Gemeinde Wolfschlugen (Druckversion)
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Gebühren und Steuern

Die Gemeinde Wolfschlugen kann neben bestimmen Steuern (Grundsteuer, Gewerbesteuer, Hundesteuer, Vergnügungssteuer) weitere Abgaben erheben. Rechtsgrundlage hierfür ist vor allem das Kommunalabgabengesetz (KAG). In der nachfolgenden Aufstellung sind die wichtigsten bzw. häufigsten Beiträge und Zahlen aufgeführt, die derzeit gelten:

Grundsteuer- und Gewerbesteuerhebesätze

  • Grundsteuer A | 380 v.H.
  • Grundsteuer B | 380 v.H.
  • Gewerbesteuerhebesatz | 380 v.H.

Hier (PDF-Datei) finden Sie allgemeine Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung in der Verwaltung der Grund- und Gewerbesteuer.

Hier (PDF-Datei) finden Sie den Flyer zur Grundsteuerreform 2022.

Hundesteuer

  • Grundsatz: im Rechnungsjahr wird für jeden Hund ein Betrag in Höhe von 110,00 Euro erhoben. 
  • Für den 2. und jeden weiteren Hund erhöht sich die Steuer auf 220,00 Euro pro Hund
  • Zwingersteuer: 330,00 Euro
  • Kampfhundesteuer: 800,00 Euro (1. Hund), jeder weitere 1.300 Euro
 

Für das Jahr 2024 (2023) gelten die folgenden Gebührensätze

Wassergebühr:

pro cbm Wasser                                                               2,94 € (2,94 €)

+ monatl. Grundgebühr (in der Regel)                    2,10 € (2,10 €)

zuzüglich 7 % MwSt.

 

Abwassergebühr:

Schmutzwassergebühr pro cbm Abwasser                          3,21 € (3,25 €)

Niederschlagswasser pro qm versiegelter Fläche              0,52 € (0,70 €)

http://www.wolfschlugen.de//rathaus-service/gebuehren-steuern