Neues aus Wolfschlugen
Landtagswahl und Bürgermeisterwahl am 08.03.2026
Erstelldatum27.01.2026
Briefwahlunterlagen bequem per Internet oder QR-Code
Zur Landtagswahl und Bürgermeisterwahl am 08.03.2026 können Briefwahlunterlagen, schriftlich und in elektronischer Form beantragt werden (§ 19 Abs. 1 Landeswahlordnung und § 10 Abs. 1 KomWO.
Wenn Sie eine andere Person beauftragen, Ihre Briefwahlunterlagen abzuholen, benötigt diese Person eine schriftliche Vollmacht! Dies gilt zwingend auch für Ehegatten.
Wir bieten für Sie zu den Wahlen die Beantragung von Briefwahlunterlagen per Internet auf unserer Homepage an. Beim Aufruf des Links für die Beantragung von Briefwahlunterlagen erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen.
Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch mit Ihrem Mobilgerät über den QR Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Ihre Daten werden hier bereits angezeigt, beim Familiennamen nur der Anfangsbuchstaben gefolgt von einem *. Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und bei Bedarf eine abweichende Versandanschrift. Dieser Service steht bis zum 5. März 2026 zur Verfügung.
Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.
Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen anschließend durch gemeindliche Austräger zugestellt.
Bitte beachten Sie, dass die Briefwahlunterlagen für die Bürgermeisterwahl erst ab KW 9 zugestellt werden können!
Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift angeben.
Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an Frau Anja Kratzer, Tel.: 07022/5005-13 oder per E-Mail.