Lebenslagen: Gemeinde Wolfschlugen

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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für dieVerarbeitungszwecke benötigt werden.
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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Schulkinderbetreuung

In Baden-Württemberg gibt es eine vielfältige Landschaft in der ganztägigen Bildung und Betreuung:

  • die gesetzlich verankerten Ganztagsschulen
  • die Horte und Horte an der Schule
  • die Betreuungsangebote kommunaler und freier Träger (wie Verlässliche Grundschule und Flexible Nachmittagsbetreuung)

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das Ganztagsförderungsgesetz beschlossen. Das Gesetz beinhaltet die stufenweise Einführung eines Anspruchs auf ganztägige Förderung für Grundschulkinder ab dem Schuljahr 2026/2027.

Der Anspruch besteht an allen fünf Werktagen im zeitlichen Umfang von acht Stunden täglich und richtet sich gegen den örtlich zuständigen Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Er gilt im zeitlichen Umfang des Unterrichts sowie der Angebote der Ganztagsgrundschulen, einschließlich der offenen Ganztagsgrundschulen, als erfüllt.

Die Betreuungsangebote kommunaler oder freier Träger (beispielsweise Fördervereine oder Kirchen) für Schulkinder ergänzen den Schulbetrieb sowie die Angebote der Horte. Die Personalhoheit, Finanzierung und operative Zuständigkeit liegt beim jeweiligen Träger, während die organisatorische Anbindung an die Schule in die gemeinsame Verantwortung von Träger und Schule gestellt ist. Gerade für die jüngeren Kinder ist das Angebot der Verlässlichen Grundschule interessant.

Eine Erweiterung des Betreuungsangebots bietet die flexible Nachmittagsbetreuung, die auch an weiterführenden Schulen eingerichtet werden kann.

Es besteht aber auch die Möglichkeit, einen Hort an der Schule oder einen herkömmlichen Hort zu besuchen.

An einer Ganztagsschule verbringen Schülerinnen und Schüler an drei oder vier Tagen auch den Nachmittag an ihrer Schule bleiben und bekommen dort ein Mittagessen.

Die Betreuungsangebote werden zum Teil auch durch Maßnahmen im Bereich der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit verschiedener Träger oder durch eine Zusammenarbeit mit Musikschulen oder Kunstschulen ergänzt.

Auch örtliche Vereine können das Betreuungsangebot bereichern. Kooperationen mit Vereinen haben bereits eine längere Tradition. Erforderlich ist bei dieser Zusammenarbeit immer die Absprache vor Ort zwischen Schule, Verein und kommunalem Träger der Betreuung.

Vertiefende Informationen

Auskünfte über das konkrete Betreuungsangebot einer Schule und die Bedingungen erhalten Sie bei den jeweiligen Schulsekretariaten, Gemeinden oder Städten. Informieren können Sie sich auch auf der Homepage der jeweiligen Schule.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Kultusministerium hat ihn am 21.11.2023 freigegeben.