Lebenslagen: Gemeinde Wolfschlugen

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Yeymaps
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Artikel 13 und Artikel 14 EU-Datenschutzgrundverordnung

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Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für dieVerarbeitungszwecke benötigt werden.
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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Niveaustufen und Ebenen

Bei einem Wechsel zwischen Werkrealschule, Hauptschule, Realschule, Gemeinschaftsschule und Gymnasium der Normalform müssen die Schülerinnen und Schüler bestimmte Leistungsanforderungen erfüllen, damit der Übergang in die andere Schulart erfolgreich gelingt.

Es gibt Schularten, die zu unterschiedlichen Abschlüssen führen.
Beispiel: An der Realschule können die Schülerinnen und Schüler den Realschulabschluss und den Hauptschulabschluss erwerben.

Diese Schularten haben daher unterschiedliche Niveaustufen. Folgende Niveaustufen werden unterschieden:

  • Grundlegendes Niveau (G)
  • Mittleres Niveau (M)
  • Erweitertes Niveau (E)

In der Regel kommt es entscheidend auf das Niveau an, in das die Schülerin oder der Schüler wechseln will, nicht auf die konkrete Schulart. Zur einfacheren Einstufung werden die Schularten und Niveaustufen für den Übergang daher Ebenen zugeordnet:

Ebene 1:

  • Werkrealschule
  • Hauptschule
  • Grundlegendes Niveau (G) an der Realschule
  • Grundlegendes Niveau (G) an der Gemeinschaftsschule

Ebene 2:

  • Mittleres Niveau (M) an der Realschule
  • Mittleres Niveau (M) an der Gemeinschaftsschule

Ebene 3:

  • Gymnasium
  • Erweitertes Niveau (E) an der Gemeinschaftsschule

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Kultusministerium hat ihn am 19.12.2023 freigegeben.