Gemeinde Wolfschlugen (Druckversion)
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Lärmaktionsplan

Lärm ist unerwünschter Schall und wird damit zunächst subjektiv von jedem wahrgenommen. Lärm kann jedoch auch unabhängig von der eigenen Wahrnehmung krank machen. Lärm zählt somit zu den schwerwiegendsten Umweltproblemen in unserer Gesellschaft.

Um die Bevölkerung von schädlichem Lärm zu entlasten, wurde im Juni 2002 die EU-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG) verabschiedet. Diese ging 2005 mit der Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes in deutsches Recht über. Demnach ist auch die Verwaltungsgemeinschaft Nürtingen, zu der auch die Gemeinde Wolfschlugen gehört, verpflichtet, die Belastung der Bürger in Lärmkarten darzustellen und einen Aktionsplan zu erarbeiten, der beschreibt, wie die Lärmbelastung zukünftig verringert werden soll.

Die Lärmaktionsplanung gliedert sich in drei Stufen. Der Lärmaktionsplan der 2. Stufe wurde 2015 beschlossen und befindet sich derzeit in der Fortschreibung (Stufe 3). In der dritten Stufe werden beachtet:

  • Überprüfung der Hauptverkehrsstraßen (Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen) mit mehr als 3.000.000 Fahrzeugen/Jahr
  • Schienenstrecken werden durch das Eisenbahnbundesamt festgestellt

Der Schwellenwert für eine Betroffenheit liegt bei 55 dB(A) tags und 50 dB(A) nachts.

Der Lärmaktionsplan liegt in der Verantwortung der Verwaltungsgemeinschaft Nürtingen erstellt. Aufgrund der Betroffenheit beinhaltet der Lärmaktionsplan auch Maßnahmen für die Gemeinde Wolfschlugen.

Unterlagen zum Verfahren:

Weiterführende Informationen zur Lärmkartierung finden Sie auf der Informationsseite der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW).

http://www.wolfschlugen.de//unsere-gemeinde/natur-umwelt/laermaktionsplan