Gemeinde Wolfschlugen (Druckversion)
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Betreuungsmodelle

Ab dem 01.09.2021 hat die Kernzeit Einkommensabhängige Gebühren eingeführt.

Das bedeutet, dass die Kernzeitgebühren sich nach Ihrem Bruttoeinkommen der Familie ausrichtet. Es wurden 5 Einkommensstufen festgelegt.

Die Gebührenhöhe richtet sich neben der Art und Umfang der Betreuung, auch nach den Einkommensverhältnissen der Personensorgeberechtigten.

Der Antrag auf Ermäßigung finden Sie unter der Rubrik Formulare.

 

Gebührenhöhe (ab dem 01.09.2023)

1-2 Betreuungstage die Woche

Modell

Stufe 1

Stufe 2

Stufe 3

Stufe 4

Stufe 5

 

Modell I

 

47,00 €

 

53,00 €

 

61,00 €

 

67,00 €

 

74,00 €

 

Modell II

 

59,00 €

 

66,00€

 

75,00 €

 

84,00 €

 

91,00 €

 

Modell III

 

69,00 €

 

79,00 €

 

90,00 €

 

100,00 €

 

110,00 €

 

3-5 Betreuungstage pro Woche

Modell

 Stufe 1

 Stufe 2

  Stufe 3

 Stufe 4

 Stufe 5

 

Modell I

            93,00 €

          106,00 €

          120,00 €

         133,00 €

       146,00 €

 

Modell II

          116,00 €

       132,00 €

          150,00 €

         166,00 €

       182,00 €

 

Modell III

          139,00 €

       158,00 €

          179,00 €

         199,00 €

       218,00 €

 

Modell IV

             162,00 €

       184,00 €

          208,00 €

         231,00 €

       254,00 €

 

Modell V

             184,00 €

       210,00 €

          238,00 €

         264,00 €

       290,00 €

 

5 Einkommensstufen:

  • Stufe 1: gilt für Familien/Alleinerziehende, die Sozialleistungen in Anspruch nehmen (z.B. Leistungen SGB II oder XII) oder über ein Familien-Jahresbruttoeinkommen bis 38.000 € verfügen.
  • Stufe 2: gilt für Familien/Alleinerziehende, die über ein Familien-Jahresbruttoeinkommen von 38.000,01 € bis 52.000 € verfügen.
  • Stufe 3: gilt für Familien/Alleinerziehende, die über ein Familien-Jahresbruttoeinkommen von 52.000,01 € bis 66.000 € verfügen.
  • Stufe 4: gilt für Familien/Alleinerziehende, die über ein Familien-Jahresbruttoeinkommen von 66.000,01 € bis 80.000 € verfügen.
  • Stufe 5: gilt für Familien/Alleinerziehende, die über ein Familien-Jahresbruttoeinkommen ab 80.000,01 € verfügen.

Betreuungsmodelle

  • Modell I: Betreuungszeiten täglich von 7:00 Uhr bis 14:00 Uhr
  • Modell II: Betreuungszeiten täglich von 7:00 Uhr bis 14:00 Uhr und ein Nachmittag nach freier Wahl   (Mo – Do) bis 17:00 Uhr
  • Modell III: Betreuungszeiten täglich von 7:00 Uhr bis 14:00 Uhr und zwei Nachmittage nach freier Wahl (Mo – Do) bis 17:00 Uhr
  • Modell IV: Betreuungszeiten täglich von 7:00 Uhr bis 14:00 Uhr und drei Nachmittage nach freier Wahl (Mo – Do) bis 17:00 Uhr
  • Modell V: Betreuungszeiten von täglich 7:00 Uhr bis 14:00 Uhr und vier Nachmittage (Mo – Do) bis 17:00 Uhr

Zusätzlich können Sie ein Mittagessen dazu buchen. Es wird von der Firma Frische Blizz angeliefert. Die Preise für das Mittagessen kommen zuzüglich hinzu.

An Tagen mit gebuchter Nachmittagsbetreuung ist ein Mittagessen verpflichtend.

Mittagessen:

  • bei einem Essen pro Woche 16,00 Euro/Monat
  • bei zwei Essen pro Woche 31,00 Euro/Monat
  • bei drei Essen pro Woche 47,00 Euro/Monat
  • bei vier Essen pro Woche 62,00 Euro/Monat
  • bei fünf Essen pro Woche 78,00 Euro/Monat
 

Für weiter Fragen steht Ihnen die Leitung der Kernzeit zur Verfügung.

http://www.wolfschlugen.de//leben-wohnen/kernzeitbetreuung/betreuungsmodelle