Neues aus Wolfschlugen
Beantragung der Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl 2025
Erstelldatum16.02.2025
Wichte Infos zur Bundestagswahl 2025
Aufgrund des vorgezogenen Wahltermins für die Bundestagswahl und den knappen Fristen möchten wir Sie
gerne auf die Möglichkeit der direkten Abholung der Briefwahlunterlagen bei der Gemeindeverwaltung und auch auf die Möglichkeit der Durchführung der Briefwahl direkt im Rathaus hinweisen.
Wir werden hierzu ab Montag, 10.02.2025 bis Freitag, 21.02.2025 das Bürgerbüro im EG des Rathauses an allen Vormittagen zum Zweck der Briefwahlbeantragung, Abholung der Unterlagen ggfs. gleich Wahl vor Ort und allen anderen Angelegenheiten ohne Terminvergabe für den Publikumsverkehr geöffnet haben.
Es ist jedoch mit einem höheren Besucheraufkommen und somit mit längeren Wartezeiten zu rechnen.
Ihre durch Briefwahl abgegebenen Stimmen können nur gezählt werden, wenn sie bis spätestens 23.02.2025, 18:00 Uhr wieder bei uns eingegangen sind.
Es gibt drei Möglichkeiten Briefwahlunterlagen zu beantragen:
Persönlich…
Im Bürgerbüro unseres Rathauses. Füllen Sie den Antrag auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung aus und bringen Sie diese mit. Sie erhalten Ihre Briefwahlunterlagen sofort ausgehändigt und können auch an Ort und Stelle wählen, wenn Sie dies wünschen.
Wichtig! Wenn Sie eine andere Person beauftragen, Ihre Briefwahlunterlagen abzuholen, benötigt diese Person eine schriftliche Vollmacht! Dies gilt zwingend auch für Ehegatten.
Schriftlich…
Füllen Sie den Antrag auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung aus und werfen Sie diesen in den Briefkasten am Rathaus ein oder schicken ihn an uns. Wir senden Ihnen dann die Briefwahlunterlagen umgehend zu.
Über das Internet…
Elektronisch können Sie den Wahschein über diesen Link beantragen:
https://briefwahl.komm.one/intelliform/forms/komm.one/km-ewo/pool/wahlscheinantrag/bw-ost/wahlscheinantrag/index?ags=08116073
Die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist bis Freitag, 21.02.2025, 15:00 Uhr durch die Abgabe der ausgefüllten Wahlbenachrichtigung möglich.
In Ausnahmefällen, z.B. bei plötzlicher Krankheit ist eine Beantragung auch noch am Sonntag, den 23.02.2025 (bis 15:00 Uhr) möglich.
Bei Nichtzustellung eines Wahlscheins, kann bis Samstag, 22.02.2025, 12:00 Uhr ein neuer Wahlschein beantragt werden.
Aus technischen Gründen kann allerdings die Beantragung der Briefwahlunterlagen über das Internet nur bis Donnerstag, 20.02.2025, 12:00 Uhr erfolgen.
Weitere Informationen rund um die Wahl finden Sie hier