Hauptbereich
Wasserversorgung der Gemeinde
Der Wasserbezug für die Gemeinde Wolfschlugen erfolgt über den Zweckverband Filderwasserversorgung.
Der 1904 gegründete Verband mit elf Mitgliedern, darunter zehn Gemeinden hat seinen Sitz in Neckartailfingen. Der Zweckverband Filderwasserversorgung versorgt somit ca. 145.000 Einwohner im westlichen Teil des Landkreises Esslingen.
Verbandsvorsitzender: Oberbürgermeister Roland Klenk, Leinfelden-Echterdingen
Erster Stellvertreter: Bürgermeister Ingo Hacker, Neuhausen auf den Fildern
Zweiter Stellvertreter: Bürgermeister Gerhard Gertitschke, Neckartailfingen
Ausleihe von Standrohren zur temporären Wasserentnahme
Geänderter Ablauf bei der Ausleihe von Standrohren für temporäre Wasserentnahme
Der Ablauf und die Gebühren zur Verleihung eines Standrohres wurden von der Verwaltung geändert.
Beachten Sie bitte hierzu den beispielhaften Ablauf zur Standrohrausleihe, den Sie unten beigefügt finden. Die Vertragsunterlagen erhalten Sie im Rathaus. Erst nach erfolgter Hinterlegung der Kaution und Quittierung, kann das Standrohr beim Bauhof abgeholt werden. Als Kaution werden 500,00 € verlangt.
Bei Rückgabe verhält sich der Prozess entgegengesetzt. Rückgabe Standrohr beim Bauhof → Rückgabequittung → Rathaus (Kämmerei) Rückerstattung Kaution und Abgabe Mietvertrag.
Die Mietsätze haben wir ebenfalls angepasst und die Verwaltungsgebühren vereinfacht.
Beispielhafter Ausleihvorgang:
Ansprechpartner Amt für Zentrale Dienste/Finanzen:
Frau Götz, Telefonnummer: 07022 5005-21, Zimmer 206 (für Kautionshinterlegung)
Ansprechpartner Bauhof:
Herr Bock (Mobil: 0160/96564944)
Ansprechpartner Ortsbauamt:
Frau Burkert, Telefonnummer: 07022 5005-62, Zimmer 210
Öffnungszeiten:
Montag: 8:00-12:00 Uhr
Dienstag: 9:00-12:30 Uhr und 15:00-18:30 Uhr
Freitag: 8:00-12:30 Uhr
Mittwoch und Donnerstag ist das Rathaus geschlossen, nur telefonische Erreichbarkeit und mit Terminvereinbarung
1. Der Mieter holt sich den Vertrag beim Ortsbauamt.
2. Mieter bezahlt 500 € Kaution beim Amt für Zentrale Dienste und Finanzen und bekommt Zahlungsbestätigung auf den Vertrag.
3. Mieter geht zum Bauhof -> Herr Bock ergänzt Eintragungen (Zählerstand, etc. und Ausgabe)
4. Mieter unterschreibt Ausgabe
5. Mietvertrag verbleibt während der Leihe im Bauhof
6. Standrohr kommt zurück, Eintragung Endstand, Rücknahme Rohr, Unterschrift Bauhof
7. Mieter geht zum Amt für Zentrale Dienste und Finanzen: Abgabe Vordruck, Auszahlung 500 € Kaution
8. Mietvertrag zur Abrechnung an Ortsbauamt
9. Rechnung Ortsbauamt an Mieter
Mittelwertanalyse 2021
Hier (PDF-Datei) finden Sie die Mittelwertanalyse für 2021.
Bekanntgabe von Zusatzstoffen in der Wasseraufbereitung für 2021
Die Gemeinde Wolfschlugen bezieht als Verbandsmitglied der Filderwasserversorgung Filderwasser. Die Filderwasserversorgung setzt dem Wasser bei der Aufbereitung Chlor entsprechend den Vorschriften der Trinkwasserverordnung zu. Der Chlorgehalt baut sich auf dem Transportweg weitgehend ab und ist beim Verbraucher nur noch in kleinsten Restspuren bzw. nicht mehr nachweisbar.
Härtebereiche des gelieferten Trinkwassers 2022
Seit dem 05.05.2007 gilt die Neufassung des Wasch- und Reinigungsmittelgesetz (WRMG). Danach sind gemäß § 9 Abs. 2 WRMG nur noch drei Härtebereiche anzugeben. Diese Härtebereiche sind:
weich weniger als 1,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht 8,4°dH)
mittel 1,5 bis 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht 8,4-14°dH)
hart mehr als 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht mehr als 14°dH)
Der Härtebereich liegt für die Gemeinden mit Bodenseewasser bei 8,9°dH sowie für die Gemeinden mit "Filderwasser" bei 9,8°dH im Härtebereich mittel.
Für Bodenseewasser: Härtebereich mittel, 1,58 Millimol Calciumcarbonat/Liter
Für Filderwasser: Härtebereich mittel, 1,74 Millimol Calciumcarbonat/Liter
Überprüfung der Hauptabsperrventile
Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass sämtliche Hauptabsperrventile der Wasserleitung von Zeit zu Zeit auf deren Funktion zu überprüfen sind. Festsitzende Absperrventile können beim Wasseruhrentausch oder im Notfall zu Problemen führen. Laut Trinkwassersatzung ist der jeweilige Haus- bzw. Grundstückseigentümer für die Hausanschlussleitung ab der Grundstücksgrenze verantwortlich (ausgenommen Wasseruhr).
Für Schäden, die durch Funktionsstörungen der Absperrventile ausgelöst werden, kann die Gemeinde nicht aufkommen. Daher bitten wir um Beachtung und Umsetzung.
Wir danken für Ihre Verständnis.
Ihre Gemeindeverwaltung