Ehrung aufgrund kommunalpolitischer Tätigkeit durch den
Gemeinderat
- Gemeinderätin Ellen Balz und Gemeinderat Andreas
Broß
Die beiden Gemeinderäte wurden für 10 Jahre Gemeinderatstätigkeit geehrt.
Vorhabensbezogener Bebauungsplan „Dina Elektronik
GmbH“
- Bedenken und Anregungen aus der 2. öffentlichen
Auslegung
- Satzungsbeschluss
1) Der Gemeinderat stimmt den Vorschlägen der Behandlung und Abwägung
aller betroffenen privaten und öffentlichen Belange und der Stellungnahmen aus
den Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen zu. Die Verwaltung wird
beauftragt, die jeweiligen Abwägungen den Trägern öffentlicher Belange, den
Behörden sowie den Bürgern zuzustellen.
2) Der Gemeinderat stimmt dem Durchführungsvertrag zu.
3) Gemäß §10 BauGB wird der vorhabens- und Erschließungsplan „Dina
Elektronik GmbH“ (Lageplan vom 20.06.2011/05.10.2011, Begründung vom
20.06.2011/05.10.2011/24.10.2011 und Umweltbericht vom 24.10.2011) als Satzung
beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt durch Bekanntmachung im
Mitteilungsblatt die Rechtskraft herbeizuführen.
Bebauungsplan „Industriegebiet – 5. Änderung“
-
Aufstellungs-, Plan- und Auslegungsbeschluss, Durchführung des Verfahrens nach §
13 BauGB
Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes
„Industriegebiet 5. Änderung“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB.
Der Planinhalt mit
Lageplan, Text und Begründung Stand 06.02.2012 wird gebilligt.
Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung den Bebauungsplanentwurf
„Industriegebiet 5. Änderung“ gemäß § 13 Abs. 2 Punkt 2 öffentlich auf die Dauer
von 14 Tagen auszulegen.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren
Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, bekommen die Information der
Auslegung und haben gemäß § 13 Abs. 2 Punkt 3 die Möglichkeit, eine
Stellungnahme innerhalb einer angemessenen Frist abzugeben.
Sanierung der ehemaligen Grundschule
8.1
Vorgehensweise bei der Planung des Außenbereichs für die
Kinderkrippe
8.2 Installation einer
Photovoltaikanlage
Der Gemeinderat stimmt der von der Verwaltung vorgeschlagenen Vorgehensweise
zu und beauftragt die Verwaltung die Planung an die beiden Firmen zu
vergeben.
Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung 5 Angebote mit deutschen und
asiatischen Produkten einzuholen und getrennte Wirtschaftlichkeitsberechnungen
mit Kosten für die Südost- und Nordwestseite erstellen zu lassen.