Lebenslagen: Gemeinde Wolfschlugen

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Yeymaps
Yeymaps ist ein Geokartendienst. Der Besucher der Webseite kann sich verschiedene Objekte anzeigen lassen.
Verarbeitungsunternehmen
GeoCockpit UG (haftungsbeschränkt)
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

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  • vorhandene Kartenebenen mit Sichtbarkeit und Darstellung
  • genutze Kartenebenen im yeymaps Data Warehouse
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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Artikel 13 und Artikel 14 EU-Datenschutzgrundverordnung

Ort der Verarbeitung
Europäische Union
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für dieVerarbeitungszwecke benötigt werden.
Datenempfänger

GeoCockpit UG (haftungsbeschränkt)

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

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info@geocockpitug.de

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
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Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Wolfschlugen
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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Eich- und Beschusswesen

Bevor Messgeräte eingesetzt werden, müssen sie ein Konformitätsbewertungsverfahren durchlaufen haben.

Danach werden sie in regelmäßigen Abständen von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der jeweils zuständigen Eichämter geeicht.

Sie überprüfen, ob die Bauvorschriften eingehalten sind und ob die Anzeige richtig ist, also innerhalb der Eichfehlergrenze liegt.

Der Zweck der Eichung bzw. Eichpflicht besteht darin:

  • den Verbraucher beim Erwerb messbarer Güter und Dienstleistungen zu schützen,
  • im Interesse eines lauteren Handelsverkehrs die Voraussetzungen für richtiges Messen im geschäftlichen Verkehr zu schaffen,
  • die geforderte Messsicherheit im Gesundheitsschutz, Arbeitsschutz, Umweltschutz und ähnlichen Bereichen des öffentlichen Interesses zu gewährleisten und
  • das Vertrauen in amtliche Messungen zu stärken.

Wird bei der Reparatur eines Messgeräts der Haupt- oder Sicherungsstempel verletzt, erlischt die Gültigkeitsdauer der Eichung. Dabei ist es nicht immer möglich, das Gerät sofort zu eichen. Aus diesem Grund kann das Eichamt Betriebe, die geeichte Messgeräte instand setzen, ermächtigen, diese entsprechend zu kennzeichnen. Mit dem Instandsetzerkennzeichen kann das Messgerät weiterhin im geschäftlichen Verkehr eingesetzt werden.

Bevor Waffen an Berechtigte abgegeben werden dürfen, müssen sie, neben der Kennzeichnung, zur eindeutigen Identifizierung, Zuordnung und Rückführung, einer Sicherheitsprüfung unterzogen werden. Diese Prüfung findet im Beschussamt in Ulm statt. Bei relevanten Veränderungen an bereits geprüften Waffen, muss die Beschussprüfung wiederholt werden. Ergänzend zur Waffenprüfung muss jede Munition, die gewerblich für jagd- und sportliche Zwecke vertrieben wird, einer Typen- und Fabrikationskontrolle unterzogen werden.

Im Leistungsangebot der Experten im Beschussamt Ulm stehen auch ballistische und mechanische Materialprüfungen unter anderem an Konstruktionen, gepanzerte Pkw, Schutzwesten, Schilde und Helme.

Freigabevermerk

30.01.2024 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg und Regierungspräsidium Tübingen