Das Rathaus informiert: Gemeinde Wolfschlugen

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Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für dieVerarbeitungszwecke benötigt werden.
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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Europäische Union

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Anmeldung von Hunden

Autor: Frau Marielle Hofmann
Artikel vom 23.11.2020

Anmeldung Ihres Hundes

Melden Sie jetzt Ihren Hund an

Die Gemeindeverwaltung geht davon aus, dass in Wolfschlugen, ähnlich wie andernorts, eine größere Anzahl an Hunden gehalten wird, als ihr steuerlich gemeldet ist. Nur durch eine möglichst vollständige Erfassung kann für mehr Steuergerechtigkeit gesorgt werden. Auch im Interesse der vielen Besitzer, die ihren Vierbeiner korrekt registriert haben, bittet die Kommune die Bürger, die dies bisher versäumt haben, ihren Hund anzumelden.

Für eine Anmeldung sollte das Anmeldeformular vollständig ausgefüllt und unterschrieben werden und falls vorhanden, mit dem Kauf- oder Übernahmevertrag, Name und Adresse des Vorbesitzers, sowie dem eigenen Personalausweis, beim Steueramt abgegeben werden.

Das Anmeldeformular erhalten Sie im Rathaus, Steueramt, Zimmer 207 oder hier (PDF-Datei) zum Ausdrucken.

Es ist ein gesetzlicher Auftrag der Verwaltung, im Sinne aller Steuerzahler für Steuergerechtigkeit zu sorgen. Deshalb wird in Zukunft verstärkt der Hundebestand durch unseren Vollzugsbeamten kontrolliert. Hierzu hat die Kommune durch die Hundesteuersatzung und das Gesetz sowohl das Recht, als auch die Pflicht. Wer einen über drei Monate alten Hund hält und diesen nicht innerhalb eines Monats anmeldet, begeht eine Ordnungswidrigkeit und nimmt ein entsprechendes Bußgeld in Kauf.

Der Steuersatz beträgt für einen Hund 110 Euro, 220 Euro für jeden weiteren, 800 Euro für den ersten Kampfhund und für jeden weiteren Kampfhund 1.300 Euro. Ob es sich um einen Kampfhund handelt, ist abhängig von der Rasse.

Die Satzung über die Erhebung der Hundesteuer finden Sie hier. (PDF-Datei)