ZinCo sowie dem Bauhofteam und allen weiteren für die tolle Unterstützung. Es wurden rund 800 kleine Pflanzen gepflanzt als Bienenweide und ein kleiner Baumstumpf dient Insekten zudem als Brut- und Unterschlupf. Das bislang bekieste Flachdach wurde aufgewertet.
- Bürgermeister Ruckh macht auf die Spendenaktion aufmerksam, welche für den Mountainbike-Trail läuft und bittet das Projekt zu unterstützen.
- Die Lüftungsanlage der Schule wurde installiert und der erste Testdurchlauf wurde absolviert. Ergebnis dieses Testdurchlaufs: Kleine Nacharbeiten müssen noch vorgenommen werden.
- Bezüglich der Klage des Flugverfahrens ist die Klagebegründung eingereicht und nun wartet man auf die Klageerwiderung der Gegenseite. Genauer Termin in Bezug auf den Prozess sind daher nicht bekannt. Beschwerden sollten an den Lärmschutzbeauftragten Herrn Stephan Köhler gerichtet werden.
Bauvorhaben „Bergstraße 13“ – Um- und Anbau eines bestehenden Wohnhauses mit Fertiggarage und Carport in der Bergstraße 13
Stadtbaumeister Matthias Hirn von der Stadt Aichtal stellt den Tagesordnungspunkt vor. Es wird ein Antrag für die Sanierung und die Erweiterung des bestehenden Wohngebäudes gestellt. Erstmals wurde über die Planung vom Gemeinderat am 07.11.2022 beraten und mehrheitlich abgelehnt. Daher wurden folgende Änderungen vorgenommen:
- Carport wurde entfernt
- Die Traufhöhe wurde angepasst
- Dachbegrünung findet statt
Der Gemeinderat stimmt mehrheitlich für den An- und Umbau des bestehenden Wohnhauses in der Bergstraße 13.
Bauvorhaben „Beethovenstraße 106“ – Einfamilienhaus mit GarageStadtbaumeister Matthias Hirn stellt den weiteren Tagesordnungspunkt vor. Die Bauherrschaft stellt den Antrag auf Neubau eines Wohnhauses auf dem Grundstück Beethovenstraße 106. Es soll ein teilunterkellerten Einfamilienwohnhauses mit einer Breite von ca. 16,5 m und einer Tiefe von circa 13,6 m geplant werden. Es handelt sich um ein eingeschossiges Gebäude welches nach oben mit einem Satteldach abschließt. Der Bebauungsplan sieht explizit vor, dass es sich bei einem Dachgeschoss um ein zweites Vollgeschoss handeln darf. Auf beiden Dachhälften sind großzügige Dachaufbauten geplant. Zum östlichen Nachbarn hin ist eine Garage als Flachdachbau geplant, die ein begrüntes Flachdach erhalten soll. Des Weiteren soll ein nicht überdachtes Wasserbecken im Vorgartenbereich gebaut werden. Es ist hinzuzufügen, dass die festgesetzte zulässige Traufhöhe von 3,6 m wird um 35 cm überschritten wird.
Der Gemeinderat stimmt mehrheitlich für den Bau eines Einfamilienhauses mit Garage.
Rebhuhnschutzprojekt und Förderung der ökologischen Landwirtschaft
1. Bericht über die aktuelle Entwicklung des Rebhuhnschutzprojekts
2. Erhöhung der finanziellen Förderung zur Schaffung weiterer Rebhuhnschutzflächen
Bürgermeister Ruckh begrüßt für diesen Tagesordnungspunkt Prof. Dr. C. Küpfer. Dieser erläutert, dass das Rebhuhn akut vom Aussterben bedroht ist. Durch intensive Gespräche mit den örtlichen Landwirten gelang es, landwirtschaftliche Flächen zu erhalten, auf denen Blühflächen eingesäht wurden. Der Umfang schwankt seither zwischen 1,5 und 3 ha. Die Landwirte sollten in ihrem bisher sehr aktiven Bemühen, ihren besonderen Beitrag zum Gelingen des Projektes zu leisten, auch weiterhin finanziell unterstützt werden. Denn ökologische Landwirtschaft und die Rahmenbedingungen für die Landwirte haben sich durch die Kostensteigerungen und Regulatorik auch nicht vereinfacht - im Gegenteil. Folgende Anpassungen wurden beschlossen:
- Zum 01.01.2023 wird die bisherige Vergütung je Hektar von 800,--€/ha auf die Grundprämie in Höhe von 1.050,-- €/ha erhöht
- Weitere 300,-- €/ ha Ausgleich bei Nichtinanspruchnahme der Direktzahlung vom Land
- Bei Nachweis eines oder mehrerer zusätzlicher Rebhuhnreviere: 500,-- €/ Revier. Sollten es mehrere Blühflächen sein, wird der Betrag entsprechend aufgeteilt. Die Gemeinde erhält 100.000 Ökopunkte je Brutpaar.
- Für besondere flankierende Maßnahmen wie z.B. Belassen von Stoppelbrache oder Gründüngung bis ausgangs Winter sollen weitere 100,-- €/ha für Flächen gewährt werden, die bis maximal das Doppelte der eigentlichen Maßnahme (i.e. Blühflächen) ausmachen.
- Eine Doppelförderung, die die Ökopunkteanrechnung für die Gemeinde ausschließt wurde ausgeschlossen.
Der Gemeinderat stimmt einstimmig dafür. Es soll zusätzlich noch weitere Gespräche geben.
Neubau einer Freilufthalle durch den TSV Wolfschlugen auf dem Kunststoff-Kleinspielfeld der Gemeinde östlich der Sporthalle
- Grundsatzentscheidung über die Bereitstellung der gemeindeeigenen Fläche
- Entscheidung über eine finanzielle Beteiligung bei dem Projekt
Bürgermeister Ruckh begrüßt aus der Vorstandschaft des TSV Wolfschlugen Herrn Winter. Bürgermeister Ruckh erläutert das Konzept, welches der TSV Wolfschlugen entworfen hat für die Überbauung des vorhandenen Kleinspielfelds östlich der Sporthalle am Waldrand mit einer Freilufthalle. Der Vorsitzende begründete den Vorschlag das Projekt mit einem Festbetragszuschuss in Höhe von 100.000 Euro zu unterstützen. Dieser Betrag fällt mittelfristig an für die Sanierung des Kunststoffkleinspielfelds, da in der Finanzplanung ein Ansatz in Höhe von 200000 Euro für die Laufbahn und des Kleinspielfelds enthalten ist.
In den Reihen des Gemeinderates gibt es für dieses Projekt unterschiedliche Meinungen.
Letztendlich stimmt der Gemeinderat mehrheitlich für den Neubau einer Freilufthalle durch den TSV Wolfschlugen.
Folgende Punkte:
- Die Verwaltung wird beauftragt eine Vereinbarung über eine erbbaurechtliche Überlassung der Grundstücksfläche mit dem TSV auszuarbeiten. Über die Endfassung beschließen dann Gemeinderat sowie die Gremien des TSV Wolfschlugen zu gegebener Zeit.
- Der Gemeinderat stellt eine Festbetragsfinanzierung für die entfallene Kleinspielfeldsanierung in einer Größenordnung von 100.000,-- Euro in Aussicht für die Umsetzung des Projekts.
- Des Weiteren soll trotz dem Bau einer Freilufthalle weitere Sportarten wie z.B. Basketballspielen auf der verbleibenden Freifläche ausgeführt werden können.
- Der TSV wird im Herbst im Oktober voraussichtlich über das Projekt entscheiden in eine außerordentlichen Hauptversammlung.
Sanierungsarbeiten im Abwasserkanalnetz aufgrund der Kamerabefahrung 2019
- Beschlussfassung über die Auftragsvergabe 2023
Herr Neumann von der Firma Geoteck Ingenieure GmbH erklärt die genaue Aufteilung. Es werden Robotersanierungen und Inlinersanierungen stattfinden. Hierfür wurden Angebote bei 8 Firmen eingeholt. Die Firma Rossaro Kanaltechnik GmbH u. Co. KG, hatte den besten Preis von 156.004,44 € (brutto). Herr Neumann versichert zu dem, dass die Firma Rossaro Kanaltechnik GmbH u. Co. KG zuverlässig ist. Sie hatten bereits 2013 schon Arbeiten in Wolfschlugen und 2020 in Nürtingen. Daher empfiehlt Herr Neumann eine Zusammenarbeit mit der Firma. Bürgermeister Ruckh ergänzt erfreut, dass die Ausschreibung zu einem rund 5000 Euro günstigeren Ergebnis geführt hat gegenüber der Kostenberechnung des Büros Geothek.
Der Gemeinderat stimmt einstimmig für die Umsetzung der Sanierungsarbeiten mit der Firma Rossaro Kanaltechnik GmbH u. Co. KG.
Schöffenwahlperiode 2024 – 2028
- Aufstellung der Vorschlagsliste
Die Amtszeit der für die Geschäftsjahre 2018 - 2023 gewählten Schöffen endet am 31. Dezember 2023. Das Landgericht Stuttgart hat mitgeteilt, dass in Wolfschlugen mindestens 4 Personen in die Vorschlagsliste aufzunehmen sind. Nach der Bekanntmachung haben sich 14 Personen für die Aufnahme in die Vorschlagsliste bereit erklärt. Bürgermeister Ruckh bedankt sich bei allen Kandidatinnen und Kandidaten, welche sich aufstellen lassen haben. Der Gemeinderat hat beschlossen, dass alle 14 Bewerbungen auf die Vorschlagsliste gesetzt werden. Die Bewerber*innen erhalten direkt von der Justiz Bescheid, wer als Schöffe ausgewählt worden ist.
Neufassung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit zum 01.07.2023
Seit 2007 wurde die Satzung zur Entschädigung nicht geändert, nun soll zum 01.07.2023 eine Änderung in Kraft treten. Neben den Gemeinderäten werden auch Wahlhelfer entschädigt., ebenso auch sonstige zu ehrenamtlicher Tätigkeit herangezogene Personen (z.B. im Katastrophenfall). Mit der neuen Satzung soll es nun folgende Änderungen geben. Es erfolgt eine Unterscheidung zwischen folgenden ehrenamtlich Tätigen:
- Gemeinderäte, diese erhalten aktuell eine Entschädigung in Höhe von 40 €. Nach der neuen Satzung soll die Aufwandsentschädigung in Höhe von 50 € liegen. Auf Antrag aus dem Gremium wurde mehrheitlich entschieden die bisherigen Entschädigungssätze, die für Gemeinderatssitzungen gelten, beizubehalten.
Der Stellvertreter des Bürgermeisters erhält bei Terminwahrnehmung im Vertretungsfall des Bürgermeisters eine Entschädigung je nach Zeitdauer nach den Durchschnittssätzen. - Wahlhelfer in den Wahllokalen, diese sowie die Mitglieder der Briefwahlbezirke erhalten eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 60 €
- Sonstige ehrenamtlich Tätige (z.B. im Katastrophenfall), hier bleibt die Stundenregelung und Höhe der Entschädigung beibehalten.
Die neue Satzung, die ab 1.7.2023 gelten wird, finden Sie im Mitteilungsblatt Nr. 20.
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Gemeinderatssitzung am 22.05.2023
Tagesordnung öffentlicher Teil
1. Einwohnerfragestunde
2. Bekanntgaben
3. Bekanntgaben nichtöffentlicher Beschlüsse
4. Bausachen
4.1. Antrag auf Baugenehmigung: Erstellung einer Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge und Asylbegehrende auf dem Baugrundstück Daimler Straße 16 durch das Landratsamt Esslingen
4.2. Bauantrag Birkenweg 19: Errichtung eines Sichtschutzzauns von Grundstück 1819 zur Gemarkung 1820
5. Bauvorhaben Aufstockung KITA Spatzenhaus
- Kostenfortschreibung der Baumaßnahme
- Entscheidung zur Sanierung im Erdgeschoss "Fensteraustausch"
6. Festsetzung des kalkulatorischen Zinssatzes 2024
7. Frischwassergebühren: Kalkulation 2024
8. Abwassergebühren:
- Gebührenbedarfsberechnung 2022 (Nachkalkulation)
- Gebührenbedarfsberechnung 2024 (Kalkulation)
9. Aufstellung eines weiteren Altglascontainers in Wolfschlugen
10. Verschiedenes
Wolfschlugen, den 10.05.2023
gez. Matthias Ruckh
Bürgermeister