Lebenslagen: Gemeinde Wolfschlugen

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Yeymaps
Yeymaps ist ein Geokartendienst. Der Besucher der Webseite kann sich verschiedene Objekte anzeigen lassen.
Verarbeitungsunternehmen
GeoCockpit UG (haftungsbeschränkt)
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

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  • vorhandene Kartenebenen mit Sichtbarkeit und Darstellung
  • genutze Kartenebenen im yeymaps Data Warehouse
  • Größe Sidebar-Fenster
  • Spracheinstellungen des Browsers
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Artikel 13 und Artikel 14 EU-Datenschutzgrundverordnung

Ort der Verarbeitung
Europäische Union
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für dieVerarbeitungszwecke benötigt werden.
Datenempfänger

GeoCockpit UG (haftungsbeschränkt)

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

info@geocockpitug.de

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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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700 Jahre Wolfschlugen
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Beendigung von Arbeitsverhältnissen

Arbeitsverhältnisse können enden durch:

  • Kündigung
  • Fristablauf bei befristeten Arbeitsverhältnissen
  • Zweckerreichung bei bedingten Arbeitsverhältnissen
  • Aufhebungsvertrag
  • Unwirksamkeit wegen Anfechtung eines Arbeitsvertrages
  • Tod des Arbeitnehmers

Sie müssen die beschäftigte Person vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses

  • frühzeitig darüber informieren, dass eigene Aktivitäten bei der Suche nach einer anderen Beschäftigung notwendig sind,
  • darauf hinweisen, dass sie verpflichtet ist, sich spätestens 3 Monate vor der Beendigung oder aber 3 Tage nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes bei der Agentur für Arbeit zu melden,
  • für die Meldung bei der Agentur für Arbeit freistellen und ihr
  • die Teilnahme an erforderlichen Qualifizierungsmaßnahmen ermöglichen.

Hinweis: In Kündigungsschreiben, Aufhebungsverträgen oder befristeten Arbeitsverträgen sollten Sie entsprechende Hinweise aufnehmen beispielsweise zur Meldepflicht und Notwendigkeit eigener Aktivitäten bei der Suche nach einer neuen Beschäftigung.

Insbesondere wenn die Initiative für einen Aufhebungsvertrag von Ihnen ausging, kann es sein, dass Sie besondere Aufklärungs- und Hinweispflichten gegenüber dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin haben. Dies gilt beispielsweise für:

  • die Auswirkung auf den Arbeitslosengeldanspruch
  • Sperrzeiten
  • die Anrechnung einer Abfindung
  • steuerliche Nachteile
  • Verlust von Versorgungsanwartschaften

Bei Verstoß gegen diese Pflichten können Ihnen Schadensersatzansprüche der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers drohen. Daher sollten Sie sich zuvor von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt beraten lassen.

Sie müssen der gekündigten Person eine angemessene Zeit zur Suche nach einem anderen Arbeitsplatz einräumen und sie während dieser Zeit weiterbezahlen. Dabei spielt keine Rolle, von wem das Arbeitsverhältnis gekündigt wurde. Der Anspruch besteht auch bei einer Beendigung aufgrund Befristung.

Restlicher Jahresurlaub und Arbeitspapiere

Können Sie Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr gewähren, müssen Sie ihn ausbezahlen.

Spätestens bei Ausscheiden aus dem Unternehmen müssen Sie die Arbeitspapiere aushändigen. Dazu zählt zum Beispiel die Arbeitsbescheinigung, die für den Antrag auf Arbeitslosengeld notwendig ist. Wenn Sie die Arbeitspapiere zurückhalten und der beschäftigten Person daraus ein Schaden entsteht, können Ihnen Schadensersatzansprüche drohen.

Zeugnis

Sie müssen bei Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses ein schriftliches Zeugnis ausstellen, wenn dies verlangt wird.

Ein einfaches Zeugnis enthält nur die Mindestangaben über die Beschäftigung wie Personalien, Dauer der Beschäftigung und Art der Tätigkeit. Ein qualifiziertes Zeugnis enthält darüber hinaus eine Beurteilung der Leistung sowie des Verhaltens gegenüber Vorgesetzen, Kollegen und evtl. Kunden. Das Zeugnis darf keine unrichtigen Angaben weder zugunsten noch zuungunsten der beschäftigten Person enthalten.

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

Stand: 30.08.2022

Verantwortlich: Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg