Betreuungsmodelle
Betreuungsmodelle
Ab dem 01.09.2021 hat die Kernzeit Einkommensabhängige Gebühren eingeführt. Das bedeutet, dass die Kernzeitgebühren sich nach Ihrem Bruttoeinkommen der Familie ausrichtet. Es wurden 5 Einkommensstufen festgelegt.
Die Gebührenhöhe richtet sich neben der Art und Umfang der Betreuung, auch nach den Einkommensverhältnissen der Personensorgeberechtigten.
Der Antrag auf Ermäßigung finden Sie unter der Rubrik Formulare.
Gebührenhöhe (ab dem 24.06.2024)
1-2 Betreuungstage die Woche
Modell I
Stufe 1: 51,00 €
Stufe 2: 57,00 €
Stufe 3: 66,00 €
Stufe 4: 72,00 €
Stufe 5: 80,00 €
Modell II
Stufe 1: 63,00 €
Stufe 2: 70,00€
Stufe 3: 81,00 €
Stufe 4: 90,00 €
Stufe 5: 98,00 €
Modell III
Stufe 1: 74,00 €
Stufe 2: 85,00 €
Stufe 3: 97,00 €
Stufe 4: 108,00 €
Stufe 5: 118,00 €
3-5 Betreuungstage pro Woche
Modell I
Stufe 1: 100,00 €
Stufe 2: 114,00 €
Stufe 3: 129,00 €
Stufe 4: 143,00 €
Stufe 5: 157,00 €
Modell II
Stufe 1: 125,00 €
Stufe 2: 142,00 €
Stufe 3: 161,00 €
Stufe 4: 178,00 €
Stufe 5: 196,00 €
Modell III
Stufe 1: 149,00 €
Stufe 2: 170,00 €
Stufe 3: 192,00 €
Stufe 4: 214,00 €
Stufe 5: 234,00 €
Modell IV
Stufe 1: 174,00 €
Stufe 2: 198,00 €
Stufe 3: 224,00 €
Stufe 4: 248,00 €
Stufe 5: 273,00 €
Modell V
Stufe 1: 198,00 €
Stufe 2: 226,00 €
Stufe 3: 256,00 €
Stufe 4: 284,00 €
Stufe 5: 312,00 €
5 Einkommensstufen
- Stufe 1: gilt für Familien/Alleinerziehende, die Sozialleistungen in Anspruch nehemen
(z.B. Leistungen SGB ll oder xll) oder über ein Familien-Jahresbruttoeinkommen bis 43.000 € verfügen. - Stufe 2: gilt für Familien/Alleinerziehende, die über ein Familien-Jahresbruttoeinkommen
von 43.000,01€ bis 57.000 € verfügen. - Stufe 3: gilt für Familien/Alleinerziehende, die über ein Familien-Jahresbruttoeinkommen
von 57.000,01€ bis 71.000 € verfügen. - Stufe 4: gilt für Familien/Alleinerziehende, die über ein Familien-Jahresbruttoeinkommen
von 71.000,01€ bis 85.000 € verfügen. - Stufe 5: gilt für Familien/Alleinerziehende, die über ein Familien-Jahresbruttoeinkommen
ab 85.000,01 € verfügen.
Betreuungsmodelle & Mittagessen
- Modell I: Betreuungszeiten täglich von 07:00 Uhr bis 14:00 Uhr
- Modell II: Betreuungszeiten täglich von 07:00 Uhr bis 14:00 Uhr und ein Nachmittag nach freier Wahl (Mo – Do) bis 17:00 Uhr
- Modell III: Betreuungszeiten täglich von 07:00 Uhr bis 14:00 Uhr und zwei Nachmittage nach freier Wahl (Mo – Do) bis 17:00 Uhr
- Modell IV: Betreuungszeiten täglich von 07:00 Uhr bis 14:00 Uhr und drei Nachmittage nach freier Wahl (Mo – Do) bis 17:00 Uhr
- Modell V: Betreuungszeiten von täglich 07:00 Uhr bis 14:00 Uhr und vier Nachmittage (Mo – Do) bis 17:00 Uhr
Zusätzlich können Sie ein Mittagessen dazu buchen. Es wird von der Firma Frische Blizz angeliefert. Die Preise für das Mittagessen kommen zuzüglich hinzu.
An Tagen mit gebuchter Nachmittagsbetreuung ist ein Mittagessen verpflichtend.
Mittagessen:
- bei einem Essen pro Woche 16,00 Euro/Monat
- bei zwei Essen pro Woche 31,00 Euro/Monat
- bei drei Essen pro Woche 47,00 Euro/Monat
- bei vier Essen pro Woche 62,00 Euro/Monat
- bei fünf Essen pro Woche 78,00 Euro/Monat
Für weitere Fragen steht Ihnen die Leitung der Kernzeit zur Verfügung.