Wasserversorgung
Wasserversorgung der Gemeinde
Der Wasserbezug für die Gemeinde Wolfschlugen erfolgt über den Zweckverband Filderwasserversorgung. Der 1904 gegründete Verband mit elf Mitgliedern, darunter zehn Gemeinden hat seinen Sitz in Neckartailfingen. Der Zweckverband Filderwasserversorgung versorgt somit ca. 145.000 Einwohner im westlichen Teil des Landkreises Esslingen.
Verbandsvorsitzender:
Oberbürgermeister Christoph Traub, Filderstadt
Erster Stellvertreter:
Bürgermeister Wolfgang Gogel, Neckartailfingen
Zweiter Stellvertreter:
Bürgermeister Ingo Hacker, Neuhausen auf den Fildern
Betriebsführung des Wassernetzes der Gemeinde Wolfschlugen
Die Betriebsführung der Wasserversorgung Wolfschlugen ist zum 01.01.2025 an die Fair Netz GmbH Reutlingen übergegangen. Durch die Übergabe soll die Versorgungssicherheit erhöht, die Effizienz gesteigert und die langfristige Instandhaltung des Wassernetzes gesichert werden.
Die Fair Netz GmbH Reutlingen übernimmt die Aufgaben des Ortnetzes bei Wasserausfall und Rohrbrüchen.
Notrufe/Servicedienste sind unter folgender Rufnummer immer erreichbar:
Telefonnummer: Tel: 07121/582-5213 (Netzleitstelle)
Faxnummer: Mobiltelefon: Fax: 07121/582-3551 (Netzleitstelle)
E-Mail schreiben
Die Ablesung der Wasserzähler und der Zählereinbau bei Neubauten erfolgt weiterhin über die Gemeinde Wolfschlugen.
Mittelwertanalyse 2025
Bekanntgabe von Zusatzstoffen in der Wasseraufbereitung
Die Gemeinde Wolfschlugen bezieht als Verbandsmitglied der Filderwasserversorgung Filderwasser. Die Filderwasserversorgung setzt dem Wasser bei der Aufbereitung Chlor entsprechend den Vorschriften der Trinkwasserverordnung zu. Der Chlorgehalt baut sich auf dem Transportweg weitgehend ab und ist beim Verbraucher nur noch in kleinsten Restspuren bzw. nicht mehr nachweisbar.
Härtebereiche des gelieferten Trinkwassers (PDF-Dokument, 56,39 KB)
Überprüfung der Hauptabsperrventile
Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass sämtliche Hauptabsperrventile der Wasserleitung von Zeit zu Zeit auf deren Funktion zu überprüfen sind. Festsitzende Absperrventile können beim Wasseruhrentausch oder im Notfall zu Problemen führen. Laut Trinkwassersatzung ist der jeweilige Haus- bzw. Grundstückseigentümer für die Hausanschlussleitung ab der Grundstücksgrenze verantwortlich (ausgenommen Wasseruhr).
Für Schäden, die durch Funktionsstörungen der Absperrventile ausgelöst werden, kann die Gemeinde nicht aufkommen. Daher bitten wir um Beachtung und Umsetzung.
Wir danken für Ihre Verständnis.
Ihre Gemeindeverwaltung
Ausleihe von Standrohren zur temporären Wasserentnahme
Geänderter Ablauf bei der Ausleihe von Standrohren für temporäre Wasserentnahme: Der Ablauf und die Gebühren zur Verleihung eines Standrohres wurden von der Verwaltung geändert.
Beachten Sie bitte hierzu den beispielhaften Ablauf zur Standrohrausleihe, den Sie unten beigefügt finden. Die Vertragsunterlagen erhalten Sie im Rathaus. Erst nach erfolgter Hinterlegung der Kaution und Quittierung, kann das Standrohr beim Bauhof abgeholt werden. Als Kaution werden 500,00 € verlangt. Bei Rückgabe verhält sich der Prozess entgegengesetzt. Rückgabe Standrohr beim Bauhof → Rückgabequittung → Rathaus (Kämmerei) Rückerstattung Kaution und Abgabe Mietvertrag.
Die Mietsätze haben wir ebenfalls angepasst und die Verwaltungsgebühren vereinfacht.
Beispielhafter Ausleihvorgang:
Ansprechpartner Amt für Zentrale Dienste/Finanzen:
Frau Mutschler
Zimmer 206 (für Kautionshinterlegung)
Telefonnummer: 07022 5005-21
Ansprechpartner Bauhof:
Herr Bock
Mobiltelefon: 0160 96564944
Ansprechpartner Ortsbauamt:
Frau Burkert
Zimmer 210
Telefonnummer: 07022 5005-62
Öffnungszeiten:
- Montag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
- Dienstag: 09:00 Uhr bis 12:30 Uhr und 15:00 Uhr bis 18:30 Uhr
- Freitag: 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Mittwoch und Donnerstag ist das Rathaus geschlossen, nur telefonische Erreichbarkeit und mit Terminvereinbarung
Ablauf:
- Der Mieter holt sich den Vertrag beim Ortsbauamt.
- Mieter bezahlt 500 € Kaution beim Amt für Zentrale Dienste und Finanzen und bekommt Zahlungsbestätigung auf den Vertrag.
- Mieter geht zum Bauhof -> Herr Bock ergänzt Eintragungen (Zählerstand, etc. und Ausgabe)
- Mieter unterschreibt Ausgabe
- Mietvertrag verbleibt während der Leihe im Bauhof
- Standrohr kommt zurück, Eintragung Endstand, Rücknahme Rohr, Unterschrift Bauhof
- Mieter geht zum Amt für Zentrale Dienste und Finanzen: Abgabe Vordruck, Auszahlung 500 € Kaution
- Mietvertrag zur Abrechnung an Ortsbauamt
- Rechnung Ortsbauamt an Mieter