Lebenslagen: Gemeinde Wolfschlugen

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Yeymaps
Yeymaps ist ein Geokartendienst. Der Besucher der Webseite kann sich verschiedene Objekte anzeigen lassen.
Verarbeitungsunternehmen
GeoCockpit UG (haftungsbeschränkt)
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

Darstellung raumbezogener Sachverhalte via Kartendienst

Einwilligungshinweis

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Genutzte Technologien
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  • Open Streetmap Kartendienst
  • bing maps Kartendienst
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • aktuelle Kartenausdehnung
  • vorhandene Kartenebenen mit Sichtbarkeit und Darstellung
  • genutze Kartenebenen im yeymaps Data Warehouse
  • Größe Sidebar-Fenster
  • Spracheinstellungen des Browsers
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Artikel 13 und Artikel 14 EU-Datenschutzgrundverordnung

Ort der Verarbeitung
Europäische Union
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für dieVerarbeitungszwecke benötigt werden.
Datenempfänger

GeoCockpit UG (haftungsbeschränkt)

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

info@geocockpitug.de

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Essentiell

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Online-Formulare

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Gemeinde Wolfschlugen
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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Checkliste

Diese Liste führt die wichtigsten Punkte auf, die bei einem grenzüberschreitenden Umzug auf Sie zukommen können.

Vor dem Umzug

  • Umzug organisieren (z.B. Termin festlegen, Umzugsunternehmen beauftragen, Umzugshelfer organisieren, Parkfläche reservieren)
    Schweizer Staatsangehörige müssen einen entsprechenden Antrag auf Zollbefreiung für ihr Übersiedlungsgut stellen.
  • laufenden Mietvertrag fristgerecht kündigen, Rückzahlung der Mietkaution regeln und einen Termin für die Wohnungsübergabe vereinbaren (eventuell Übergabeprotokoll erstellen und alte Zählerstände festhalten)
  • bei der Stadt oder der Gemeinde den bisherigen Wohnsitz abmelden
  • Adressänderung und Umzugsdatum dem Finanzamt mitteilen
  • Kinder in der Kindertageseinrichtung/Schule abmelden
  • Umzug den zuständigen Stellen für Familienleistungen mitteilen
  • gegebenenfalls Krankenversicherung abmelden
  • gegebenenfalls Versicherungen kündigen (z.B. Hausratsversicherung)
  • bei Arbeitslosigkeit: Umzug der zuständigen Stelle mitteilen (Agentur für Arbeit, Pôle Emploi, regionales Arbeitsvermittlungszentrum (RAV), kantonale Behörde)
  • als Rentner oder Rentnerin: Umzug der Rentenversicherung mitteilen
    Achtung: Wenn Sie eine Rente beziehen, kann sich ein Umzug auf Ihre Rentenhöhe auswirken.
  • gegebenenfalls Ihr Konto auflösen
  • Gas, Strom, Wasser oder Fernwärme abmelden
  • Fahrzeug abmelden
  • Telefon, Fernseher beziehungsweise Kabelanschluss abmelden
  • gegebenenfalls Hund abmelden
  • Nachsendeauftrag für die Post beantragen
  • Abonnements kündigen oder Adressänderung mitteilen

Nach dem Umzug

  • Zählerstände in der neuen Wohnung ablesen (im Zuge der Wohnungsübernahme)
  • Übergabeprotokoll erstellen, in dem Sie aufgetretene Schäden am Umzugsgut festhalten
  • bei Ihrer neuen Wohngemeinde anmelden
  • gegebenenfalls bei der zuständigen Ausländerbehörde melden
  • bei Unternehmensgründung: Gewerbe anmelden beziehungsweise sich beim Finanzamt melden
  • Fahrzeug anmelden
  • Konto eröffnen
  • bei verschiedenen Versorgungsunternehmen anmelden (Gas, Strom, Fernwärme und Wasser)
  • Telefon, Fernsehen, Kabel anmelden
  • gegebenenfalls Parkausweis beantragen
  • gegebenenfalls Krankenversicherung anmelden
  • gegebenenfalls Versicherungen abschließen
  • gegebenenfalls Hund anmelden

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Regierungspräsidium Freiburg hat ihn am 03.02.2017 freigegeben.