Gemeinde Wolfschlugen (Druckversion)
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Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter der www.wolfschlugen.de veröffentlichten Website  der Gemeinde Wolfschlugen. Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Website im Einklang mit den Bestimmungen in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (LBGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf:

  • einer am 23.09.2020 im Zeitraum vom 22.09.2020 bis 23.09.2020 durchgeführten Selbstbewertung

Nicht barrierefreie Inhalte

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeit und Ausnahme teilweise vereinbar.

Unvereinbarkeit mit der BITV 2.0

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit § 10 Absatz 1 L-BGG und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

1. Barriere:

  • a. Beschreibung: Die Geomap (interaktiver Ortsplan) ist nicht in vollem Umfang barrierefrei zugänglich. Geodaten und interaktive Kartenanwendungen können aus technischer Sicht nicht vollständig barrierefrei gestaltet werden.
  • b. Barrierefreie Alternative: Alle, den Kartenpins (z.B. Schulen, Kindergärten) hinterlegten Informationen, belaufen sich auf die Adressen. Diese Informationen können Sie natürlich auf den entsprechenden Unterseiten zum jeweiligen Thema ebenfalls abrufen.

2. Barriere:

  • a. Beschreibung: Die Kalenderblatt-Funktion, sowie das Durchblättern der einzelnen Veranstaltungen ist nicht im vollem Umfang barrierefrei möglich
  • b. Barrierefreie Alternative: Natürlich sind dennoch alle unsere Veranstaltungen barrierefrei abrufbar auf der Startseite über den Button "Alle Veranstaltungen Anzeigen" oder direkt auf der Seite Veranstaltungskalender

3. Barriere:

  • a. Beschreibung: Auf der Seite Wanderwege befindet sich die Wanderkarte Sauhag. Dies ist eine interaktive Kartenanwendungen und kann aus technischer Sicht nicht vollständig barrierefrei gestaltet werden

Unverhältnismäßige Belastung

1. Teilbereich:

  • a. Beschreibung: Die auf der Website hinterlegten PDF oder Word-Dokumente sind teilweise nicht vollständig barrierefrei zugänglich.
  • b. Ausführung, warum unverhältnismäßige Belastung vorliegt​​​​​​​: Die Gemeinde Wolfschlugen kann keine Mitarbeiterkapazität vorweisen um eine Schulung zum Thema "Barrierefreie PDF-Dateien und Dokumente" und die anschließende aufwändige Überarbeitung der Dateien mit Sonderprogrammen zu übernehmen. Zudem werden der Gemeinde Wolfschlugen auch PDF-Dokumente von Dritten übermittelt. Diese können natürlich grundsätzlich nicht von der Gemeinde überarbeitet werden. Die Gemeinde Wolfschlugen ist dennoch bemüht die Informationen in Bezug auf die digitale Barrierefreiheit fortlaufend weiter zu verbessern.

Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 23.09.2020 erstellt und zuletzt am 23.09.2020 überprüft und aktualisiert.

Schlichtungsverfahren

Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Website nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere oben genannte Stelle oder Person darüber informieren.

Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums für Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden.
Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:

Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefonnummer:  0711 123 39375
 schlichtung((@))barrierefreiheit.bwl.de
 https://barrierefreiheit-bw.de/

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

BITV Feedback

BITV Feedback
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