Lebenslagen: Gemeinde Wolfschlugen

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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für dieVerarbeitungszwecke benötigt werden.
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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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700 Jahre Wolfschlugen
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Tiergerechte Haltung

Heimtiere sind Tiere, die von Menschen im häuslichen Umfeld aus Liebhaberei gehalten werden.

Neben domestizierten Haustieren wie Hunden, Katzen, Kaninchen oder Meerschweinchen werden auch zahlreiche Wildtierarten (Nager, Vögel, Fische, Reptilien, Amphibien und Wirbellose Tiere) mit teils sehr komplexen Ansprüchen an Unterbringung und Pflege als Heimtiere gehalten.

Diese Tiere spielen in der Lebensgestaltung vieler Menschen eine wichtige Rolle. Kinder können durch Tiere lernen, Verantwortung zu übernehmen und ihr Verhalten auf die Bedürfnisse der Tiere einzustellen.

Nicht jede Tierart ist aber für die Haltung in Wohnungen und für Kinder geeignet.

Wenn Sie ein Tier anschaffen wollen, müssen Sie sich schon vor der Anschaffung der oft langjährigen Verantwortung, des Aufwandes und der Kosten bewusst sein, die die Haltung eines Tieres mit sich bringt. Es gibt gesetzliche Pflichten, die Tierhalter und Tierhalterinnen gegenüber ihren Tieren haben:

  • Tiere müssen ihrer Art und ihren Bedürfnissen nach ernährt, gepflegt und untergebracht werden.
  • Die Tiere müssen die Möglichkeit haben, sich artgemäß zu bewegen. Die Bewegung darf nicht so eingeschränkt werden, dass das Tier dadurch leidet oder ihm Schäden zugefügt werden.
  • Wer ein Tier hält, muss dafür ausreichende Kenntnisse und Fähigkeiten im Bereich der Ernährung, Pflege und Unterbringung haben.

Für die Hundehaltung gibt es konkrete weitere Vorschriften in der Tierschutz-Hundeverodnung.

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat für zahlreiche Tierarten Gutachten oder Leitlinien mit näheren Informationen zur Haltung herausgegeben, zum Beispiel:

  • welche Maße ein Käfig mindestens haben muss,
  • wie ein Käfig ausgestattet sein muss, um den Bedürfnissen des Tieres gerecht zu werden,
  • welche Ansprüche die Tiere an ihre Ernährung, Pflege und ihre Umwelt haben,
  • welche Tiere nur gemeinsam mit Artgenossen gehalten werden sollen.

Außerdem muss der Handel bei Abgabe von Wirbeltieren dem Kunden geeignete schriftliche Informationen zu den Bedürfnissen des Tieres übergeben.

Bei manchen Haltungen (Papageien, bestimmte Arten von Reptilien, uvm.) sind artschutzrechtliche Anforderungen zu beachten. Die Tiere müssen beim für Sie zuständigen Regierungspräsidium gemeldet werden. Welches Regierungspräsidium für Sie zuständig ist und an wen Sie sich dort wenden müssen können Sie dem unten aufgeführten Link entnehmen.

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

27.02.2023 Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg