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BITE GmbH
Die BITE GmbH ist ein Full-Service-Anbieter innovativer Recruiting Software. Sowohl die Software-Entwicklung als auch die Datenhaltung finden exklusiv in Deutschland statt. Als einer der wenigen Anbieter für Bewerbermanagement Software sind wir ISO 27001 zertifiziert und erfüllen damit die höchsten Sicherheitsstandards. Unsere Produkte und Dienstleistungen entwickeln wir kontinuierlich weiter, um Ihren aktuellen und zukünftigen Ansprüchen und Bedürfnissen in vollem Umfang gerecht zu werden.
Verarbeitungsunternehmen
BITE GmbH
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

Bei Ihrer Kontaktaufnahme mit uns über das Kontaktformular werden die von Ihnen mitgeteilten Daten von uns gespeichert, um Ihre Fragen zu beantworten, bzw. Ihr Anliegen zu bearbeiten. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO auf der Basis des berechtigten Interesses, Ihnen eine Möglichkeit zur unkomplizierten und elektronischen Kontaktaufnahme und Kommunikation zu geben. Die in diesem Zusammenhang anfallenden Daten löschen wir, nachdem die Speicherung nicht mehr erforderlich ist, oder schränken die Verarbeitung ein, falls gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.

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Neues aus Wolfschlugen

Hundesteuer 2025

Erstelldatum10.01.2025

Hundesteuer 2025

Die Hundesteuerbescheide 2025 der Gemeinde Wolfschlugen werden in den nächsten Tagen zugestellt. Die Zahlungen werden zum 14.02.2025 fällig. Wir möchten Ihnen im Nachgang noch einige Hinweise zur Hundesteuer geben:

Hundesteuermarken

Zusammen mit dem Hundesteuerbescheid 2025 wurde den Hundehaltern eine neue (hellblaue) Hundesteuermarke zugesandt. Ab sofort haben nur noch diese Marken Gültigkeit. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Hund die Steuermarke sichtbar am Halsband trägt.

Endet eine Hundehaltung, so ist die Hundesteuermarke mit der schriftlichen Anzeige beim Steueramt zurückzugeben.

Bei Verlust einer Hundesteuermarke kann eine Ersatzmarke gegen eine Gebühr von 5,00 Euro beantragt werden. Dasselbe gilt für den Ersatz einer unbrauchbar gewordenen Steuermarke.

Steuerschuld

Die Steuerschuld für das Kalenderjahr 2025 entsteht am 01. Januar für jeden über drei Monate alten Hund, der im Gemeindegebiet gehalten wird.

Bei Steuerpflichtigen, die am Abbuchungsverfahren (SEPA-Lastschrift-Mandat) teilnehmen, werden die Steuerbeträge vom angegebenen Bankkonto fristgerecht eingezogen.

Steuerpflicht nach dem 01. Januar

Wird ein Hund erst nach dem 01. Januar drei Monate alt oder wird ein drei Monate alter Hund erst nach diesem Zeitpunkt gehalten, so entsteht die Steuerschuld und beginnt die Steuerpflicht am 01. Tag des folgenden Monats. Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem die Hundehaltung beendet wird. Eine evtl. zu viel bezahlte Steuer wird erstattet.

Steuersätze

Die Hundesteuersätze der Gemeinde Wolfschlugen betragen für den ersten Hund

110,00 Euro, für jeden weiteren in einem Haushalt gehaltenen Hund 220,00 Euro. Die Zwingersteuer beträgt 330,00 Euro.

Meldepflicht

Das Halten eines Hundes, sowie das Ende einer Hundehaltung im Gemeindegebiet, sind innerhalb eines Monats schriftlich beim Steueramt der Gemeinde Wolfschlugen anzuzeigen. Wird ein Hund verkauft, sind Name und Anschrift des Käufers anzugeben.

Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass Sie ordnungswidrig handeln, wenn Sie der erforderlichen Anzeigepflicht nicht nachkommen. Diese Ordnungswidrigkeit kann eine Geldbuße nach sich ziehen.

Gemeinde Wolfschlugen

Steueramt