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Härtefallhilfe für Privathaushalte bei nicht leitungsgebundenen Energieträgern
Antragsverfahren für Härtefallhilfe startete am 8. Mai 2023 mit Online-Portal
Private Haushalte, die mit Öl und anderen nicht leitungsgebundenen Energieträgern heizen, können seit dem am 8. Mai 2023Härtefallhilfen rückwirkend für das Jahr 2022 beantragen. Dies soll Haushalte von besonders starken Preissteigerungen bei Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzeln, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle bzw. Koks entlasten.
Die Hilfe kann über dieses Online-Portal beantragt werden. Nach der Beantragung der Hilfen über das Online-Portal wird das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft als Bewilligungsstelle für Baden-Württemberg über die Anträge entscheiden.
Parallel zum Start des Antragsverfahrens wird eine Telefon-Hotline (Telefonnummer: 0711 126-1600) geschaltet. Diese ist von Montag bis Freitag von 9 Uhr bis 17 Uhr zu erreichen. Über diese können Betroffene ohne Internetzugang den Antrag in Papierform anfordern. Auch im Onlineverfahren wird es die Möglichkeit geben, den Antrag herunterzuladen und auszudrucken. Wir empfehlen Antragstellerinnen und Antragstellern, das Onlineverfahren zu nutzen, da die Bearbeitung von Papieranträgen deutlich mehr Zeit in Anspruch nehmen wird.
Voraussetzung für die Härtefallhilfe:
- Vom 1. Januar 2022 bis 1. Dezember 2022 mindestens eine Verdoppelung der Energiekostensten hinnehmen mussten. Hier kann bereits vorab ermittelt werden, ob eine Antragstellung in Frage kommt (HINWEIS: Der Rechner dient nur der Information. Die tatsächliche Antragsprüfung findet erst nach Antragstellung statt).
Was wird erstattet?
Erstattet werden 80 Prozent der Mehrkosten über diesem verdoppelten Betrag gegenüber dem bundesweiten Referenzpreis des jeweiligen Energieträgers im Jahr 2021.
Zeitpunkt der Antragstellung?
Ab 8. Mai 2023 bis 20. Oktober 2023
Was gilt für Unternehmen?
Unternehmen (z.B. Wohnungsbaugesellschaften) sollen als Zentralantragssteller bereits im Vorfeld durch Einrichtung eines Servicekontos ihre Firmenakte bei der Kasse.Hamburg über diesen Link beantragen. Diese ist bei Unternehmen notwendig, um eine Identifikation für die Antragsstellung zu ermöglichen und vereinfacht die Antragsstellung für unterschiedliche Wohngebäude.
Bei der Härtefallhilfe handelt es sich nicht um die Härtefallhilfen Energie für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Baden-Württemberg oder den Heizkostenzuschuss II.
Hier finden Sie weitere Infos und den Link zum Antragsverfahren.