Betreuungsmodelle
Betreuungsmodelle
Seit dem 01.09.2021 hat die Schulkindbetreuung einkommensabhängige Gebühren eingeführt. Das bedeutet, dass die Betreuungsgebühren sich nach dem Bruttoeinkommen der Familie ausrichtet. Es wurden 5 Einkommensstufen festgelegt.
Die Gebührenhöhe richtet sich neben der Art und Umfang der Betreuung, auch nach den Einkommensverhältnissen der Personensorgeberechtigten.
Der Antrag auf Ermäßigung finden Sie unter der Rubrik Formulare.
Gebührenhöhe (ab dem 01.09.2025)
1-2 Betreuungstage die Woche
Modell I
Stufe 1: 55,00 €
Stufe 2: 64,00 €
Stufe 3: 71,00 €
Stufe 4: 77,00 €
Stufe 5: 86,00 €
Modell II
Stufe 1: 68,00 €
Stufe 2: 76,00€
Stufe 3: 87,00 €
Stufe 4: 97,00 €
Stufe 5: 105,00 €
Modell III
Stufe 1: 79,00 €
Stufe 2: 91,00 €
Stufe 3: 104,00 €
Stufe 4: 116,00 €
Stufe 5: 127,00 €
3-5 Betreuungstage pro Woche
Modell I
Stufe 1: 107,00 €
Stufe 2: 122,00 €
Stufe 3: 138,00 €
Stufe 4: 153,00 €
Stufe 5: 168,00 €
Modell II
Stufe 1: 134,00 €
Stufe 2: 152,00 €
Stufe 3: 173,00 €
Stufe 4: 191,00 €
Stufe 5: 210,00 €
Modell III
Stufe 1: 160,00 €
Stufe 2: 182,00 €
Stufe 3: 206,00 €
Stufe 4: 230,00 €
Stufe 5: 251,00 €
Modell IV
Stufe 1: 187,00 €
Stufe 2: 212,00 €
Stufe 3: 240,00 €
Stufe 4: 266,00 €
Stufe 5: 293,00 €
Modell V
Stufe 1: 212,00 €
Stufe 2: 242,00 €
Stufe 3: 275,00 €
Stufe 4: 305,00 €
Stufe 5: 335,00 €
5 Einkommensstufen
- Stufe 1: gilt für Familien/Alleinerziehende, die Sozialleistungen in Anspruch nehemen
(z.B. Leistungen SGB ll oder xll) oder über ein Familien-Jahresbruttoeinkommen bis 43.000 € verfügen. - Stufe 2: gilt für Familien/Alleinerziehende, die über ein Familien-Jahresbruttoeinkommen
von 43.000,01€ bis 57.000 € verfügen. - Stufe 3: gilt für Familien/Alleinerziehende, die über ein Familien-Jahresbruttoeinkommen
von 57.000,01€ bis 71.000 € verfügen. - Stufe 4: gilt für Familien/Alleinerziehende, die über ein Familien-Jahresbruttoeinkommen
von 71.000,01€ bis 85.000 € verfügen. - Stufe 5: gilt für Familien/Alleinerziehende, die über ein Familien-Jahresbruttoeinkommen
ab 85.000,01 € verfügen.
Betreuungsmodelle & Mittagessen
Betreuung und Mittagessen im Rahmen der Halbtagsschule
- Montag bis Freitag: Frühbetreuung 07:00 Uhr bis 08:00 Uhr (tageweise buchbar)
- Montag und Freitag: Mittagsbetreuung von 12:00 Uhr bis 13:00 Uhr oder 14:00 Uhr (tageweise buchbar)
- Dienstag bis Donnerstag: Mittagsbetreuung von 12:00 bis 13:00 Uhr bzw. Do bis 13:30 Uhr (nur als Gesamtpaket buchbar)
- Montag und Freitag: Lenrzeit von 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr (tageweise buchbar)
- Montag bis Donnerstag: Spätbetreuung von 15:00 bis 16:00 Uhr bzw. 17:00 Uhr (tageweise buchbar)
Betreuung und Mittagessen im Rahmen der Ganztagesschule
- Montag bis Freitag: Frühbetreuung 07:00 Uhr bis 08:00 Uhr (tageweise buchbar)
- Montag und Freitag: Mittagsbetreuung von 12:00 Uhr bis 13:00 Uhr oder 14:00 Uhr (tageweise buchbar)
- Montag und Freitag: Lenrzeit von 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr (tageweise buchbar)
- Montag bis Donnerstag: Spätbetreuung von 15:00 bis 16:00 Uhr bzw. 17:00 Uhr (tageweise buchbar)
Mittagessen:
- bei einem Essen pro Woche 16,00 Euro/Monat
- bei zwei Essen pro Woche 31,00 Euro/Monat
- bei drei Essen pro Woche 47,00 Euro/Monat
- bei vier Essen pro Woche 62,00 Euro/Monat
- bei fünf Essen pro Woche 78,00 Euro/Monat
Für weitere Fragen steht Ihnen die Leitung der Schulkindbetreuung zur Verfügung.