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Wasserversorgung

Wasserversorgung der Gemeinde

Der Wasserbezug für die Gemeinde Wolfschlugen erfolgt über den Zweckverband Filderwasserversorgung. Der 1904 gegründete Verband mit elf Mitgliedern, darunter zehn Gemeinden hat seinen Sitz in Neckartailfingen. Der Zweckverband Filderwasserversorgung versorgt somit ca. 145.000 Einwohner im westlichen Teil des Landkreises Esslingen.

Verbandsvorsitzender:
Oberbürgermeister Roland Klenk, Leinfelden-Echterdingen

Erster Stellvertreter:
Bürgermeister Ingo Hacker, Neuhausen auf den Fildern

Zweiter Stellvertreter:
Bürgermeister Wolfgang Gogel, Neckartailfingen

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Mittelwertanalyse 2022

Bekanntgabe von Zusatzstoffen in der Wasseraufbereitung

Die Gemeinde Wolfschlugen bezieht als Verbandsmitglied der Filderwasserversorgung Filderwasser. Die Filderwasserversorgung setzt dem Wasser bei der Aufbereitung Chlor entsprechend den Vorschriften der Trinkwasserverordnung zu. Der Chlorgehalt baut sich auf dem Transportweg weitgehend ab und ist beim Verbraucher nur noch in kleinsten Restspuren bzw. nicht mehr nachweisbar.
 

Härtebereiche des gelieferten Trinkwassers

Seit dem 05.05.2007 gilt die Neufassung des Wasch- und Reinigungsmittelgesetz (WRMG). Danach sind gemäß § 9 Abs. 2 WRMG nur noch drei Härtebereiche anzugeben. Diese Härtebereiche sind:

weich: weniger als 1,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht 8,4°dH)
mittel: 1,5 bis 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht 8,4-14°dH)
hart: mehr als 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht mehr als 14°dH)

Der Härtebereich liegt für die Gemeinden mit Bodenseewasser bei 9,0°dH sowie für die Gemeinden mit "Filderwasser" bei 9,7°dH im Härtebereich mittel.

Für Bodenseewasser: Härtebereich mittel, 1,60 Millimol Calciumcarbonat/Liter
Für Filderwasser: Härtebereich mittel, 1,72 Millimol Calciumcarbonat/Liter

Überprüfung der Hauptabsperrventile

Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass sämtliche Hauptabsperrventile der Wasserleitung von Zeit zu Zeit auf deren Funktion zu überprüfen sind. Festsitzende Absperrventile können beim Wasseruhrentausch oder im Notfall zu Problemen führen. Laut Trinkwassersatzung ist der jeweilige Haus- bzw. Grundstückseigentümer für die Hausanschlussleitung ab der Grundstücksgrenze verantwortlich (ausgenommen Wasseruhr).

Für Schäden, die durch Funktionsstörungen der Absperrventile ausgelöst werden, kann die Gemeinde nicht aufkommen. Daher bitten wir um Beachtung und Umsetzung.

Wir danken für Ihre Verständnis.
Ihre Gemeindeverwaltung

Ausleihe von Standrohren zur temporären Wasserentnahme

Geänderter Ablauf bei der Ausleihe von Standrohren für temporäre Wasserentnahme: Der Ablauf und die Gebühren zur Verleihung eines Standrohres wurden von der Verwaltung geändert.

Beachten Sie bitte hierzu den beispielhaften Ablauf zur Standrohrausleihe, den Sie unten beigefügt finden. Die Vertragsunterlagen erhalten Sie im Rathaus. Erst nach erfolgter Hinterlegung der Kaution und Quittierung, kann das Standrohr beim Bauhof abgeholt werden. Als Kaution werden 500,00 € verlangt. Bei Rückgabe verhält sich der Prozess entgegengesetzt. Rückgabe Standrohr beim Bauhof → Rückgabequittung → Rathaus (Kämmerei) Rückerstattung Kaution und Abgabe Mietvertrag.

Die Mietsätze haben wir ebenfalls angepasst und die Verwaltungsgebühren vereinfacht.

Beispielhafter Ausleihvorgang:
Ansprechpartner Amt für Zentrale Dienste/Finanzen:
Frau Götz
Zimmer 206 (für Kautionshinterlegung)
Telefonnummer: 07022 5005-21

Ansprechpartner Bauhof:
Herr Bock
Mobiltelefon: 0160 96564944

Ansprechpartner Ortsbauamt:
Frau Burkert
Zimmer 210
Telefonnummer: 07022 5005-62

Öffnungszeiten:

  • Montag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
  • Dienstag: 09:00 Uhr bis 12:30 Uhr und 15:00 Uhr bis 18:30 Uhr
  • Freitag: 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr

Mittwoch und Donnerstag ist das Rathaus geschlossen, nur telefonische Erreichbarkeit und mit Terminvereinbarung

Ablauf:

  1. Der Mieter holt sich den Vertrag beim Ortsbauamt.
  2. Mieter bezahlt 500 € Kaution beim Amt für Zentrale Dienste und Finanzen und bekommt Zahlungsbestätigung auf den Vertrag.
  3. Mieter geht zum Bauhof -> Herr Bock ergänzt Eintragungen (Zählerstand, etc. und Ausgabe)
  4. Mieter unterschreibt Ausgabe
  5. Mietvertrag verbleibt während der Leihe im Bauhof
  6. Standrohr kommt zurück, Eintragung Endstand, Rücknahme Rohr, Unterschrift Bauhof
  7. Mieter geht zum Amt für Zentrale Dienste und Finanzen: Abgabe Vordruck, Auszahlung 500 € Kaution
  8. Mietvertrag zur Abrechnung an Ortsbauamt
  9. Rechnung Ortsbauamt an Mieter
http://www.wolfschlugen.de//leben-wohnen/ver-entsorgung/wasserversorgung