Neues aus Wolfschlugen
Hundesteuer 2025
Erstelldatum10.01.2025
Hundesteuer 2025
Die Hundesteuerbescheide 2025 der Gemeinde Wolfschlugen werden in den nächsten Tagen zugestellt. Die Zahlungen werden zum 14.02.2025 fällig. Wir möchten Ihnen im Nachgang noch einige Hinweise zur Hundesteuer geben:
Hundesteuermarken
Zusammen mit dem Hundesteuerbescheid 2025 wurde den Hundehaltern eine neue (hellblaue) Hundesteuermarke zugesandt. Ab sofort haben nur noch diese Marken Gültigkeit. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Hund die Steuermarke sichtbar am Halsband trägt.
Endet eine Hundehaltung, so ist die Hundesteuermarke mit der schriftlichen Anzeige beim Steueramt zurückzugeben.
Bei Verlust einer Hundesteuermarke kann eine Ersatzmarke gegen eine Gebühr von 5,00 Euro beantragt werden. Dasselbe gilt für den Ersatz einer unbrauchbar gewordenen Steuermarke.
Steuerschuld
Die Steuerschuld für das Kalenderjahr 2025 entsteht am 01. Januar für jeden über drei Monate alten Hund, der im Gemeindegebiet gehalten wird.
Bei Steuerpflichtigen, die am Abbuchungsverfahren (SEPA-Lastschrift-Mandat) teilnehmen, werden die Steuerbeträge vom angegebenen Bankkonto fristgerecht eingezogen.
Steuerpflicht nach dem 01. Januar
Wird ein Hund erst nach dem 01. Januar drei Monate alt oder wird ein drei Monate alter Hund erst nach diesem Zeitpunkt gehalten, so entsteht die Steuerschuld und beginnt die Steuerpflicht am 01. Tag des folgenden Monats. Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem die Hundehaltung beendet wird. Eine evtl. zu viel bezahlte Steuer wird erstattet.
Steuersätze
Die Hundesteuersätze der Gemeinde Wolfschlugen betragen für den ersten Hund
110,00 Euro, für jeden weiteren in einem Haushalt gehaltenen Hund 220,00 Euro. Die Zwingersteuer beträgt 330,00 Euro.
Meldepflicht
Das Halten eines Hundes, sowie das Ende einer Hundehaltung im Gemeindegebiet, sind innerhalb eines Monats schriftlich beim Steueramt der Gemeinde Wolfschlugen anzuzeigen. Wird ein Hund verkauft, sind Name und Anschrift des Käufers anzugeben.
Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass Sie ordnungswidrig handeln, wenn Sie der erforderlichen Anzeigepflicht nicht nachkommen. Diese Ordnungswidrigkeit kann eine Geldbuße nach sich ziehen.
Gemeinde Wolfschlugen
Steueramt