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der Musikschule Wolfschlugen

 

Anlagen zur Gebührenordnung der Musikschule Wolfschlugen gültig ab 01.04.2010.

1. Unterrichtsgebühren:
Die Unterrichtsgebühr ist eine Jahresgebühr, die in 12 Monatsraten in der Regel im Abbuchungsverfahren zu bezahlen ist.
 

Unterrichtsart

Dauer

Betrag

Einzelunterricht

60

110,00 €

Einzelunterricht

45

90,00 €

Einzelunterricht

30

65,00 €

Einzelunterricht

20

40,00 €

Gruppenunterricht (2-er und3-er)

30/45

35,00 €

Gruppenunterricht (2-er)

45

47,00 €

Gruppenunterricht (mehr als 3-er)

45

22,00 €

Klassenunterricht Elementarstufe

35 - 60

12,00 €

Klassenunterricht Kooperation Schule

45

10,00 €

Klassenunterricht Orientierungsstufe

45 - 60

22,00 €

Kombiunterricht (2-er)

40

40,00 €

Kombiunterricht (3-er)

60

50,00 €

Orchester, Band

45 - 90

15,00 €

Ballett, Jazz-Dance 60 27,00 €

 

Die Gastschülergebühr wird für die Teilnahme an den Orchestern, Chören oder Ensembles der Musikschule erhoben, sofern nicht gleichzeitig ein gebührenpflichtiges Unterrichtsfach an der Musikschule Wolfschlugen besucht wird.

Bei der Bemessung der Gebühren ist ein einmaliger Unterrichtsausfall pro Halbjahr wegen Erkrankung der Lehrkraft berücksichtigt worden. Ab dem zweiten Krankheitsausfall werden die anteiligen Gebühren für den ausgefallenen Unterricht gutgeschrieben.

 

2. Ermäßigungen

             Ermäßigung                                 Bemerkungen                                 
                   in %

Stufe I          20              - Familienermäßigung für das 2. Familienmitglied
                                      - Mehrfächerermäßigung für das 2. Unterrichtsfach

Stufe II         40             -  Familienermäßigung für das 3. und alle weiteren Familienmitglieder
                                     - Mehrfächerermäßigung für das 3. und jedes weitere Unterrichts-                                       
fach                                                             

Stufe III        30             - Vereinsermäßigung (siehe Gebührenordnung § 4 Abs. 5) 



3. Zuschläge

  Zuschläge                           Bemerkungen
      in %       
  
      20            - Der Auswärtigenzuschlag wird generell bei Personen erhoben, die ihren
                        Wohnsitz nicht in Wolfschlugen haben.

      20            - Der Erwachsenenzuschlag gilt für alle Personen, die das 27. Lebensjahr
                         vollendet haben. 

  
4. Instrumentenmietgebühr

Instrumentenart                           Monatsrate

Gitarre, 1/4 + 1/2 Violine                     7,00 Euro
Streich- und Blasinstrumente             10,00 Euro

 
5. Gebühren außerhalb des regelmäßigen Schulunterrichts

a) 5-er Block zu je 30 Min:      130,00 Euro
b) 5-er Block zu je 45 Min:      195,00 Euro

Die Inanspruchnahme des Unterrichts muss innerhalb von 3 Monaten nach Erwerb der Unterrichtseinheit erfolgen. Nicht in Anspruch genommene Unterrichtsstunden verfallen nach diesem Zeitraum ersatzlos. Eine Kostenerstattung für verfallene Unterrichtsstunden ist ausgeschlossen.

 
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Copyright © 2007. Letzte Aktualisierung: 18.07.2011