Wolfschlugen,
02.05.2012
URL:
http://www.wolfschlugen.de/Agenda_21.html
Agenda 21
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Im Rahmen der Agenda 21 legte die Gemeinde Wolfschlugen 6 Förderprogramme
für den Umweltschutz auf, über die Sie sich hier informieren
können. |
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1. Grundsätzliches Die Biotopkartierung der Gemeinde Wolfschlugen zeigt, dass
unsere Markungsfläche einen wertvollen Streuobstbestand aufweist, der in hohem
Maße schützenswert ist. 2. Fördergrundsätze für die Bewirtschaftung von
Obstwiesen |
Sofern nicht eine anderweitige Förderung erfolgt, wird die Neuanpflanzung von hochstämmigen Obstbäumen im Außenbereich wie
Der Antrag ist schriftlich beim Ortsbauamt unter Angabe des Grundstücks, auf dem der Baum gepflanzt wurde, zu stellen. Dem Antrag ist eine Mehrfertigung der Rechnung beizufügen. Der Zuschuss für jeden neu gepflanzten Baum beträgt 15 Euro. Anträge können jeweils bis 01.10. des Jahres gestellt werden. Der Obst- und Gartenbauverein (OGV) stellt ein Merkblatt/Anleitungsblatt zur Verfügung. 2. Zuschuss für die ordnungsgemäße Obstbaumpflege Zielsetzung Die Wolfschlüger Kulturlandschaft ist wesentlich geprägt durch die zahlreichen Streuobstwiesen. Im Sinne des Naturschutzes ist die Gemeinde Wolfschlugen bestrebt, diese Streuobstwiesen in ihrer ursprünglichen Gestalt zu erhalten. Zahlreiche Tierarten, z.B. Gartenrotschwanz, Steinkauz, Spitzmäuse und Schmetterlinge haben hier ihren Lebensraum. Die Streuobstwiesen stellen ein geschlossenes Ökosystem dar, dessen Erhaltung ein wesentlicher Beitrag zum praktischen Naturschutz ist. Zur Erhaltung eines gesunden Bestandes an hochstämmigen Obstbäumen ist eine ordnungsgemäße Obstbaumpflege erforderlich. Deshalb wird Interessierten eine Entschädigung für die ordnungsgemäße Obstbaumpflege angeboten. Bewirtschaftungsgrundsätze Zur ordnungsgemäßen Obstbaumpflege gehört in den ersten 8 - 10 Jahren ein jährlicher Erziehungsschnitt. Ab dem zehnten Lebensjahr ist lediglich noch ein Auslichtungsschnitt in einem 5-jährigen Turnus erforderlich. Diese erforderliche Obstbaumpflege wird den Landwirten bzw. den privaten Streuobstwiesenbesitzern auf Antrag vergütet. Folgende Vergütungssätze sind festgelegt:
Diese Vergütungssätze werden jedoch nur gewährt bei
hochstämmigen Obstbäumen. Die Entschädigung für die Obstbaumpflege können nur
Eigentümer bzw. Pächter von Streuobstwiesen erhalten. Unter den Begriff der
Streuobstwiese fällt nicht der Hausgarten. |
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Diese Förderrichtlinien sollen nicht dazu dienen, über
städtebauliche Gesichtspunkte einer Flachdachbebauung zu philosophieren. Nach
dem heutigen Kenntnisstand kann aus folgenden wesentlichen Gründen grundsätzlich
nicht davon ausgegangen werden, dass die nachträgliche Aufbringung eines
Satteldaches städtebaulich befriedigend lösbar ist. |
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Regenwassernutzung - Zisternen
Zur Schonung der Trinkwasserreserven gewährt die Gemeinde
Wolfschlugen Zuschüsse zum Bau von
Regenwasser-Sammelbecken. |
Wie in allen Landesteilen hat auch in Wolfschlugen die
Population des Rebhuhns in den letzten Jahren stark abgenommen. Die Ursachen
hierfür sind zahlreich: Die zunehmende Besiedlung und dadurch auch Zerschneidung
der Landschaft, die intensivierte Landwirtschaft, die zunehmenden
Freizeitaktivitäten in der freien Natur durch Spaziergänger, Radfahrer,
freilaufende Hunde, aber auch die natürlichen Feinde des Rebhuhns wie Fuchs,
Bussard und Habicht, die in den letzten Jahren im Bestand stark zugenommen
haben.
Wir senden Ihnen den Vertrag "Artenschutzprogramm Rebhuhn" der Gemeinde Wolfschlugen bei Interesse gerne zu. |
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Schallschutzprogramm - Lärmschutzfenster Im Rahmen der im jeweiligen Haushalt ausgewiesenen Mittel
fördert die Gemeinde den Einbau lärmdämmender Fenster und Außentüren, die dem
Schallschutz von Aufenthaltsräumen in Wohnungen dienen. Die Wohnungen müssen
einem besonders starken Verkehrslärm ausgesetzt sein. Das gemeindliche Programm
gewährt 50 % Erstattung der anrechenbaren Kosten. 2.2. Die Straßen nach 2.1 wurden von der Gemeinde Wolfschlugen festgelegt und
sind den Richtlinien beigefügt. Es handelt sich um die 3. Zuschusshöhe |
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1. Förderzweck 2. Geltungsbereich und Förderempfänger Anträge können von Gebäudeeigentümern
oder sonstigen dinglich Verfügungsberechtigten (z.B. Erbbauberechtigte,
Wohnungseigentümer) gestellt werden, im Ausnahmefall auch von Mietern mit
Zustimmung der Eigentümer. 3. Voraussetzungen der Förderungen c.) Vorhaben können nicht gefördert werden, wenn sie vor der
Zuschussbewilligung begonnen worden sind. Die Bewilligungsstelle kann auf
vorherigen Antrag im Einzelfall einem vorzeitigen Baubeginn
zustimmen. 4. Art, Umfang und Höhe der Förderung Ein- und
Zweifamilienhaus
Mehrfamilienhaus je Wohnung Außenwände
50
%
max.
1.250 Euro Decken, Dächer
und Außenliegende Fenster, Für ein Gebäude können entweder alle Maßnahmen in Kombination oder
auch nur einzelne Gebäudeteile bezuschusst werden. Die einzelnen Maßnahmen
müssen jedoch das gesamte Gebäude betreffen, eine teilweise Außenwand- oder
Dachsanierung ist nicht möglich. Instandsetzungsmaßnahmen an Dach und
Außenfassade, die in direktem Zusammenhang mit der Aufbringung der Wärmedämmung
stehen, werden als Teil der Wärmeschutzmaßnahme
gefördert. 5. Sonstiges Der Wohnungseigentürmer verpflichtet sich zugleich für evtl.
Rechtsnachfolger, die geförderten Wohnungen für einen Zeitraum von 15 Jahren
ganz oder überwiegend für Wohnzwecke zu verwenden. Verkauft er vor Ablauf dieses
Zeitraumes das geförderte Objekt an einen Dritten, so überträgt er auch diesem
die nach dem Förderbescheid übernommenen Verpflichtungen. 6. Verfahren Diese Richtlinien treten mit ihrer Verabschiedung
durch den Gemeinderat am 04.11.2002 in Kraft. |
Anträge und Merkblätter.....
zu den einzelnen Förderprogrammen senden wir Ihnen
gerne zu.
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Erschließung eines neuen Wohn- und Gewerbegebiets Wolfschlugen – die stadtnahe Wohngemeinde –
liegt im unmittelbaren Einzugsgebiet zur Neuen Messe Stuttgart. Durch die günstige Anbindung an
die A 8, die B 27, den Flughafen und die S-Bahn präsentiert
sich unsere Gemeinde als idealer Standort für Gewerbeansiedlungen. Auf der neu
gestalteten Seite Gewerbe & Wohngrundstücke finden Sie die erste Informationen
zu den Baugebieten sowie den zuständigen Ansprechpartner.
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Unsere Nachbarstädte- und gemeinden www.aichtal.de |

Wohnbauförderung Sie haben sich entschlossen ein Baugrundstück zu erwerben und möchten wissen
welche Zuschüsse Sie erhalten können? Die L-Bank wie auch die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) gewähren Zuschüsse
und Darlehen unterschiedlichster Art. |

Klimaschutz Klimaschutz ist heutzutage in aller Munde. Verschiedene Institutionen haben
sich zu einer Informationsinitative zusammenschlossen, um konkret vor Ort tätig
werden zu können. Auf den nachfolgenden Seiten können sich interessierte
Bürgerinnen und Bürger praktische Informationen holen, wie der Energieverbrauch
in Gebäuden gesenkt werden kann. www.gebaeudeenergieausweis-bw.de |

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