Willkommen
Gemeinde
Rathaus
Politik & Gremien
Mitglieder
Ausschüsse
Sitzungen
Ortsrecht von Wolfschlugen
Wahlen
Erziehung & Bildung
Gesundheit & Soziales
Kirchen
Kultur, Freizeit & Vereine
Kontakt
Marktplatz
Gemeinde Wolfschlugen
Sitzungsberichte aktuell
Home Suchen Sitemap Druckversion

Sitzung 27.02.2012

Gewerbezweckverband Nürtingen
5.1 Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2012 des Gewerbezweckverbandes
5.2 Vorstellung des neuen Wirtschaftsförderes Herr Stefan Schneider

Die Verwaltung wird beauftragt bei der Verbandsversammlung dem Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2012 zuzustimmen.

Bauerneuerung ehemaliges Grundschulgebäude
- Vergabe der Bauleistungen Gewerke 1 – 13

Der Gemeinderat empfiehlt der Verwaltung entsprechend den Vergabevorschlägen die Gewerke 1, 2, 4 – 13 zu beauftragen und entsprechende Bauverträge abzuschließen.

Ferner wird der Vergabe des Gewerks Nr. 3 im Rahmen der Eilentscheidung des Bürgermeisters zugestimmt.

 

Sitzung 06.02.2012

Ehrung aufgrund kommunalpolitischer Tätigkeit durch den Gemeinderat
- Gemeinderätin Ellen Balz und Gemeinderat Andreas Broß

Die beiden Gemeinderäte wurden für 10 Jahre Gemeinderatstätigkeit geehrt.

Vorhabensbezogener Bebauungsplan „Dina Elektronik GmbH“
- Bedenken und Anregungen aus der 2. öffentlichen Auslegung
- Satzungsbeschluss

1) Der Gemeinderat stimmt den Vorschlägen der Behandlung und Abwägung aller betroffenen privaten und öffentlichen Belange und der Stellungnahmen aus den Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen zu. Die Verwaltung wird beauftragt, die jeweiligen Abwägungen den Trägern öffentlicher Belange, den Behörden sowie den Bürgern zuzustellen.

2) Der Gemeinderat stimmt dem Durchführungsvertrag zu.

3) Gemäß §10 BauGB wird der vorhabens- und Erschließungsplan „Dina Elektronik GmbH“ (Lageplan vom 20.06.2011/05.10.2011, Begründung vom 20.06.2011/05.10.2011/24.10.2011 und Umweltbericht vom 24.10.2011) als Satzung beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt durch Bekanntmachung im Mitteilungsblatt die Rechtskraft herbeizuführen.

Bebauungsplan „Industriegebiet – 5. Änderung“
- Aufstellungs-, Plan- und Auslegungsbeschluss, Durchführung des Verfahrens nach § 13 BauGB

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Industriegebiet 5. Änderung“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB.
Der Planinhalt mit Lageplan, Text und Begründung Stand 06.02.2012 wird gebilligt.

Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung den Bebauungsplanentwurf „Industriegebiet 5. Änderung“ gemäß § 13 Abs. 2 Punkt 2 öffentlich auf die Dauer von 14 Tagen auszulegen.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, bekommen die Information der Auslegung und haben gemäß § 13 Abs. 2  Punkt 3 die Möglichkeit, eine Stellungnahme innerhalb einer angemessenen Frist abzugeben.

Sanierung der ehemaligen Grundschule
8.1 Vorgehensweise bei der Planung des Außenbereichs für die Kinderkrippe
8.2 Installation einer Photovoltaikanlage

Der Gemeinderat stimmt der von der Verwaltung vorgeschlagenen Vorgehensweise zu und beauftragt die Verwaltung die Planung an die beiden Firmen zu vergeben. 

Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung 5 Angebote mit deutschen und asiatischen Produkten einzuholen und getrennte Wirtschaftlichkeitsberechnungen mit Kosten für die Südost- und Nordwestseite erstellen zu lassen.

 

Sitzung am 16.01.2012

Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2012
- Beschluss                                                     

Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg vom 25.07.1955 (GBl. S. 129) in der Fassung vom 24.7.2000 (GBl. S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 17.2.2006 (GBl. S. 20) hat der Gemeinderat am 16.01.2012 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 beschlossen:

§ 1
Haushaltsplan

Der Haushaltsplan wird festgestellt mit

            1. den Einnahmen und Ausgaben in Höhe von je             18.242.200 €
                im Verwaltungshaushalt                                            12.802.750 €
                im Vermögenshaushalt                                               5.439.450 €

            2.  dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen
                 (Kreditermächtigung) in Höhe von                               2.800.000 €

            3.  dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von        0 €

 

§ 2

Kassenkreditermächtigung

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf                                4.000.000 €
festgesetzt.     

§ 3
Realsteuerhebesätze

Die Hebesätze wurden in der Hebesatzsatzung vom 14.12.2009, zuletzt geändert am 22.11.2010 wie folgt festgesetzt:

1. für die Grundsteuer
    a) für die Land- u. Forstwirtschaftlichen Betriebe
        (Grundsteuer A) auf                                                                                     340 v.H.
    b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf                                                        340 v.H.
2. für die Gewerbesteuer auf                                                                                 340 v.H.
    des Steuermessbetrags.


Wirtschaftsplan 2012 des Eigenbetriebs Wasserversorgung
- Beschluss

Der Wirtschaftsplan 2012 der Sonderrechnung Wasserversorgung wird aufgrund von § 14 des Eigenbetriebsgesetzes wie folgt festgesetzt:

1.1 im Erfolgsplan
in den Aufwendungen ud Erträgen
auf je                                                                                         390.500 €

1.2 im Vermögensplan
in den Ausgaben und Einnahmen
auf je                                                                                         141.500 €

2. Der Höchstbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen
wird auf                                                                                       58.300 €
festgesetzt.

3. Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf                            200.000 €   
festgesetzt.


Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über den gemeinsamen Betrieb einer Förderschule in Nürtingen mit Außenstelle in Neckartenzlingen und Neuffen
- Kündigung der Vereinbarung
- Abschluss einer Vereinbarung mit der Stadt Filderstadt

Beschluss:

  1. Der Beschluss des Gemeinderats vom 17.10.2011 wird wie folgt geändert: Die Verwaltung wird beauftragt gemäß § 5 der zum 01.01.2012 in Kraft getretenen öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über den Betrieb einer Förderschule in Nürtingen mit Außenstellen in Neckartenzlingen und Neuffen zum 31.07.2013 zu kündigen.
  2. Sofern die Vereinbarung nicht zum 01.01.2012 in Kraft treten kann (bei Scheitern aus formalen oder rechtlichen Gründen) wird die Verwaltung vorsorglich beauftragt gemäß der Vereinbarungen vom 09.06.1982 mit dem Sonderschulverband Nürtingen sowie die Vereinbarung vom 10.6.1976 über den gemeinsamen Betrieb einer Förderschule in Nürtingen mit Außenstellen in Neckartenzlingen und Neuffen zum 31.07.2013 zu kündigen.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt mit der Stadt Filderstadt den Abschluss einer Vereinbarung vorzunehmen, die die Aufnahme zum Schuljahr 2013/2014 vorsieht.

 
Aktuelles

Aktuelle Informationen

Stellenausschreibung
mehr...


Stellenausschreibung Kinderbetreuung
mehr...


Die Filderwasserversorgung informiert:
mehr...


Führung der Freiwilligen Feuerwehr Wolfschlugen bestätigt
mehr...


Neues aus dem Gemeinderat

Sitzung am 23.04.2012
mehr...


Zu verschenken ... & Tauschbörse


mehr...


Newsletter

Der Newsletter ist da !
mehr ...

Aktuelle Veranstaltungen

17.05.2012
Schöllhau-Hocketse
Veranstalter: Musikverein


 
Copyright © 2007. Letzte Aktualisierung: 19.03.2012