Wolfschlugen, 29.03.2012
URL: http://www.wolfschlugen.de/Gebuehren.asp

Gebühren und Steuern


Gebühren im Bürgerbüro

Allgemein

  • Ausstellung eines Führungszeugnisses | 13,00 Euro
  • Beglaubigungen von Fotokopien (für die 1. Beglaubigung) | 1,50 Euro
  • Für jede weitere Beglaubigung | 0,50 Euro
  • Erstellung einer Kopie  A 4 (für die 1. Kopie) | 0,75 Euro
  • Für jede weitere Kopie A 4 | 0,50 Euro
  • Erstellung einer Kopie A 3 (für die 1. Kopie | 1,25 €
  • Für jede weitere Kopie A 3 | 1,00 €
  • Fundgebühr | 1,50 Euro

Ausweise und Pässe

  • Ausstellung eines Personalausweises ab 24 Jahren | 28,80 Euro
  • Ausstellung eines Personalausweises unter 24 Jahren | 22,80 Euro
  • Ausstellung eines Reisepasses | 59,00 Euro
  • Ausstellung eines Reisespasses unter 24 Jahren | 37,50 Euro
  • Ausstellung eines Kinderreisepasses | 13,00 Euro
  • Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises | 10,00 Euro
  • Ausstellung eines vorläufigen Reisespasses | 26,00 Euro
  • Nachträgliches Aktivieren der Online-Ausweisfunktion | 6,00 Euro
  • Ändern der PIN im Bürgeramt | 6,00 Euro
  • Entsperren der Online-Ausweisfunktion | 6,00 Euro

Fischereischeine

  • Ausstellung eines Jahresfischereischeines | 28,45 Euro
  • Ausstellung eines 5-Jahres-Fischereischeines | 60,45 Euro
  • Ausstellung eines 10-Jahres-Fischereischeines | 100,45 Euro
  • Ausstellung eines Jugendfischereischeines | 5,15 Euro

Führerscheine

  • Führerscheinantrag (Gemeindegebühr) | 5,10 Euro
  • Ersterteilung oder Erweiterung | 38,30 Euro
  • Umschreibung Bundeswehrführerschein | 37,50 Euro
  • Neuerteilung / Wiedererteilung | 145,00 Euro
  • Verlängerung (Taxi, Mietwagen, Krankenwagen) | 32,90 Euro
  • Umschreiben der ausl. Fahrerlaubnis | 29,90 Euro

Gewerbe

  • Gewerbe-, an-, ab- und ummeldungen | 10,00 Euro
  • Auskünfte aus dem Gewerberegister | 5,00 Euro
  • Gewerbezentralregisterauskünfte | 13,00 Euro

Melderegister

  • Einzelauskunft aus dem Melderegister | 5,00 Euro
  • Erweiterte Auskunft aus dem Melderegister | 10,00 Euro
  • Meldebestätigung | 5,00 Euro

Sie haben noch Fragen zu den Gebühren im Bürgerbüro? Wenden Sie sich an Frau Susann Götz (Tel:07022/5005-13)

 

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Friedhofsgebühren

Bestattungsgebühren

  • Reihengrab | 1.300,00 Euro
  • Kindergrab | 800,00 Euro
  • Urnengrab | 800,00 Euro
  • Urnenwahlgrab | 1.100,00 Euro
  • Wahlgrab | 1.800,00 Euro
  • Gräber der Ungenannten | 800,00 Euro

Grabstellengebühr

  • Reihengrab | 770,00 Euro
  • Kindergrab | 230,00 Euro 
  • Urnengrab | 330,00 Euro
  • Urnenwahlgrab | 420,00 Euro
  • Wahlgraber (Doppelgrab) | 2.500,00 Euro
  • Gräber der Ungenannten | 330,00 Euro

Weiterhin können, je nach Nutzung, folgende Gebühren anfallen:

  • Gebühr für die Benutzung und Aussegungshalle: 200,00 Euro
  • Auswärtigenzuschlag: je 50 v.H. der o.a. Beträge
  • Trägergebühr: je Träger 50,00 € Euro

Abräumen von Gräbern durch Bauhofmitarbeiter der Gemeinde

  • Urnengrab |  90,00 Euro
  • Reihengrab  | 175,00 Euro
  • Wahlgrab  |  230,00 Euro

Sie haben noch Fragen zu den Friedhofsgebühren? Wenden Sie sich an Frau Jenny Richter, (Tel.07022/5005-12)

 

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Grundsteuer- und Gewerbesteuerhebesätze

Grundsteuerhebesatz 

  • Grundsteuer A | 340 v.H.
  • Grundsteuer B | 340 v.H.

Hinweis: Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 22.11.2010 beschlossen den Hebesatz für die Grundsteuer A und B von 320 v. H.  auf 340 v. H zu erhöhen. Die Erhöhung gilt ab 01.01.2011.

Gewerbesteuer (seit 01.01.2004)

  • Gewerbesteuerhebesatz | 340 v.H.

Sie haben Fragen zu Grund- bzw. Gewerbesteuer? Wenden Sie sich an Herrn Karl Belz (Tel.07022/5005-22)

Bankeinzugsermächtigung

 

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Hundesteuer

  • Grundsatz: im Rechnungsjahr wird für jeden Hund ein Betrag in Höhe von 100,00 Euro erhoben. 
  • Für den 2. und jeden weiteren Hund erhöht sich die Steuer auf das Doppelte (200,00 Euro)
  • Zwingersteuer: 200,00 Euro
  • Kampfhundesteuer: 800,00 Euro

Die genannten Gebühren gelten seit dem 01.01.2012.

Sie haben noch Fragen zur Hundesteuer? Wenden Sie sich an Herrn Karl Belz (Tel.07022/5005-22)

Bankeinzugsermächtigung

 

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Kindergarten, Kindertagesstätte und Kleinkindbetreuung

Die Kindergartengebühren betragen ab 01.09.2011 je Kindergartenkind für eine

  • Familie mit 1 Kind unter 18 Jahren: 97,00 Euro
  • Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren: 74,00 Euro
  • Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren: 49,00 Euro
  • Familie mit 4 oder mehr Kindern unter 18 Jahren: 16,00 Euro

Diese Gebührensätze gelten für alle Kindergärten mit Ausnahme der Kindertagesstätte Wichtelhaus sowie der Betreuungsform III (mit Mittagessen) im Kindergarten Beethovenstraße. Die Kindergartengebühren werden nur für 11 Monate im Jahr erhoben.

Für den Besuch der Betreuungsform III im Kindergarten Beethovenstraße fallen höhere Gebühren an wie folgt:

  • Der Kindergarten Beethovenstraße bietet drei verschiedene Betreuungsformen an. 
  • Für die Betreuungsform III (mit Mittagessenangebot) berechnet sich die zu zahlende Gebühr aus der Kindergartengebühr (s.o.) zuzüglich eines Zuschlags von 45,-- Euro (bspw. bei einem Kind in der Familie 97,-- EUR + 45,-- EUR = 142,-- EUR/Monat).
  • Hinzu kommen bei dieser Betreuungsform die Kosten für das Mittagessen selbst, das gesondert nach Aufwand berechnet wird (derzeit 2,75 EUR pro MIttagessen).  


Für den Besuch der Kindertagesstätte Wichtelhaus fallen höhere Gebühren an wie folgt:

  • Die Kindertagesstätte Wichtelhaus bietet drei verschiedene Betreuungsformen an. 
  • Die zu zahlende Gebühr berechnet sich aus der Kindergartengebühr zuzüglich eines Zuschlags, der je nach gewählter Betreuungsform 45,-- Euro, 65,-- Euro oder 98,-- Euro beträgt.
  • Hinzu kommt  bei allen Betreuungsformen das Mittagessen, das gesondert nach Aufwand berechnet wird. Zur Zeit kostet ein Mittagessen 2,75 Euro.  

Es ergeben sich für die Kindertagesstätte Wichtelhaus folgende monatliche Gebühren (zzgl. Mittagessen):

  Betreuungsform I   Betreuuungsform II   Betreuungsform III 
  Kiga-Geb. + 45 Euro Kiga-Geb. + 65 Euro Kiga-Geb. + 98 Euro
  Gebühr je Kind  Gebühr je Kind Gebühr je Kind
Familie mit 1 Kind 142,00 Euro  162,00 Euro 195,00 Euro
Familie mit 2 Kindern 119,00 Euro  139,00 Euro 172,00 Euro
Familie mit 3 Kindern 94,00 Euro  114,00 Euro 147,00 Euro
Familie mit 4 Kindern 61,00 Euro  81,00 Euro 114,00 Euro

Mehr Infos über die Kindertagesstätte und die verschiedenen Betreuungsformen finden Sie hier.

Die Gebühren für die Kleinkindbetreuung im Kindergarten Beethovenstraße (Kinder von 2 - 3 Jahren) betragen ab 01.09.2011 

bei der Betreuungsform II (Montag bis Freitag 7.00 Uhr bis 13.00 Uhr ohne Mittagessen):

  • Familie mit 1 Kind unter 18 Jahren: 145,50 Euro
  • Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren: 111,00 Euro
  • Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren: 73,50 Euro
  • Familie mit 4 oder mehr Kindern unter 18 Jahren: 24,00 Euro

bei der Betreuungsform III (Montag bis Freitag 7.00 Uhr bis 14.00 Uhr einschl. Mittagessen):

  • Familie mit 1 Kind unter 18 Jahren: 213,00 Euro
  • Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren: 178,50 Euro
  • Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren: 141,00 Euro
  • Familie mit 4 oder mehr Kindern unter 18 Jahren: 91,50 Euro

Pro Mittagessen entstehen weitere Kosten i. H. v. derzeit 2,75 EUR.

 

Die Gebühren für die Kleinkindbetreuung in der Kindertagesstätte Wichtelhaus (Kinder von 2 - 3 Jahren) betragen ab 01.09.2011

bei der Betreuungsform I (Montag bis Freitag 7.00 Uhr bis 14.00 Uhr):

  • Für ein Kind aus einer Familie mit 1 Kind: 213,00 EUR
  • Für ein Kind aus einer Familie mit 2 Kindern: 178,50 EUR
  • Für ein Kind aus einer Familie mit 3 Kindern: 141,00 EUR
  • Für ein Kind aus einer Familie mit 4 oder mehr Kindern: 91,50 EUR

bei der Betreuungsform II (Mo - Fr von 7.00 – 14.00 Uhr und an 2 wählbaren Tagen (außer Fr) bis 17.00 Uhr)

  • Für ein Kind aus einer Familie mit 1 Kind: 243,00 EUR
  • Für ein Kind aus einer Familie mit 2 Kindern: 208,50 EUR
  • Für ein Kind aus einer Familie mit 3 Kindern: 171,00 EUR
  • Für ein Kind aus einer Familie mit 4 oder mehr Kindern: 121,50 EUR

bei der Betreuungsform III (Mo - Do von 7.00 – 17.00 Uhr und Fr von 7.00 – 14.00 Uhr)

  • Für ein Kind aus einer Familie mit 1 Kind: 292,50 EUR
  • Für ein Kind aus einer Familie mit 2 Kindern: 258,00 EUR
  • Für ein Kind aus einer Familie mit 3 Kindern: 220,50 EUR
  • Für ein Kind aus einer Familie mit 4 oder mehr Kindern: 171,00 EUR

Pro Mittagessen entstehen weitere Kosten i. H. v. derzeit 2,75 EUR.

Die Gebühren für die Kleinkindbetreuung werden ebenfalls nur für 11 Monate im Jahr erhoben.

Sie haben noch Fragen zu den Kindergartengebühren? Wenden Sie sich an Frau Amela Valjevac (Tel.07022/5005-23)

Bankeinzugsermächtigung

 

 

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Müllgebühren

Für die Abfallbeseitigung und somit auch für die Müllgebührenerhebung ist der Landkreis Esslingen zuständig. Falls Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte direkt an das Abfallwirtschaftsamt Esslingen.

Jahresgebühr für Restmüll:

Behältergröße Leerung 2-wöchentlich Leerung 4-wöchentlich
40er 55,20 Euro 33,00 Euro
60er 65,40 Euro 41,40 Euro
80er 82,20 Euro 48,60 Euro
120er 114,00 Euro 58,80 Euro
240er 215,40 Euro 111,00 Euro

Jahresgebühr für die Biotonne:

Behältergröße Gebühr
60er 39,00 Euro
120er 78,00 Euro
240er 156,00 Euro

 

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Musikschule

Die Gebühren der Musikschule finden Sie hier.

Bankeinzugsermächtigung

 

 

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Wassergebühr und Abwassergebühr

Wassergebühr (seit 01.01.02)

  • Pro cbm Wasser werden 1,25 Euro erhoben. Hinzu kommen 7% MwSt (0,09 Euro). 
  • Somit ergibt sich eine Wassergebühr in Höhe von 1,34 Euro

Zusätzlich zu der verbrauchsabhängigen Wassergebühr wird eine Grundgebühr von i.d.R. 2,10 Euro monatlich erhoben. 

Abwassergebühr (seit 01.01.2011)

  • Schmutzwassergebühr pro cbm Abwasser  |  2,37 Euro
  • Niederschlagswassergebühr je qm versiegelte Fläche  |  0,47 Euro

Sie haben noch Fragen zu den Wasser- und Abwassergebühren? Wenden Sie sich an Herrn Karl Belz,  (Tel.07022/5005-22)

Bankeinzugsermächtigung

Weitere "Wasserinfos":

  • Wasserhärte 21,7° LH (3,87 mmol/l, Härtebereich hart/4) 
  • Wasserdruck 2,8 - 3,2 bar

 

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