|
|
Anlagen zur Gebührenordnung der Musikschule Wolfschlugen gültig ab 01.04.2010.
1. Unterrichtsgebühren:
Die Unterrichtsgebühr ist eine Jahresgebühr, die in 12 Monatsraten in der Regel im Abbuchungsverfahren zu bezahlen ist.
|
|
Unterrichtsart
|
Dauer
|
Betrag
|
|
Einzelunterricht
|
60
|
110,00 €
|
|
Einzelunterricht
|
45
|
90,00 €
|
|
Einzelunterricht
|
30
|
65,00 €
|
|
Einzelunterricht
|
20
|
40,00 €
|
|
Gruppenunterricht (2-er und3-er)
|
30/45
|
35,00 €
|
|
Gruppenunterricht (2-er)
|
45
|
47,00 €
|
|
Gruppenunterricht (mehr als 3-er)
|
45
|
22,00 €
|
|
Klassenunterricht Elementarstufe
|
35 - 60
|
12,00 €
|
|
Klassenunterricht Kooperation Schule
|
45
|
10,00 €
|
|
Klassenunterricht Orientierungsstufe
|
45 - 60
|
22,00 €
|
|
Kombiunterricht (2-er)
|
40
|
40,00 €
|
|
Kombiunterricht (3-er)
|
60
|
50,00 €
|
|
Orchester, Band
|
45 - 90
|
15,00 €
|
| Ballett, Jazz-Dance |
60 |
27,00 € |
|
Die Gastschülergebühr wird für die Teilnahme an den Orchestern, Chören oder Ensembles der Musikschule erhoben, sofern nicht gleichzeitig ein gebührenpflichtiges Unterrichtsfach an der Musikschule Wolfschlugen besucht wird.
Bei der Bemessung der Gebühren ist ein einmaliger Unterrichtsausfall pro Halbjahr wegen Erkrankung der Lehrkraft berücksichtigt worden. Ab dem zweiten Krankheitsausfall werden die anteiligen Gebühren für den ausgefallenen Unterricht gutgeschrieben.
|
|
2. Ermäßigungen
Ermäßigung Bemerkungen
in %
Stufe I 20 - Familienermäßigung für das 2. Familienmitglied
- Mehrfächerermäßigung für das 2. Unterrichtsfach
Stufe II 40 - Familienermäßigung für das 3. und alle weiteren Familienmitglieder
- Mehrfächerermäßigung für das 3. und jedes weitere Unterrichts- fach
Stufe III 30 - Vereinsermäßigung (siehe Gebührenordnung § 4 Abs. 5)
3. Zuschläge
Zuschläge Bemerkungen
in %
20 - Der Auswärtigenzuschlag wird generell bei Personen erhoben, die ihren
Wohnsitz nicht in Wolfschlugen haben.
20 - Der Erwachsenenzuschlag gilt für alle Personen, die das 27. Lebensjahr
vollendet haben.
4. Instrumentenmietgebühr
Instrumentenart Monatsrate
Gitarre, 1/4 + 1/2 Violine 7,00 Euro
Streich- und Blasinstrumente 10,00 Euro
5. Gebühren außerhalb des regelmäßigen Schulunterrichts
a) 5-er Block zu je 30 Min: 130,00 Euro
b) 5-er Block zu je 45 Min: 195,00 Euro
Die Inanspruchnahme des Unterrichts muss innerhalb von 3 Monaten nach Erwerb der Unterrichtseinheit erfolgen. Nicht in Anspruch genommene Unterrichtsstunden verfallen nach diesem Zeitraum ersatzlos. Eine Kostenerstattung für verfallene Unterrichtsstunden ist ausgeschlossen.
|
|