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Neues aus Wolfschlugen

Aus der Sitzung des Gemeinderats

Erstelldatum03.07.2026

vom 29.06.2026

Errichtung eines Pools und einer Terrassenüberdachung - Albstraße 6
Dem Antrag auf Baugenehmigung zum Anbau einer Terrassenüberdachung und zum Bau eines Swimmingpools in der Albstraße 6 wurde mehrheitlich zugestimmt. Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Baugesetzbuch wird hergestellt.

Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage - Gurgelweg 11
Für das Grundstück Gurgelweg 11 wurde erneut eine Baugenehmigung für den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage beantragt. Geplant sind zehn barrierefreie Wohneinheiten sowie 15 Tiefgaragenstellplätze. Hierfür wird das bestehende Gebäude abgebrochen.
Die Baugenehmigung wurde bereits im Jahr 2018 erteilt und 2021 verlängert. Da eine weitere Verlängerung nicht fristgerecht beantragt wurde, ist nun ein neuer Antrag erforderlich. Die Planung entspricht unverändert dem bereits genehmigten Vorhaben. Die damals genehmigten Befreiungen vom Bebauungsplan sowie die Überschreitungen von Grund- und Geschossflächenzahl bleiben bestehen.

Seitens der Verwaltung bestehen keine Einwände gegen das Vorhaben.
Dem Antrag auf Baugenehmigung für einen Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage im Gurgelweg 11 wurde mehrheitlich zugestimmt. Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Baugesetzbuch wurde erteilt.

Winterdienst auf Gemeindestraße und öffentlichen Flächen - Vergabe  für 2026/2027
Für den Winterdienst auf den innerörtlichen Gemeindestraßen sowie Landes und Kreisstraße innerorts wurde eine neue Ausschreibung durchgeführt. Der Räum und Streudienst wird nach dem beschlossenen Räum- und Streuplan der Gemeinde durchgeführt. Von fünf angefragten Unternehmen gingen drei Angebote ein, darunter ein gemeinsames Angebot einer Bietergemeinschaft.
Das wirtschaftlichste Angebot wurde von der Firma Seibold Garten- und Landschaftsbau GmbH abgegeben.

Der Gemeinderat hat beschlossen, den Auftrag für die Durchführung des Winterdienstes im Gemeindegebiet an die Firma Seibold Garten- und Landschaftsbau GmbH zum Angebotspreis von 4.403,00 € pro Monat zu vergeben.

Kindertagesbetreuung in Wolfschlugen - Örtliche Bedarfsplanung
Die Verwaltung stellte die örtliche Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung für das Kindergartenjahr 2026/2027 sowie die folgenden Planungsjahre vor. Die Planung zeigte, dass sowohl im Kindergarten- als auch im Krippenbereich ausreichend Betreuungsplätze zur Verfügung standen.

Zudem wurde ein steigender Bedarf an Betreuungsangeboten mit verlängerten Öffnungszeiten festgestellt. Die Entwicklung der Betreuungszeiten soll daher weiter beobachtet werden.
Ein wichtiges Thema blieb außerdem die Inklusion in den Kindertageseinrichtungen. Darüber hinaus beteiligten sich die Wolfschlüger Einrichtungen am Sprachförderprogramm „SprachFit“, das Kinder gezielt auf den Schuleintritt vorbereitet.

1.    Der Gemeinderat nahm die örtliche Bedarfsplanung für die Kindertageseinrichtungen für das Kindergartenjahr 2026/2027 sowie den Ausblick auf die Jahre 2027/2028 und 2028/2029 zur Kenntnis. 
2.    Die Verwaltung wurde beauftragt, die weitere Entwicklung der Betreuungsbedarfe, insbesondere im Bereich der Öffnungszeiten, der Sprachförderung sowie der inklusiven Betreuung, fortlaufend zu beobachten und den Gemeinderat bei Bedarf über notwendige Anpassungen zu informieren.

Kindertageseinrichtungen in Wolfschlugen - Anpassung der Benutzungsgebühren für die Kindertageseinrichtungen zum 01.09.2026
Die Verwaltung stellte die Neukalkulation der Benutzungsgebühren für die Kindertageseinrichtungen ab dem 1. September 2026 vor. Die Gebühren orientierten sich weiterhin an der Anzahl der Kinder im Haushalt sowie am Familieneinkommen. Grundlage der Berechnung waren die tatsächlichen Betriebskosten. Der August bleibt beitragsfrei. Die Kosten für das Mittagessen werden weiterhin separat erhoben und die Verpflegungsgebühren angepasst. Zudem wurden die Satzungen über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen neu gefasst.

Bürgermeister Matthias Ruckh lobte die Bildungsarbeit in den kommunalen als auch in der Kita Unterm Regenbogen sowie dem Naturkindergarten der Naturwölfle. Die Zusammenarbeit aller drei Träger ist sehr gut. 
Brigitte Ziegler und Melanie Kunert erläuterten die Kalkulation. Bürgermeister Matthias Ruckh erläuterte, dass die Kosten in allen Kitas und Kinderkrippen der Gemeinde (einschließlich der Ev. Kirche und Naturwölfle) auf rund 5,9 Mio. Euro belaufen. Förderungen und Zuschüsse vom Land bzw. Dritten lieben bei 1,44 Mio. Euro, so dass ein Defizit von rund 4,5 Mio. Euro verbleibt. Die Kita-Gebühren decken nur einen Bruchteil dessen ab. Das Defizit im Ü3-Bereich liegt zwischen knapp 670 Euro und Monat je Platz und steigt bis auf über 1.600 Euro im Ganztagsbetreuungsbereich. In der Kinderkrippe ist aufgrund geringerer Platzzahlen und höherem Personaleinsatz der Abmangel deutlich höher. 

Bedingt durch das neue Kalkulationsmodell gibt es deutliche Erhöhungen aber auch einige Senkungen. Den Vorschlag das Modell so umzusetzen wurde nach intensivem Austausch im Gremium durch einen Antrag der CDU modifiziert. Es wurde beantragt die Erhöhungen zu beschließen und anstelle der Senkungen die bisherigen Gebühren beizubehalten. Das Gebührenmodell. Dieser Antrag wurde mehrheitlich beschlossen. 


1.    Der Gemeinderat stimmte dem Antrag der CDU mehrheitlich zu neue Benutzungsgebühren zu beschließen. 
2.    Der Gemeinderat stimmte der Anpassung der Essensgebühren ebenfalls mehrheitlich zu.
3.    Der Gemeinderat beschloss die Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen und beauftragte die Verwaltung die Satzung 2026/2027 mit den neuen Gebühren anzupassen. Die Satzung mit den Gebührensätzen finden Sie auch auf der Homepage der Gemeinde.

Jahresabschluss 2025 Kernhaushalt
Gem. § 95 der Gemeindeordnung (GemO) für Baden-Württemberg hat die Verwaltung die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2025 gefertigt. Auf die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2025, die Darstellung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben sowie den Feststellungsbeschluss zur Jahresrechnung wird verwiesen.

Der Gemeinderat nahm die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2025 zur Kenntnis.  Den über- und außerplanmäßigen Ausgaben wurde, soweit dazu keine expliziten Gemeinderatsbeschlüsse vorliegen, mehrheitlich zugestimmt. Der Gemeinderat trifft den Feststellungsbeschluss.


Jahresabschluss 2025 Eigenbetrieb Abwasserentsorgung
Der Jahresabschluss 2025 einschließlich der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurde von der Baker Tilly Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG gemäß Handelsgesetzbuch (HGB) gefertigt. Das Wirtschaftsjahr schließt mit einem Verlust von 435.689,97 € (Vorjahr: 201.619,39 € Fehlbetrag) ab.

1.    Der Jahresabschluss 2025 wurde gemäß der Beschlussvorlage der Baker Tilly Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG festgestellt.
2.    Der Verlust 2025 in Höhe von 435.692,97 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Jahresabschluss 2025 Eigenbetrieb Wasserversorgung
Der Jahresabschluss 2025 einschließlich der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurde von der Baker Tilly Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG gemäß Handelsgesetzbuch (HGB) gefertigt. Das Wirtschaftsjahr schließt mit einem Gewinn von 3.817,47 (Vorjahr: 117.268,96 € Gewinn) ab.

1.    Der Jahresabschluss 2025 wurde gemäß der Beschlussvorlage der Baker Tilly Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG festgestellt. 
2.    Der Gewinn im Haushaltsjahr 2025 in Höhe von 3.817,47 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.


Festsetzung des kalkulatorischen Zinssatzes 2027
Auf Empfehlung der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) beschloss der Gemeinderat die Berechnungsgrundlage für den kalkulatorischen Zinssatz. Dieser Zinssatz wurde bei der Kalkulation verschiedener Gebühren, beispielsweise für die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, berücksichtigt.

Die Berechnung orientierte sich an langfristigen Zinsentwicklungen und den Vorgaben der aktuellen Rechtsprechung. Daraus ergab sich ein kalkulatorischer Zinssatz von 3 Prozent. Dieser Zinssatz wird bereits seit dem Jahr 2025 angewendet und blieb unverändert bestehen.

Das Gremium beschloss den bisherigen kalkulatorischen Zinssatz in Höhe von 3,00 % für das Kalkulationsjahr 2027 beizubehalten. 

Abwassergebühren:
- Gebührenbedarfsberechnung 2025 (Nachkalkulation)
- Gebührenbedarfsberechnung 2027 (Kalkulation)

Die Nachkalkulation der Abwassergebühren für das Jahr 2025 ergab eine Kostenunterdeckung von rund 365.000 Euro. Diese soll in den Jahren 2027 bis 2030 schrittweise ausgeglichen werden.

Für das Jahr 2027 wurden die Schmutz- und Niederschlagswassergebühren auf Grundlage einer neuen Gebührenkalkulation festgesetzt. Dabei blieben die bisherigen Berechnungsgrundlagen, einschließlich des kalkulatorischen Zinssatzes von 3 Prozent, unverändert. Vorhandene Kostenüber- und -unterdeckungen aus den Vorjahren wurden berücksichtigt. Die bisherige Niederschlagswassergebühr beträgt 41 Cent/m². die Abwassergebühr 3,38 €/m³.

1.    Der Gebührenbedarfsberechnung 2025 (Nachkalkulation) wurde mehrheitlich zugestimmt. 
2.    Folgendem Ausgleich der Gebührenüberdeckungen aus den Jahre 2020-2023 mit dem Jahresergebnis 2025 wurde ebenfalls mehrheitlich zugestimmt:
Gebührenunterdeckung 2020:                24.749,09 €
Gebührenunterdeckung 2021:          9.266,50 €
Gebührenüberdeckung  2022:                  -14.243,90 €
Gebührenüberdeckung  2023:               -26.276,06 €                 

3.    Der Gebührenbedarfsberechnung 2027 (Kalkulation) wurde mehrheitlich zugestimmt. 
4.    Die Höhe der Abwassergebühren beträgt ab dem 01.01.2027:
Schmutzwassergebühren:            3,99 €/m³
Niederschlagswassergebühren:        0,42 €/m² 
5.    Der 9. Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung wurde mehrheitlich zugestimmt.

Frischwassergebühren: Kalkulation 2027
Die Frischwassergebühren wurden für das Jahr 2027 neu kalkuliert. Grundlage der Berechnung waren die Planzahlen des Haushaltsplans 2026 sowie die Jahresrechnung 2025. Die Gebühren sollen die Kosten der Wasserversorgung decken und die gesetzlichen Vorgaben erfüllen.

Unter Berücksichtigung der kalkulatorischen Verzinsung des Anlagenvermögens sowie der durchschnittlich verkauften Wassermenge der Jahre 2021 bis 2025 ergibt sich eine Frischwassergebühr von 3,14 €/m³. Die bisherige Gebühr beträgt 2,90 €/m³.

Zusätzlich wurden die Grundgebühren auf Basis der aktuell eingesetzten Wasserzähler und deren Kosten neu berechnet.

1. Der Gemeinderat nahm die Kalkulation der Frischwassergebühren 2027 zur Kenntnis.
2. Die Frischwassergebühren werden zum 01.01.2027 auf 3,14 €/m³ erhöht.
3. Die Anpassung der Grundgebühren wurde gemäß dem Satzungsentwurf beschlossen.
4. Der Gemeinderat stimmte der geänderten Wasserversorgungssatzung mehrheitlich zu.


Anpassung Wärmepreis 2026 im Eigenbetrieb Energieversorgung Wolfschlugen
Seit 2017 werden über 50 Haushalte in Wolfschlugen über das Nahwärmenetz des Eigenbetriebs Energieversorgung mit Wärme versorgt. Entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen werden die Preise regelmäßig an die Kostenentwicklung angepasst.

Auf Grundlage der Kostenentwicklung seit 2016 sowie der Holzpelletpreise des Jahres 2025 wurde der Wärmepreis neu berechnet. Der Arbeitspreis steigt zum 01.01.2026 von 12,19 Cent auf 13,05 Cent je Kilowattstunde (netto). Die Grundpreise erhöhen sich um 3,5 Prozent. Mit rund 13 Cent je Kilowattstunde netto liegt der Wärmepreis weiterhin im marktüblichen Bereich. Die neuen Preise werden mit der Jahresabrechnung 2026 berücksichtigt.

Der Gemeinderat stimmte der Anpassung des Wärmepreises gemäß beiliegendem Preisblatt rückwirkend zum 01.01.2026 zu.